Der Bund begrüsst die Anliegen der Standesinitiative des Kantons Luzern für eine Neuordnung der Familienzulagen, leistet ihr aber aus verfahrensrechtlichen Gründen keine Folge
Luzern (ots)
Am 7. April 2003 reichte der Kanton Luzern bei der Bundesversammlung eine Standesinitiative zur Neuordnung der Familienzulagen ein. Darin wurden die eidgenössischen Räte ersucht, eine gesamtschweizerische Regelung der Familienzulagen und der Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien und Kinder zu schaffen. Vorbild sollte das Modell der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen sein.
National- und Ständerat haben kürzlich beschlossen, dieser Standesinitiative keine Folge zu leisten. In den Beratungen wurden die Anliegen der Initiative zwar begrüsst. Allerdings ist beim Ständerat zur Zeit eine Vorlage über die einheitliche Familienzulage in Beratung. Und der Nationalrat hiess bereits zwei Initiativen betreffend die Ergänzungsleistungen an bedürftige Familien gut. Dementsprechend ist eine Vorlage zu einem Erlass in Bearbeitung. Hätte die Bundesversammlung der Standesinitiative des Kantons Luzern Folge geleistet, hätte nach dem Parlamentsgesetz eine weitere Vorlage zu denselben Themen ausgearbeitet werden müssen. Deshalb entschied das Parlament, der Luzerner Initiative keine Folge zu leisten.
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Rolf Frick
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