Betriebserweiterung der Wauwiler Champignons AG: Kanton bietet Hand für einen Landabtausch
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern ist bereit, staatseigene Grundstücke für die Erweiterung der Wauwiler Champignons AG zur Verfügung zu stellen. Die Betriebserweiterung bedingt den Erwerb von knapp 8'000 m2 auf einem Nachbargrundstück des Unternehmens. Dieses Grundstück (Nr. 319 Grundbuch Wauwil) mit einer Gesamtfläche von 27'496 m2 Land wird heute landwirtschaftlich genutzt. Die Wauwiler Champignons AG hat 1999 mit dem Grundeigentümer vereinbart, dass ein Kauf nur dann in Frage kommt, wenn die gesamte Parzelle gegen ein Grundstück mit der doppelten Fläche in einer Distanz von maximal 2 km abgetauscht werden kann. Auf dem freien Markt waren keine entsprechenden Grundstücke verfügbar.
Der Regierungsrat hat es im Herbst des vergangenen Jahres abgelehnt, für die Betriebserweiterung der Wauwiler Champignons AG ein Grundstück der Strafanstalt Wauwilermoos zur Verfügung zu stellen. In den letzten Jahren wurde im Hinblick auf die Bewirtschaftung des Betriebes nach Bio-Richtlinien grossflächig ein Drainage-System zur Entwässerung des Bodens gebaut und damit die Bodenqualität stark verbessert. Ein Landabtausch hätte nicht nur die getätigten Investitionen gefährdet, sondern auch den Ertrag des Betriebs geschmälert. Zudem wären Probleme mit der Bio-Kontrollbehörde nicht auszuschliessen gewesen. Als Ersatz hat er einen Landabtausch ab der Liegenschaft Hostrisfeld, Ettiswil, in Aussicht gestellt.
Der Regierungsrat beauftragte das Amt für Hochbauten und Immobilien (AHI), die entsprechenden Verhandlungen zu führen. Diese führten indessen zu keinem positiven Ergebnis. Der Pächter der Liegenschaft Hostrisfeld besteht auf der Weiterführung der Pacht gemäss Pachtvertrag bis 2008 mit einer allfälligen Verlängerung.
Das AHI hat daher im März 2005 mit der Strafanstalt Wauwilermoos nochmals die Möglichkeiten eines Landabtauschs besprochen. Die Strafanstalt ist weiterhin nicht gewillt, das fragliche Land abzutreten. Hingegen ist sie bereit, die Pacht zweier Staatsparzellen in Schötz mit einer Fläche von insgesamt 35'150 m2 auszusetzen und vorübergehend - das heisst bis zum Vorliegen einer anderen Lösung - als Ersatzland zur Verfügung zu stellen. Diese Grundstücke befinden sich ausserhalb der Staatsdomäne Strafanstalt Wauwilermoos (rund 2,3 km vom Grundstück Nr. 319 entfernt). Für deren Nutzung hat die Strafanstalt Wauwilermoos mit dem AHI einen Pachtvertrag abgeschlossen.
Sobald das Pachtverhältnis der Liegenschaft Hostrisfeld beendet werden kann, soll ein frei werdendes Grundstück dem heutigen Eigentümer der Parzelle Nr. 319 verkauft und die beiden Staatsparzellen in Schötz wieder der Strafanstalt Wauwilermoss verpachtet werden.
Der Regierungsrat will indessen als Ersatz für die Liegenschaft Nr. 319 nur ein Grundstück mit ungefähr gleicher Grösse verpachten oder abtauschen. Ein Abtausch mit doppelter Fläche widerspräche der heutigen Praxis und würde für den Kanton Luzern und auch für andere öffentliche Körperschaften bei Liegenschaftsgeschäften ein Präjudiz für künftige Verhandlungen schaffen.
Kontakt:
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Kantonsbaumeister
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