Grossrätliche Kommission befürwortet Anpassung der Kinderzulagen
Luzern (ots)
Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Grossen Rates des Kantons Luzern hat an ihrer letzten Sitzung der Botschaft des Regierungsrates über die Anpassung der Familienzulagen zugestimmt. Zur Beratung der GASK (Vorsitz Ruth Fuchs-Scheuber, FDP, Schwarzenberg) waren neben den Verantwortlichen des Gesundheits- und Sozialdepartements auch Vertreter der Ausgleichskasse Luzern eingeladen worden.
Die GASK begrüsst die Erhöhung der Kinderzulagen von 180 auf 200 Franken monatlich bis zum vollendeten 12. Altersjahr und von 200 auf 210 Franken monatlich vom 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr. Erfreut ist die GASK, dass der Regierungsrat mit der Erhöhung auch eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge von 2 auf 1.9 Prozent in Aussicht stellt. Damit werden die Arbeitgeber im Kanton Luzern jährlich um 7 Millionen Franken entlastet. Diese Senkung des Beitragssatzes ist möglich, weil die Familienausgleichskasse des Kantons Luzern über wachsende Reserven verfügt. Auch mit den erhöhten Kinderzulagen darf ein weiteres Anwachsen der Reserven erwartet werden.
Eine Minderheit der Kommission hätte es begrüsst, wenn auch die Zulage für Jugendliche in Ausbildung vom 16. bis zum vollendeten 25. Altersjahr von monatlich 230 auf 250 Franken sowie die Geburtenzulage von 800 auf 1000 Franken erhöht worden wäre. Entsprechende Anträge wurden von der Kommission sehr deutlich abgelehnt.
Die Kommission beschäftigte sich auch mit der Frage, ob ausländischen Arbeitnehmern (ausgenommen EU-Raum oder staatsvertragliche Regelungen) die Zulagen in Abhängigkeit der Kaufkraft ihres Herkunftslandes ausgerichtet werden solle. Sie liess sich davon überzeugen, dass eine solche Regelung nur auf eine geringe Anzahl Arbeitnehmer anwendbar und mit übermässigem administrativem Aufwand verbunden wäre. Zur Regelung dieser Frage wäre zudem eine Gesetzesänderung notwendig. Das Gesetz über die Familienzulagen war aber nicht Gegenstand der Beratungen.
Insgesamt teilt die Kommission die Überlegungen des Regierungsrates, die Familienzulagen periodisch der wirtschaftlichen Entwicklung und den Leistungen der Vergleichskantone anzupassen, sofern die finanziellen Voraussetzungen dafür gegeben seien. Diese hält die GASK bei den momentanen und prognostizierten Reserven der Familienausgleichskasse des Kantons Luzern für gegeben.
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