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Staatskanzlei Luzern

Grossrätliche Kommission befürwortet Anpassung der Kinderzulagen

Luzern (ots)

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale
Sicherheit (GASK) des Grossen Rates des Kantons Luzern hat an ihrer
letzten Sitzung der Botschaft des Regierungsrates über die Anpassung
der Familienzulagen zugestimmt. Zur Beratung der GASK (Vorsitz Ruth
Fuchs-Scheuber, FDP, Schwarzenberg) waren neben den Verantwortlichen
des Gesundheits- und Sozialdepartements auch Vertreter der
Ausgleichskasse Luzern eingeladen worden.
Die GASK begrüsst die Erhöhung der Kinderzulagen von 180 auf 200
Franken monatlich bis zum vollendeten 12. Altersjahr und von 200 auf
210 Franken monatlich vom 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr.
Erfreut ist die GASK, dass der Regierungsrat mit der Erhöhung auch
eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge von 2 auf 1.9 Prozent in
Aussicht stellt. Damit werden die Arbeitgeber im Kanton Luzern
jährlich um 7 Millionen Franken entlastet. Diese Senkung des
Beitragssatzes ist möglich, weil die Familienausgleichskasse des
Kantons Luzern über wachsende Reserven verfügt. Auch mit den erhöhten
Kinderzulagen darf ein weiteres Anwachsen der Reserven erwartet
werden.
Eine Minderheit der Kommission hätte es begrüsst, wenn auch die
Zulage für Jugendliche in Ausbildung vom 16. bis zum vollendeten 25.
Altersjahr von monatlich 230 auf 250 Franken sowie die Geburtenzulage
von 800 auf 1000 Franken erhöht worden wäre. Entsprechende Anträge
wurden von der Kommission sehr deutlich abgelehnt.
Die Kommission beschäftigte sich auch mit der Frage, ob
ausländischen Arbeitnehmern (ausgenommen EU-Raum oder
staatsvertragliche Regelungen) die Zulagen in Abhängigkeit der
Kaufkraft ihres Herkunftslandes ausgerichtet werden solle. Sie liess
sich davon überzeugen, dass eine solche Regelung nur auf eine geringe
Anzahl Arbeitnehmer anwendbar und mit übermässigem administrativem
Aufwand verbunden wäre. Zur Regelung dieser Frage wäre zudem eine
Gesetzesänderung notwendig. Das Gesetz über die Familienzulagen war
aber nicht Gegenstand der Beratungen.
Insgesamt teilt die Kommission die Überlegungen des
Regierungsrates, die Familienzulagen periodisch der wirtschaftlichen
Entwicklung und den Leistungen der Vergleichskantone anzupassen,
sofern die finanziellen Voraussetzungen dafür gegeben seien. Diese
hält die GASK bei den momentanen und prognostizierten Reserven der
Familienausgleichskasse des Kantons Luzern für gegeben.

Kontakt:

Ruth Fuchs-Scheuber
Tel.: +41/41/497'34'25
Mobile: +41/79/628'76'65

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