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Staatskanzlei Luzern

Datenschutz im Aufwind

Luzern (ots)

Im Jahr 2004 bearbeitete der Datenschutzbeauftragte
des Kantons Luzern 136 Geschäftsfälle, was gegenüber dem Vorjahr
einer Steigerung von 23% entspricht. Sowohl die Polizei als auch
Gemeindebehörden und Private wenden sich immer öfter an den
Datenschutzbeauftragten, da die Unsicherheit im Umgang mit modernen
Informationssystemen immer grösser wird.
Wegen massivem Stellenabbau per 1. Januar 2005 werden die
Prioritätensetzung und eine weitere Effizienzsteigerung für den
Datenschutzbeauftragten wichtiger denn je. Der gesetzlich verankerte
Überwachungsauftrag kann nur ungenügend wahrgenommen werden.
Unabhängiger Datenschutz
Der kantonale Datenschutzbeauftragte Dr. Amédéo Wermelinger
erstattet dem Regierungsrat jährlich Bericht über seine Tätigkeit. Er
ist die auch gegenüber der Verwaltung unabhängige Aufsichtsstelle,
welche die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz durch die
kantonalen und kommunalen Organe überwacht. Er berät die
Verwaltungsstellen in allen datenschutzrechtlichen Belangen, sorgt
für deren Ausbildung und bearbeitet Anfragen und Gesuche von Privaten
wie von der kantonalen oder kommunalen Verwaltung. Im Berichtsjahr
2004 behandelte der Datenschutzbeauftragte 136 Geschäftsfälle.
Schwerpunkte bildeten dabei die Anfragen von Gemeinden (29 Fälle),
die Polizei (21), das Gesundheitswesen (17), die Sozialhilfe sowie
die Schulen.
Der Datenschutzbeauftragte wirkte auch entscheidend mit an der
Erarbeitung von neuen Rechtsgrundlagen im Bereich der Informatik und
der Statistik. Er begleitete zudem verschiedene Informatikprojekte
und konnte darauf hinwirken, dass der Datensicherheit eine grössere
Beachtung geschenkt wurde.
Beispiele aus der Tätigkeit im 2004
Die Gemeinde Emmen hat einen Sozialinspektor gewählt. Im Vorfeld
wurden dem Datenschutzbeauftragten verschiedene Fragen dazu gestellt.
Insbesondere wurde daraufhin mitgeteilt, dass der Sozialinspektor
keine Polizeifunktionen ausüben kann. Er darf weder eine
Hausdurchsuchung noch eine Personendurchsuchung durchführen oder
anordnen. Ebenso wenig darf er einen unangemeldeten Hausbesuch oder
einen angemeldeten Hausbesuch gegen den Willen des Gesuchstellers
durchführen oder anordnen. Ein Hausbesuch kann nur durchgeführt
werden, wenn die Einwilligung frei und aufgeklärt erteilt wurde. Ob
die Weigerung, einen Hausbesuch zuzulassen, als Verletzung der
Mitwirkungspflicht der betroffenen Person gelten kann, ist eine
sozialhilferechtliche und keine datenschutzrechtliche Frage.
Durch eine eingeschriebene zugestellte Verfügung stellte das
Steueramt einer luzernischen Gemeinde das Steuerdomizil eines
ausländischen Einwohners fest. Sie liess eine Kopie dieser Verfügung
unaufgefordert den Steuerbehörden des Heimatstaates des ausländischen
Einwohners zukommen. Die betroffene Person wurde nicht vorgängig
angehört. Nach Intervention des Datenschutzbeauftragten anerkannte
die Steuerbehörde die Unverhältnismässigkeit dieses Vorgehens und
nahm entsprechend mit der betroffenen Person Kontakt auf.
ViCLAS (Violent Crime Linkage Analysis System) ist ein
Datenbanksystem zur Analyse von Straftaten im Bereich der
schwerwiegenden sexuellen Gewaltkriminalität. Dieses System wurde in
Kanada entwickelt und ist seither auch in verschiedenen europäischen
Ländern eingeführt worden. Die Konferenz der Kantonalen
Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) hat im Jahr 2001 der
nationalen Einführung von ViCLAS zugestimmt. Die Kantonspolizei Bern
führt die nationale ViCLAS-Zentralstelle - ViCLAS Centre CH.
Verschiedene Aussenstellen sind beauftragt, relevante Fälle für die
Datenbank zu erfassen. Die Kantonspolizei Luzern ist Aussenstelle für
die Zentralschweiz. ViCLAS soll die polizeiliche Ermittlungsarbeit
unterstützen und überprüfen, ob eine Straftat Teil einer Serie
darstellt (Serientäter). Die Untersuchungen des
Datenschutzbeauftragten haben zum Ergebnis geführt, dass für die
Bekanntgabe von Personendaten durch die Kantonspolizei an den
Betreiber von ViCLAS eine genügende Rechtsgrundlage besteht.
Eine Arbeitsgruppe BESA/RAI RUG Zentralschweiz der
Zentralschweizer Alters- und Pflegeheime evaluierte im Jahr 2004
beide vorgenannten Patientenbefragungssysteme. Der Unterzeichnete
wurde gebeten, aus datenschutzrechtlicher Sicht Stellung zu nehmen.
Patientenbefragungssysteme für Alters- oder Pflegeheime sind aus
datenschutzrechtlicher Betrachtung stets heikel, weil sie besonders
schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile aufnehmen.
Die wichtigsten datenschutzrechtlichen Aspekte konnten in einer
summarischen Untersuchung erörtert werden. Dabei fällt auf, dass sich
die datenschutzrechtliche Sensibilität der Systemhersteller in den
letzten beiden Jahren positiv weiterentwickelt hat. Es gibt neue
Funktionalitäten (z.B. fakultative Fragen) und weniger Fragen. Die
datenschutzrechtlichen Unterschiede der beiden Systeme sind eher
gering und sollten für einen Systementscheid nicht den Ausschlag
geben. Verschiedene Systemverbesserungen wurden den Herstellern
beider Systeme empfohlen. Diese haben die Emp fehlungen zustimmend
zur Kenntnis genommen.
Der Kanton Luzern lässt ein Motorfahrzeugverzeichnis
veröffentlichen. Die Eidgenössische Datenschutzkommission hat am 22.
Mai 2003 entschieden, dass es für die Sperrung der Bekanntgabe von
Fahrzeughalterdaten genügt, wenn eine Person glaubhaft macht, dass
sie sich einem Risiko oder dem Ungemach der Neugierde nicht
ausgesetzt sehen will. Ein konkreterer Beweis oder Indizien für die
befürchteten Risiken dürfen von der kantonalen Behörde nicht verlangt
werden. Der Datenschutzbeauftragte hat diesen Fall mit dem kantonalen
Strassenverkehrsamt besprochen und ein Merkblatt samt Antragsbrief
für die Sperrung von Fahrzeughalterdaten auf seiner Website
veröffentlicht.
Seit 2003 bestand eine Auseinandersetzung zwischen der Vereinigung
der kantonalen Datenschutzbeauftragten (DSB+CPD.CH) und der
Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).
Letztere führte ohne gesetzliche Grundlage eine Lehrerliste, die alle
Lehrpersonen mit einem Berufsausübungsverbot aufnimmt. Mit der
Ergänzung des interkantonalen Konkordates hat die EDK letztlich im
Jahr 2005 eine genügende Rechtsgrundlage erschaffen, was DSB+CPD.CH
als einen Erfolg für die Rechtsstaatlichkeit wertet.
Datenschutz als Dauerauftrag
Der Datenschutz ist ein wichtiger Bestandteil des
Persönlichkeitsschutzes. Er ist nicht ein für allemal eingehalten,
sondern ist ein Dauerauftrag. Der Datenschutzbeauftragte hat eine
Steuerungsfunktion, indem er wichtige Grundlagen bereits in der
Startphase eines Projektes einbringen kann. Er hat auch eine
Aufsichtsfunktion, indem er das Verwaltungshandeln kritisch
beurteilt. In der kantonalen Verwaltung verfügt der
Datenschutzbeauftragte über eine gute Akzeptanz, was seine Arbeit
erleichtert.
Datenschutz als Dienstleistung
Jede Person, die in ihrer Beziehung zu kantonalen oder kommunalen
Dienststellen Datenschutzprobleme hat, kann sich an den
Datenschutzbeauftragten wenden (dsb@lu.ch oder 041 228 66 06). Der
Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Auskünfte und Ratschläge erfolgen im Rahmen der verfügbaren
personellen Mittel und sind kostenlos.
Hinweise für die Medien: Der Tätigkeitsbericht 2004 des kantonalen
Datenschutzbeauftragten kann über obigen Kontakt kostenlos bezogen
werden.

Kontakt:

Dr. Amédéo Wermelinger
Datenschutzbeauftragter des Kantons Luzern
Tel. +41/(0)41/228'66'06
E-Msil: dsb@lu.ch

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  • 08.07.2005 – 15:32

    Kurzmitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

    Luzern (ots) - Der Regierungsrat hat Staatsbeiträge an folgende Projekte und Aufträge Staatsbeiträge zugesichert: - Verstärkung der Güterstrasse Chlusen - Lehn, Gemeinde Schüpfheim; - Ausbau/Sanierung Güterstrasse Nesslenboden - Buhüttli - Würzli, Gemeinde Marbach; - Verein OASE, Suchprävention und Gesundheitsförderung in Jugendverbänden im Kanton Luzern; - Neubau Mäderslehnbrücke, 1. Tranche, ...

  • 08.07.2005 – 15:06

    Bildungszentrum für Hauswirtschaft: Diplomfeier für 51 Absolventinnen

    Luzern (ots) - Im Rathaus Sursee konnten heute Freitag, 8. Juli 2005, 51 Absolventinnen von drei Ausbildungsgängen des Bildungszentrums für Hauswirtschaft (BHW) Sursee ihre Diplome in Empfang nehmen. 34 junge Frauen schlossen die 3jährige Ausbildung zur Hauswirtschafterin ab (15 aus dem Kanton Luzern, 13 aus Uri, 2 Obwalden, 3 Nidwalden und 1 aus St. Gallen). ...