Luzerner Regierung zu den Abstimmungen über den Autobahnzubringer Rontal, die Volksinitiative "betreffend Stipendiengesetz - Bildung für alle" und die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat in Anbetracht der Tragweite dieser Abstimmungsvorlagen beschlossen, seine geschlossene Haltung in diesen für die Schweiz und den Kanton Luzern wichtigen Fragen klar zum Ausdruck zu bringen. Er hat für die Präsentation des regierungsrätlichen Standpunktes den Finanzdirektor und den Bau- und Wirtschaftsdirektor delegiert und unterstreicht damit die volkswirtschaftliche und die finanzpolitische Bedeutung der Vorlagen.
Anschluss Rontal bringt den Kanton vorwärts
Finanzdirektor Daniel Bühlmann ist überzeugt, dass der Autobahnanschluss Buchrain mit dem Zubringer Rontal den Standort Luzern stärkt und den Kanton vorwärts bringt. Funktionierende Verkehrsinfrastrukturen - Schiene und Strasse - seien nicht nur ein wesentlicher Standortfaktor, sondern auch eigentliche Voraussetzung, damit sich ein Wirtschaftsraum weiterentwickeln kann. Dies gelte im besonderen Masse für den hochwertigen Wirtschaftsraum Rontal. Mit der Fertigstellung der Autobahn im Knonaueramt werde diese Region auf der Achse Luzern-Zug-Zürich zu einem Wirtschaftsraum von nationaler Bedeutung aufgewertet.
Der Autobahnzubringer Rontal koste 100 Millionen Franken. Diese Investition erfolge nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern aus zweckgebundenen Mitteln der Strassenrechnung. Alimentiert werde diese Rechnung gemäss dem Verursacherprinzip aus Erträgen der Mineralölsteuer, der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe und den Motorfahrzeugsteuern.
Der Regierungsrat hat in seiner Botschaft an den Grossen Rat und im Bericht an die Stimmberechtigten auch den Nutzen in Zahlen aufgeführt. Errechnet habe diesen Nutzen das Institut für Betriebs- und Regionalökonomie der Hochschule für Wirtschaft. Er er beschränke sich nicht auf die engere Region des Rontals, sondern erzeuge positive Impulse für den Grossraum Luzern und den ganzen Kanton.
Gemäss diesen Berechnungen werde die Erschliessung durch den Autobahnanschluss Buchrain mit Zubringer Rontal zusätzliche Einkommensströme in der Grössenordnung von 230 bis 340 Millionen Franken pro Jahr generieren. Bereits ansässige Rontaler Firmen sähen heute konkrete, anschlussabhängige Expansionspläne mit einer Wertschöpfung von über 2.2 Milliarden Franken bis ins Jahr 2020 vor. Die erhöhte Standortattraktivität werd zudem zu Neuansiedlungen führen und die Nachfrage nach Parzellen für Wohnen und Arbeiten steigern.
Die zu erwartenden zusätzlichen Steuererträge aus dem gesteigerten Volkseinkommen überstiegen bereits nach sieben Jahren die eingesetzten Mittel. Eine Investition also, die sich rasch auszahle und ihren Teil dazu beitrage, dass der Kanton Luzern seine finanzpolitischen Ziele erreicht: Ausgeglichene Staatsrechnung, Abbau der Schulden, Annäherung des Steuerfusses an das schweizerische Mittel.
Der Autobahnzubringer ermögliche jedoch nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung des Rontals, er sei, so Bühlmann, von verkehrsstrategischer Bedeutung weit über das Rontal hinaus. Er entlaste das parallele Kantonsstrassennetz und den Seetalplatz, indem er den Verkehr von den Kantonsstrassen durchs Rontal und zwischen Emmen und Eschenbach auf die leistungsfähigere Autobahn A 14 lenkt. Er entlastet Buchrain und Root vom derzeit starken Durchgangsverkehr. Im Falle Roots könne auf die vorgesehene Dorfumfahrung verzichtet werden. Entlastet würden auch die Autobahnanschlüsse Emmen Süd und Gisikon-Root. Durch den Bau des Zubringers Rontal erübrigten sich andere bauliche Massnahmen, die den Kanton rund 50 Millionen Franken kosten würden.
Der Grosse Rat hat dieser für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Luzern wichtigen Vorlage mit der überwiegenden Mehrheit von 86% zugestimmt. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit dem Zubringer Rontal ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Luzern geleistet wird. Er ist zuversichtlich, dass die Stimmberechtigten dieser bedeutungsvollen Vorlage zustimmen.
Nein zur Stipendien-Initiative
Der Regierungsrat ist der Meinung, dass der Kanton Luzern seinen Bürgerinnen und Bürgern heute eine gute Unterstützung für Ausbildungen bietet, dies auf Basis des 2003 revidierten kantonalen Stipendiengesetzes und indem die zur Verfügung stehenden Mittel gut genutzt werden.
Mit dem umfassend revidierten Stipendiengesetz, das sich in der Praxis bereits bewährt hat, wurde eine deutliche Verbesserung der Stipendiensituation erreicht. Im Vergleich zum Jahr 2002 ist innerhalb zweier Jahre eine Zunahme der Bezügerinnen und Bezüger um 27 Prozent zu verzeichnen. Das Stipendienvolumen hat sich von 8,5 Millionen Franken im Jahr 2002 auf 12,2 Millionen Franken im Jahr 2004 vergrössert. Die Stipendienausgaben bewegen sich heute auf einem vernünftigen Niveau, an dem auch in Zukunft, trotz angespannter Finanzlage des Kantons, nichts geändert werden soll. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat diese Volksinitiative ab.
Ausdehnung der Personenfreizügigkeit stärkt Luzerner Wirtschaft
Bei der Abstimmung vom 25. September über die Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen EU-Staaten und die Revision der flankierenden Massnahmen herrscht Einigkeit: Alle Kantonsregierungen sind sich der grossen wirtschaftlichen und politischen Bedeutung bewusst und die Konferenz der Kantonsregierungen hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, aktiv, sachlich und transparent über die Inhalte und Konsequenzen dieser Abstimmung zu informieren.
Die Tatsache, dass die Schweiz rund jeden dritten Franken im Austausch mit der EU verdient, unterstreiche, so Max Pfister, eindrücklich die Bedeutung der Wirtschaftsbeziehung Schweiz/EU. Was für die Schweiz gelte, zähle auch für den Kanton Luzern. Die Luzerner Wirtschaft exportierte 2004 Güter für 2.9 Milliarden in die 15 EU-Staaten. Drei Beispiele: die Schurter AG, Luzern erarbeitete rund die Hälfte ihres Gesamtumsatzes mit Exporten in den europäischen Raum, bei der B. Braun Medical AG, Emmenbrücke/Escholzmatt waren es gegen 60%, bei der Rhodia Industrial Yarns und der Swiss Steel Gruppe, Emmenbrücke waren es über zwei Drittel.
Mit der Erweiterung um die osteuropäischen Absatzmärkte gewinne die EU für die Schweiz und damit für den Kanton Luzern zusätzlich an Bedeutung. Der Wirtschaftsverkehr der Schweiz mit den neuen EU-Ländern sei zurzeit noch bescheiden. Mit der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens öffneten sich der Schweiz diese interessanten Absatzmärkte. Davon profitiere nicht nur die exportorientierte Luzerner Wirtschaft, sondern auch deren Zulieferer, Hunderte von KMU in unserem Kanton. Kurz: Der Grossteil unserer Luzerner Arbeitsplätze ist, so der Wirtschaftsdirektor, vom Handel mit der EU abhängig und kann vom erweiterten Wirtschaftsverkehr Nutzen ziehen.
Die Ausdehnung der Freizügigkeit beschränke sich jedoch nicht nur auf Waren, sondern auch auf Arbeitskräfte. Es sei diese Erweiterung des Arbeitsmarktes, die von den Gegnern der Vorlage als Hauptkritikpunkt ins Feld geführt werde. Dabei werde verkannt, dass breite Rekrutierungsmöglichkeiten für geeignete Arbeitskräfte zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes führten und damit gerade auch im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lägen. Dank ausreichend qualifizierten Arbeitskräften blieben auf der einen Seite Produktionen in unserem Land, auf der andern Seite könne der schweizerische Bedarf an Arbeitskräften bei Gastgewerbe, Tourismus, Krankenpflege und Landwirtschaft besser abgedeckt werden. Gerade die Landwirtschaft - auch die luzernische - habe beispielsweise mit polnischen Arbeitskräften gute Erfahrungen gemacht. Nicht nur die Wirtschaftsverbände, auch der Schweizerische Bauernverband und der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband treten deshalb nachdrücklich für ein Ja zur Vorlage ein.
Neben diesen unverkennbaren Vorteilen, welche die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit sich bringe, berge sie auch Risiken. Diesen hat der Gesetzgeber mit flankierenden Massnahmen Rechnung getragen. Die Massnahmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping schützen, sind im Juni 2004 in Kraft getreten. Die Personenfreizügigkeit mit den 15 "alten" EU-Ländern gilt seit 2002.
Die Bilanz über die Personenfreizügigkeit seit 2002 zeige, dass die Zuwanderung nicht zugenommen, sondern insgesamt abgenommen und sich verlagert habe. Während die Einwanderung aus dem EU-Raum leicht zunahm, ging sie aus andern Staaten zurück. Die Personenfreizügigkeit hat nach Max Pfister keinen massgebenden Einfluss auf die Arbeitslosigkeit in unserem Lande. Die bisherigen Kontrollen hätten ergeben, dass bei einer überwiegenden Mehrheit der überprüften Arbeitsverhältnisse die üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten würden.
Max Pfister betonte, dass die Bedenken in unserem Land ernst genommen und vorsorglich Vorkehrungen getroffen worden seien. Bis 2014 gelte eine Schutzklausel, die eine befristete Wiedereinführung von Kontingenten im Fall einer massiven Zuwanderung ermögliche. Die bereits ergriffenen flankierenden Massnahmen, die unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor ausländischer Billiglohnkonkurrenz schützen, würden zudem verschärft (Inspektionen gegen Lohndumping, leichtere Allgemeinverbindlich-Erklärung von Gesamtarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen und die härtere Bestrafung von ausländischen Arbeitgebern bei Missbrauch).
Die Luzerner Regierung ist überzeugt, dass die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten und die Revision der flankierenden Massnahmen im Interesse unseres Landes und unseres Kantons liegen. Sie empfiehlt deshalb den Stimmberechtigten, zum Nutzen des Kantons der Vorlage zuzustimmen.
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