WAK lehnt Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative "Mehr Demokratie bei den Kantonsfinanzen" ab
Luzern (ots)
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat unter dem Vorsitz von Bruno Schmid (CVP, Flühli) den Antrag des Regierungsrates auf Verlängerung der einjährigen Frist zur Behandlung der Volksinitiative "Mehr Demokratie bei den Kantonsfinanzen" abgelehnt. Die WAK hat festgestellt, dass die Initiative eine andere Stossrichtung verfolgt als jene mit dem Titel "Steuern vors Volk". Diese Initiative hatte der Grosse Rat im September 2005 mit dem Auftrag an den Regierungsrat zurückgewiesen, in einem Gegenvorschlag eine umfassende kantonale Steuerstrategie vorzulegen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die für Initiativen vorgesehenen Behandlungsfristen nicht ohne Not erstreckt werden sollen, da andernfalls die demokratischen Rechte unnötig geschwächt würden. Die WAK will daher, dass für die beiden Initiativen zwei Vol ksabstimmungen durchgeführt werden.
Die WAK hielt auch in zweiter Beratung der Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes daran fest, dem Volk zwei Varianten zur weiteren Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten zur Abstimmung zu unterbreiten. Variante 1 kennt von Montag bis Samstag keine gesetzlichen Ladenschliessungszeiten mehr. Variante 2 sieht von Montag bis Freitag einen Ladenschluss um spätestens 20 Uhr vor, wobei die Verkaufsgeschäfte am Samstag sowie am Vorabend von Karfreitag, Weihnachten und Neujahr um 17 Uhr und vor den übrigen Feiertagen spätestens um 18.30 Uhr schliessen sollen.
Der Grosse Rat wird im Hinblick auf eine Volksabstimmung über beide Varianten grundsätzlich keine Empfehlung abgeben dürfen. Verschiedene Kommissionsmitglieder bedauerten dies und regten an, eine Anpassung der entsprechenden Gesetzgebung zu prüfen. Die Kommission nahm aber befriedigt zur Kenntnis, dass sich das Justiz- und Sicherheitsdepartement moderierend für eine gesamtarbeitsvertragliche Lösung für die Detailhandelsangestellten einsetzten wird. Die WAK fordert alle Vertragsparteien auf, sich entsprechend zu engagieren. Vereinzelt wurde bedauert, dass der Regierungsrat den Erlass eines Normalarbeitsvertrages ablehnt. Da einzelne Anträge auf eine weniger weitgehende Lösung mit deutlichem Mehr abgelehnt wurden, gelangen die beiden Varianten nun unverändert zur zweiten Beratung.
Der Grosse Rat wird diese Vorlagen voraussichtlich in der Session vom 16., 17. und 18. Januar 2006 behandeln.
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Bruno Schmid
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