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Staatskanzlei Luzern

Der Kanton setzt Zeichen an die Adresse der Gemeinden

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat im
Dezember 2005 die Steuergesetzrevision 2008 in Vernehmlassung
geschickt. Von ihr sind die Gemeinden stark betroffen. An einer
Veranstaltung in Emmen hat das Finanzdepartement die Gemeinden
ausführlich informiert.
"Die Steuergesetzrevision 2008 ist nötig, weil sich der Kanton vor
allem bei der Einkommens- und Vermögenssteuer in einer ungünstigen
Lage befindet", sagte der Chef der Steuerverwaltung, Marcel
Schwerzmann. Bei der Vermögenssteuer befinde sich der Kanton Luzern
teilweise an zweitletzter Stelle. Folge sei die Abwanderung von guten
Steuerzahlenden.
Nach der Steuerstrategie des Kantons soll dieser Entwicklung
Abhilfe geschaffen werden: und zwar mit der Steuergesetzrevision
2008. Vorgesehen ist eine Entlastung bei der Einkommensbesteuerung
auf das Jahr 2008; ein Jahr später soll die Vermögenssteuer halbiert
werden. Im Jahr 2010 schliesslich ist vorgesehen, die
Unternehmenssteuer anzupassen.
Betroffene Gemeinden
Die Auswirkungen der Steuergesetzrevision 2008 betreffen die
Gemeinden sehr direkt; sie werden rund Fr. 110 Mio. der insgesamt Fr.
200 Mio. Ausfälle zu tragen haben. Bei einem Steuerertrag aller
Gemeinden von etwas mehr als 1 Milliarde Franken, macht das - nach
drei Jahren - rund 10 Prozent ihrer Steuererträge aus.
Nach Aussagen von Regierungsrat Daniel Bühlmann ist das für die
Mehrheit der Gemeinden tragbar. Einzelne (Finanzausgleichs-)Gemeinden
befänden sich jedoch bereits heute am finanziellen Limit; für sie ist
eine Lösung innerhalb des kantonalen Finanzausgleichs ab 2008
vorgesehen.
Zudem werden die Steuergesetzesänderungen - wie von Anfang an
versprochen - in die Finanzreform 08 (Umsetzung der NFA auf
Kantonsebene) einbezogen. Zwar sind die definitiven Ergebnisse der
Finanzreform 08 erst im Sommer 2006 zu erwarten, Finanzverwalter Kurt
Stalder zeigte sich an der Veranstaltung in Emmen jedoch
optimistisch, dass ein gute Lösung für alle Betroffenen gefunden
werden kann.
Kanton macht Zugeständnisse
Zwei weitere Zeichen des Entgegenkommens setzt der Kanton an die
Adresse der Gemeinden. Ursprünglich war vorgesehen, dass die
Finanzreform 08 für die Gemeinden und den Kanton haushaltsneutral
umgesetzt wird. Neu ist die Regierung laut Bühlmann bereit, davon
abzuweichen und 20 Mio. Franken jährlich zugunsten der Gemeinden
abzutreten. Zudem sollen die Mittel im Sonderfonds nach
Finanzausgleichsgesetz von 42 Mio. Franken, die 2008 verbraucht sind,
wieder aufgestockt werden. "Die Regierung wünscht, dass der laufende
Prozess der Strukturreform weitergeführt werden kann", so Bühlmann.
VLG reagiert positiv
Positiv gewürdigt werden die Massnahmen des Kantons im
Zusammenhang mit der Steuergesetzrevision 2008 von der Führung des
Vereins Luzerner Gemeinden (VLG). In wichtigen Bereichen würden
spürbare Entlastungen vorgenommen (Familien, mittlere Einkommen,
Vermögenssteuer usw.), was den Kanton attraktiver mache.
VLG-Präsident Ruedi Amrein war aber der Ansicht, dass der Kanton den
Gemeinden mit weiteren 10 Mio. Franken entgegenkommen sollte. Zudem
forderte er eine finanzielle Gesamtschau, in die die Finanzreform 08,
die NFA und der Finanzausgleich einbezogen werden müssten.
Kontakt
Kurt Stalder, Finanzverwalter Kanton Luzern
Tel.: +41/41/228'55'43
E-Mail: kurt.  stalder@lu.ch

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