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Staatskanzlei Luzern

Erneutes Freilandhaltungsverbot für das Geflügel auf unbestimmte Zeit ab Montag, 20. Februar 2006, und Registrierungspflicht für Geflügelhaltungen

Luzern (ots)

Der Bundesrat hat heute erneut ein
Freilandhaltungsverbot für Geflügel beschlossen. Ab dem 20. Februar
muss Geflügel bis auf weiteres in überdachten, wildvogelsicheren
Gehegen gehalten werden. Damit soll verhindert werden, dass Wildvögel
das Vogelgrippevirus in die Schweizer Hausgeflügelpopulation tragen.
In den vergangenen Tagen hat sich die Vogelgrippesituation
weltweit verschärft. Mit befallenen Wildvögeln in Italien und
Deutschland (Insel Rügen) und, falls sich die Befunde bestätigen,
auch in Österreich und Slowenien ist die Vogelgrippe bis auf einige
hundert Kilometer an die Schweizer Grenze herangerückt. Zudem ist die
Vogelgrippe nun erstmals in Afrika in Regionen aufgetreten, aus denen
im Frühling Zugvögel in die Schweiz kommen. Damit ist besteht die
Gefahr, dass Wildvögel die Vogelgrippe in die Schweiz tragen.
Stallpflicht unbefristet
Zum Schutz des Schweizer Geflügels hat der Bundesrat deshalb
erneut das Freilandhaltungsverbot erlassen. Es gilt für die gesamte
Schweiz und ist zeitlich nicht befristet. Unter das Verbot fallen
alle Hühnervögel sowie Schwimm- und Laufvögel, also Hühner,
Truthühner, Fasane, Pfaue, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln, Enten,
Gänse, Schwäne, Strausse, Emus, Nandus und andere. Nicht unter das
Verbot fallen zum Beispiel Ziervögel (Papageien, Wellensittiche,
Kanarienvögel u.a.), Tauben, sowie Greifvögel.
Wiedereingeführt wird auch die Registrierungspflicht für
Geflügelhaltungen. Geflügelhaltungen, die bereits durch die
letztjährige landwirtschaftliche Datenerhebung oder anlässlich der
Registrierungspflicht im Herbst 2005 registriert wurden, müssen nicht
neu gemeldet werden. Personen, die neu Geflügel halten oder deren
Geflügel aus anderen Gründen noch nicht registriert ist, werden
angehalten, die Meldungen ab Montag, 20. Februar 2006, beim
Veterinäramt vorzunehmen (Tel. 041 228 61 35 oder
www.veterinaeramt.lu.ch). Die Registrierung muss bis zum 27. Februar
2006 abgeschlossen sein.
Die Registrierung ist bedeutungsvoll für den Seuchenfall und damit
eine wichtige vorsorgliche Massnahme. Sollte nämlich in der Schweiz
ein Seuchenfall bei Wildvögeln oder beim Hausgeflügel auftreten, ist
es nötig, innert kurzer Zeit alle Geflügelhaltungen in einem gewissen
Umkreis zu untersuchen und die Tierhalter rasch über die Situation
und die zu treffenden Massnahmen zu informieren. Dies kann nur
gewährleistet werden, wenn die Geflügelhaltungen lokalisierbar sind
und die Behörden sie kennen.
Ständige Überwachung
Weitere Massnahmen betreffen die ständige Überwachung der
Situation. Dazu werden Überwachungsprogramme sowohl bei Wildvögeln
wie auch bei Hausgeflügel aufgebaut. Werden mehrere tote Wildvögel
innert kurzer Zeit am selben Ort aufgefunden, so ist das Veterinäramt
zu benachrichtigen (Tel. 041 228 61 35). Dieses beurteilt den Fall
und sorgt gegebenenfalls für das Einsammeln und Einsenden
verdächtiger Tiere zur Untersuchung. Verstärkte Aufmerksamkeit gilt
grossen Wasservögeln wie Schwänen. Hier sollen bereits einzelne tote
Tiere gemeldet werden.
Kontakt
Dr. Paul Infanger
Kantonstierarzt
Tel. : +41/41/228'61'35

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  • 13.02.2006 – 16:16

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