Erneutes Freilandhaltungsverbot für das Geflügel auf unbestimmte Zeit ab Montag, 20. Februar 2006, und Registrierungspflicht für Geflügelhaltungen
Luzern (ots)
Der Bundesrat hat heute erneut ein Freilandhaltungsverbot für Geflügel beschlossen. Ab dem 20. Februar muss Geflügel bis auf weiteres in überdachten, wildvogelsicheren Gehegen gehalten werden. Damit soll verhindert werden, dass Wildvögel das Vogelgrippevirus in die Schweizer Hausgeflügelpopulation tragen.
In den vergangenen Tagen hat sich die Vogelgrippesituation weltweit verschärft. Mit befallenen Wildvögeln in Italien und Deutschland (Insel Rügen) und, falls sich die Befunde bestätigen, auch in Österreich und Slowenien ist die Vogelgrippe bis auf einige hundert Kilometer an die Schweizer Grenze herangerückt. Zudem ist die Vogelgrippe nun erstmals in Afrika in Regionen aufgetreten, aus denen im Frühling Zugvögel in die Schweiz kommen. Damit ist besteht die Gefahr, dass Wildvögel die Vogelgrippe in die Schweiz tragen.
Stallpflicht unbefristet
Zum Schutz des Schweizer Geflügels hat der Bundesrat deshalb erneut das Freilandhaltungsverbot erlassen. Es gilt für die gesamte Schweiz und ist zeitlich nicht befristet. Unter das Verbot fallen alle Hühnervögel sowie Schwimm- und Laufvögel, also Hühner, Truthühner, Fasane, Pfaue, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln, Enten, Gänse, Schwäne, Strausse, Emus, Nandus und andere. Nicht unter das Verbot fallen zum Beispiel Ziervögel (Papageien, Wellensittiche, Kanarienvögel u.a.), Tauben, sowie Greifvögel.
Wiedereingeführt wird auch die Registrierungspflicht für Geflügelhaltungen. Geflügelhaltungen, die bereits durch die letztjährige landwirtschaftliche Datenerhebung oder anlässlich der Registrierungspflicht im Herbst 2005 registriert wurden, müssen nicht neu gemeldet werden. Personen, die neu Geflügel halten oder deren Geflügel aus anderen Gründen noch nicht registriert ist, werden angehalten, die Meldungen ab Montag, 20. Februar 2006, beim Veterinäramt vorzunehmen (Tel. 041 228 61 35 oder www.veterinaeramt.lu.ch). Die Registrierung muss bis zum 27. Februar 2006 abgeschlossen sein.
Die Registrierung ist bedeutungsvoll für den Seuchenfall und damit eine wichtige vorsorgliche Massnahme. Sollte nämlich in der Schweiz ein Seuchenfall bei Wildvögeln oder beim Hausgeflügel auftreten, ist es nötig, innert kurzer Zeit alle Geflügelhaltungen in einem gewissen Umkreis zu untersuchen und die Tierhalter rasch über die Situation und die zu treffenden Massnahmen zu informieren. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn die Geflügelhaltungen lokalisierbar sind und die Behörden sie kennen.
Ständige Überwachung
Weitere Massnahmen betreffen die ständige Überwachung der Situation. Dazu werden Überwachungsprogramme sowohl bei Wildvögeln wie auch bei Hausgeflügel aufgebaut. Werden mehrere tote Wildvögel innert kurzer Zeit am selben Ort aufgefunden, so ist das Veterinäramt zu benachrichtigen (Tel. 041 228 61 35). Dieses beurteilt den Fall und sorgt gegebenenfalls für das Einsammeln und Einsenden verdächtiger Tiere zur Untersuchung. Verstärkte Aufmerksamkeit gilt grossen Wasservögeln wie Schwänen. Hier sollen bereits einzelne tote Tiere gemeldet werden.
Kontakt Dr. Paul Infanger Kantonstierarzt Tel. : +41/41/228'61'35