Pflegeheimplanung und Anpassung der Pflegeheimliste für den Kanton Luzern
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat eine neue Pflegeheimliste verabschiedet. Sie tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2006 in Kraft. Diese Liste stützt sich auf eine aktualisierte Pflegeheimplanung ab und enthält neben den Adressen der Pflegeheime neu auch die Anzahl bewilligter Betten. Die Pflegeheimplanung gilt bis zum Jahr 2010. Das Gesundheits- und Sozialdepartement geht davon aus, dass im Kanton Luzern für diesen Zeitraum genügend Betten vorhanden sind.
Grundlage für die Pflegeheimplanung der Regierung bildet ein Bericht, den eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Gesundheits- und Sozialdepartements und unter Einbezug des Verbandes der Sozialvorsteherinnen und Sozialvorsteher des Kantons Luzern und des Verbandes der Pflegeheimleiterinnen und Pflegeheimleiter erstellt hat. Dieser Bericht enthält auch zahlreiche Aussagen, welche sich auf heimspezifische Fragen beziehen, allgemeiner Natur sind oder den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden betreffen.
Gemessen an den über 80-Jährigen hat der Kanton Luzern im schweizerischen Vergleich eine sehr hohe Dichte an Alters- und Pflegeheimbetten. Im Kanton Luzern kommen auf 14'155 Personen im Alter von 80 Jahren und mehr 4'893 Plätze, was eine Quote von 34,7 Prozent ergibt. Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 28,1 Prozent. Ein Teil dieser Plätze ist für Ordensangehörige und für blinde und sehbehinderte Personen aus der Zentralschweiz reserviert. Damit resultieren noch 4'732 öffentlich zugängliche Plätze, was eine Abdeckungsrate von 33,42 Prozent ergibt. Wollte man diese hohe Abdeckungsrate beibehalten, müssten in den nächsten Jahren auf Grund der demographischen Entwicklung rund 730 neue Plätze geschaffen werden, was einem Investitionsvolumen von rund 200 Millionen Franken und jährlichen Betriebskosten von rund 55 Millionen Franken entsprechen würde. Verzichtet man aber auf diese zusätzlichen Betten, reduziert sich die Abdeckungsquote bis zum Jahr 2010 auf rund 30 Prozent, was noch immer über dem schweizerischen Durchschnitt liegt.
Von zehn Personen, die heute in einem Alters- und Pflegeheim leben, bedürfen drei keiner oder nur geringer Pflege. Wenn diese Personen länger zu Hause leben und sich im Bedarfsfall vermehrt durch die Spitex pflegen lassen, entspricht dies einem beträchtlichen Reservepotential, das den theoretischen Mehrbedarf von 730 Pflegebetten bei weitem zu decken vermag.
Auf Grund dieser Überlegungen sieht die neue Pflegeheimplanung ein "Bettenmoratorium" bis 2010 vor, auch wenn dadurch in Einzelfällen Engpässe entstehen können. Das kann durchaus auch dazu führen, dass nicht alle Pflegebedürftigen einen Heimplatz in der eigenen Gemeinde finden, was in kleineren Gemeinden ohne eigenes Heim ja heute schon der Fall ist.
Der Verzicht auf einen Ausbau der Heimplätze verstärkt aber auch die Bedeutung von ambulanten Angeboten. Daher wird den Gemeinden empfohlen zu überprüfen, ob die Nachtangebote und die übrigen Ergänzungsangebote wie Mahlzeitendienst, Tagesstätten, Ferienbetten, Entlastungsangebote für pflegende Angehörige usw. in genügender Menge und Qualität vorhanden sind und damit sichergestellt ist, dass ihre Betagten möglichst lange im gewohnten Umfeld bleiben können. Weiter wird den Gemeinden empfohlen, die Bevölkerung in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten über ambulante Angebote und Möglichkeiten zu informieren.
Für die künftigen Heimbewohnerinnen und Heimbewohner ist es aber auch wichtig zu erkennen, dass niemand einen Anspruch auf einen Heimplatz in der eigenen Gemeinde geltend machen kann und dass die Heimplätze in erster Linie für wirklich pflegebedürftige Personen bereitstehen müssen. Reine Altersheimplätze müssen daher noch vermehrt in Pflegeheimplätze umgewandelt werden. Wenn diese flankierenden Massnahmen bedarfsgerecht umgesetzt werden, kann trotz dem beschlossenen Bettenmoratorium eine ausreichende und den Bedürfnissen der Betagten angepasste Versorgung sichergestellt werden.
Ausnahmen vom Bettenmoratorium sind nur vorgesehen für ein Spezialheim für die Pflege von demenzkranken Personen, das als Modellheim mit Schulungs-, Fort- und Weiterbildungsangeboten betrieben werden soll. Zudem ist die Möglichkeit für eine Ausnahmebewilligung vorgesehen bei nachgewiesener starker Unterversorgung einer Region.
Schliesslich sind Anpassungen in der Qualitätskontrolle der öffentlichen Heime durch den Regierungsstatthalter vorgesehen.
Die Pflegeheimliste ist unter http://www.lu.ch/gsd_pflegeheimliste.htm abrufbar.
Kontakt:
Daniel Wicki, Gesundheits- und Sozialdepartement
Leiter der Abteilung Gesundheitswesen und Soziales
Tel. +41/41/228'60'80
E-Mail: daniel.wicki@lu.ch