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Staatskanzlei Luzern

Pflegeheimplanung und Anpassung der Pflegeheimliste für den Kanton Luzern

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat eine neue Pflegeheimliste
verabschiedet. Sie tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2006 in Kraft.
Diese Liste stützt sich auf eine aktualisierte Pflegeheimplanung ab
und enthält neben den Adressen der Pflegeheime neu auch die Anzahl
bewilligter Betten. Die Pflegeheimplanung gilt bis zum Jahr 2010. Das
Gesundheits- und Sozialdepartement geht davon aus, dass im Kanton
Luzern für diesen Zeitraum genügend Betten vorhanden sind.
Grundlage für die Pflegeheimplanung der Regierung bildet ein
Bericht, den eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Gesundheits- und
Sozialdepartements und unter Einbezug des Verbandes der
Sozialvorsteherinnen und Sozialvorsteher des Kantons Luzern und des
Verbandes der Pflegeheimleiterinnen und Pflegeheimleiter erstellt
hat. Dieser Bericht enthält auch zahlreiche Aussagen, welche sich auf
heimspezifische Fragen beziehen, allgemeiner Natur sind oder den
Zuständigkeitsbereich der Gemeinden betreffen.
Gemessen an den über 80-Jährigen hat der Kanton Luzern im
schweizerischen Vergleich eine sehr hohe Dichte an Alters- und
Pflegeheimbetten. Im Kanton Luzern kommen auf 14'155 Personen im
Alter von 80 Jahren und mehr 4'893 Plätze, was eine Quote von 34,7
Prozent ergibt. Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 28,1 Prozent.
Ein Teil dieser Plätze ist für Ordensangehörige und für blinde und
sehbehinderte Personen aus der Zentralschweiz reserviert. Damit
resultieren noch 4'732 öffentlich zugängliche Plätze, was eine
Abdeckungsrate von 33,42 Prozent ergibt. Wollte man diese hohe
Abdeckungsrate beibehalten, müssten in den nächsten Jahren auf Grund
der demographischen Entwicklung rund 730 neue Plätze geschaffen
werden, was einem Investitionsvolumen von rund 200 Millionen Franken
und jährlichen Betriebskosten von rund 55 Millionen Franken
entsprechen würde. Verzichtet man aber auf diese zusätzlichen Betten,
reduziert sich die Abdeckungsquote bis zum Jahr 2010 auf rund 30
Prozent, was noch immer über dem schweizerischen Durchschnitt liegt.
Von zehn Personen, die heute in einem Alters- und Pflegeheim
leben, bedürfen drei keiner oder nur geringer Pflege. Wenn diese
Personen länger zu Hause leben und sich im Bedarfsfall vermehrt durch
die Spitex pflegen lassen, entspricht dies einem beträchtlichen
Reservepotential, das den theoretischen Mehrbedarf von 730
Pflegebetten bei weitem zu decken vermag.
Auf Grund dieser Überlegungen sieht die neue Pflegeheimplanung ein
"Bettenmoratorium" bis 2010 vor, auch wenn dadurch in Einzelfällen
Engpässe entstehen können. Das kann durchaus auch dazu führen, dass
nicht alle Pflegebedürftigen einen Heimplatz in der eigenen Gemeinde
finden, was in kleineren Gemeinden ohne eigenes Heim ja heute schon
der Fall ist.
Der Verzicht auf einen Ausbau der Heimplätze verstärkt aber auch
die Bedeutung von ambulanten Angeboten. Daher wird den Gemeinden
empfohlen zu überprüfen, ob die Nachtangebote und die übrigen
Ergänzungsangebote wie Mahlzeitendienst, Tagesstätten, Ferienbetten,
Entlastungsangebote für pflegende Angehörige usw. in genügender Menge
und Qualität vorhanden sind und damit sichergestellt ist, dass ihre
Betagten möglichst lange im gewohnten Umfeld bleiben können. Weiter
wird den Gemeinden empfohlen, die Bevölkerung in Zusammenarbeit mit
anderen Beteiligten über ambulante Angebote und Möglichkeiten zu
informieren.
Für die künftigen Heimbewohnerinnen und Heimbewohner ist es aber
auch wichtig zu erkennen, dass niemand einen Anspruch auf einen
Heimplatz in der eigenen Gemeinde geltend machen kann und dass die
Heimplätze in erster Linie für wirklich pflegebedürftige Personen
bereitstehen müssen. Reine Altersheimplätze müssen daher noch
vermehrt in Pflegeheimplätze umgewandelt werden. Wenn diese
flankierenden Massnahmen bedarfsgerecht umgesetzt werden, kann trotz
dem beschlossenen Bettenmoratorium eine ausreichende und den
Bedürfnissen der Betagten angepasste Versorgung sichergestellt
werden.
Ausnahmen vom Bettenmoratorium sind nur vorgesehen für ein
Spezialheim für die Pflege von demenzkranken Personen, das als
Modellheim mit Schulungs-, Fort- und Weiterbildungsangeboten
betrieben werden soll. Zudem ist die Möglichkeit für eine
Ausnahmebewilligung vorgesehen bei nachgewiesener starker
Unterversorgung einer Region.
Schliesslich sind Anpassungen in der Qualitätskontrolle der
öffentlichen Heime durch den Regierungsstatthalter vorgesehen.
Die Pflegeheimliste ist unter
http://www.lu.ch/gsd_pflegeheimliste.htm abrufbar.

Kontakt:

Daniel Wicki, Gesundheits- und Sozialdepartement
Leiter der Abteilung Gesundheitswesen und Soziales
Tel. +41/41/228'60'80
E-Mail: daniel.wicki@lu.ch

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