Arbeitsgruppe Behindertentransportdienste eingesetzt
Luzern (ots)
Das Gesundheits- und Sozialdepartement hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dem Angebot und der Finanzierung von Behindertentransportdiensten befasst und nach Lösungsmodellen suchen soll.
Als Folge der 4. Revision des IV-Gesetzes wurden die Hilflosenentschädigungen für Behinderte verdoppelt, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und nicht in einer Institution wohnen. Im Gegenzug dazu wurden die Pauschalbeiträge des Bundes an die Behindertentransportdienste (Behindertentaxis/Rollstuhltaxis) gestrichen. Der Bund ging davon aus, dass die Benutzer der Behindertentaxis dank der Verdoppelung der Hilflosenentschädigung in der Lage wären, höhere Fahrpreise zu bezahlen. Damit sollte von der Objektfinanzierung zur leistungsabhängigen Subjektfinanzierung gewechselt werden, wie es der heutigen Praxis entspricht.
Die Verdoppelung der Hilflosenentschädigung reicht aber oft nicht aus, die im Einzelfall unbedingt nötige Anzahl Fahrten mit massiv höheren Tarifen zu finanzieren. Dies bringt nicht nur die betroffenen Fahrgäste, sondern auch einzelne Betreiber von Behindertentransportdiensten in finanzielle Schwierigkeiten. Das war denn auch Auslöser für verschiedene parlamentarische Vorstösse, die im Frühjahr 2005 im Grossen Rat eingereicht und im Januar 2006 behandelt wurden.
Mit der Überweisung der Vorstösse als Postulate wurde der Regierungsrat aufgefordert, sich eingehend mit der Frage der Finanzierung der Behindertentaxis auseinanderzusetzen und nach Lösungen zu suchen. Zu diesem Zweck hat nun das Gesundheits- und Sozialdepartement eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die unter Beizug von Fachleuten und Betroffenen eine Situationsanalyse durchführen und Lösungsmodelle ausarbeiten soll. Ziel ist die Optimierung des Behindertentransportwesens als Beitrag zur bessern Integration der Behinderten unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Angebote und Konzepte.
Informationen zur Hilflosenentschädigung:
Hilflosenentschädigung für IV-Rentner, die nicht in einer Institution leben (in Franken pro Monat) vor und nach der 4. IVG-Revision
bis 31.12.2003 ab 1.1.2004 seit 1.1.2005 Hilflosigkeit leichten Grades 211 422 430
Hilflosigkeit mittleren Grades 528 1055 1075
Hilflosigkeit schweren Grades 844 1688 1720
Kontakt:
Daniel Wicki
Leiter Abt. Gesundheitswesen und Soziales
Tel. +41/41/228'60'80
E-Mail: Daniel.Wicki@lu.ch