Volksinitiative "betreffend Stipendiengesetz - Bildung für alle": Bundesgericht weist Beschwerde ab
Luzern (ots)
Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche Beschwerde gegen das Ergebnis der Abstimmung über die Volksinitiative "betreffend Stipendiengesetz - Bildung für alle" vom 25. September 2005 abgewiesen.
Das Bundesgericht erachtet die Mängel im Bericht an die Stimmberechtigten nicht als ausschlaggebend für das Abstimmungsresultat, zumal der Regierungsrat in einer Medienmitteilung eingeräumt habe, "dass gestützt auf neue Berechnungsgrundlagen, d.h. gemäss der Neufassung der SKOS-Richtlinien nunmehr anstelle der angenommenen Mehraufwendungen von 11 Millionen Franken solche von 7,6 Millionen anfallen würden". Es sei anzunehmen, dass die Öffentlichkeit durch die Medienmitteilung und die anschliessende Berichterstattung rechtzeitig vor der Abstimmung davon Kenntnis genommen habe. Zudem sei das Abstimmungsergebnis - 64, 2% Nein-Stimmen, 35,8% Ja-Stimmen - derart deutlich, dass die Annahme, das Resultat wäre ohne die Mängel in der Abstimmungsbroschüre anders ausgefallen, nicht ernsthaft erscheine.
Das Bundesgericht hat damit auch den ablehnenden Einspracheentscheid des Regierungsrates vom 13. September 2005 und den Erwahrungsbeschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartements vom 27. September 2005 bestätigt. Die Ablehnung der Volksinitiative durch die Stimmberechtigten ist somit rechtsgültig.
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Regierungsrat Anton Schwingruber
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