Gute Leistungsbilanz der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren im Kanton Luzern
Luzern (ots)
Im Kanton Luzern konnte im Jahre 2005 die durchschnittliche Dauer der Stellensuche gegenüber dem Vorjahr bei unveränderter Arbeitsmarktlage deutlich gesenkt und damit die Wiedereingliederung von Arbeitslosen beschleunigt werden. Die Reduktion der durchschnittlichen Taggeldbezugsdauer um sechs Tage entspricht gesamtschweizerisch dem drittbesten Wert. Dies ergab die vom Staatssekretariat für Wirtschaft veröffentlichte Wirkungsmessung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV).
Gesamtschweizerisch betrug die durchschnittliche Dauer der Stellensuche wie im Vorjahr 178 Tage. Im Kanton Luzern konnte die mittlere Taggeldbezugsdauer von 172 auf 166 Tage gesenkt werden. Nur Glarus (-11 Tage) und Neuenburg (- 7 Tage) konnten eine noch grössere Abnahme ausweisen.
Durch die Reduktion der durchschnittlichen Taggeldbezugsdauer wurden im Kanton Luzern knapp 7 Millionen Franken Taggelder eingespart. Im Vergleich zu 2004 sank im Kanton Luzern auch der Anteil der Leistungsbezüger, die in Langzeitstellensuche abrutschten überdurchschnittlich. Während er im Landesmittel geringfügig von 25.8 auf 25.4 Prozent zurückging, reduzierte er sich im Kanton Luzern von 24.5 auf 22.5 Prozent.
Laut Hans Hofstetter, Leiter der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit, ist das gute Ergebnis auf intensivierte und professionalisierte Arbeitgeberkontakte und auf die Betreuungsintensität, die auf die persönliche Situation des Stellensuchenden abgestimmt wurde, zurückzuführen. Hinzu kommt die klar mit dem Stellensuchenden vereinbarte Wiedereingliederungsstrategie.
Die Jahresarbeitslosenquote 2005 betrug im Kanton Luzern 3.1 Prozent (2004: 3.2 Prozent), was einem Durchschnitt von 5784 arbeitslosen Personen entsprach. Die Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern richtete 2005 insgesamt 168 Millionen Franken an Leistungen aus (2004: 181 Millionen Franken). Die Arbeitslosenentschädigung betrug 135 Millionen Franken, die Kurzarbeitsentschädigung 2.8 Millionen Franken, die Schlechtwetterentschädigung 6.3 Millionen Franken und die Insolvenzentschädigung 1.2 Millionen Franken. Für arbeitsmarktliche Massnahmen (Kurse, Beschäftigungsprogramme usw.) wurden 23 Millionen Franken aufgewendet.
Die hohen Auszahlungen an Schlechtwetterentschädigungen sind auf die grossen Schneemengen in der Zeit von Ende Januar bis Anfang März 2005 zurückzuführen. Das Hochwasser im August 2005 löste wohl eine hohe Anzahl an Schadenmeldungen aus, die Anspruchsvoraussetzungen waren aber nur bei wenigen Firmen gegeben. Zuständig waren hierfür vorab die privaten betrieblichen Versicherungen.
Im Bereich der Arbeitslosenentschädigung richtete die Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern 2005 ca. 9 Prozent, im Bereich der arbeitsmarktlichen Massnahmen knapp 14 Prozent weniger Leistungen aus als im Vorjahr. Die Reduktion ist auf die deutlich geringere Anzahl an ausbezahlten Taggeldern zurückzuführen.
Kontakt Hans Hofstetter, Leiter Dienststelle Wirtschaft und Arbeit Tel.: +41/79/592'49'73