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Staatskanzlei Luzern

Kantonaler Datenschutz auf einer Gratwanderung

Luzern (ots)

Im Jahr 2005 bearbeitete der
Datenschutzbeauftragte des Kantons Luzern - trotz eines Stellenabbaus
um rund 30 Prozent - 168 Geschäftsfälle, was gegenüber dem Vorjahr
einer Steigerung um einen Viertel entspricht. Sowohl die Polizei als
auch Gemeindebehörden und Private wenden sich immer öfter an den
Datenschutzbeauftragten, da die Unsicherheit im Umgang mit modernen
Informationssystemen zunimmt.
Durch die höhere Anzahl der behandelten Anfragen konnten andere
gesetzliche Aufgaben nicht oder nur unbefriedigend wahrgenommen
werden. Da der Datenschutz mit der immer grösseren Vernetzung von
Datensammlungen an Bedeutung und Brisanz gewinnt, führt die aktuelle
Situation zu einem problematischen Spagat. Mit dem Informatikgesetz
und dem Statistikgesetz sind dem Datenschutzbeauftragten zudem neue
Aufgaben übertragen worden und mit der Einführung von Schengen/Dublin
und dem Zugang zu Europäischen Polizeidaten werden die Anforderungen
an den Datenschutz weiter zunehmen. Der Kanton Luzern wird das
kantonale Datenschutzgesetz revidieren und die Stellung des
Datenschutzbeauftragten stärken müssen, um eurokompatibel zu sein.
Entsprechende Vorarbeiten sind bereits angelaufen.
Unabhängiger Datenschutz
Der kantonale Datenschutzbeauftragte Amédéo Wermelinger erstattet
dem Regierungsrat jährlich Bericht über seine Tätigkeit. Er ist
unabhängige Aufsichtsstelle, welche die Einhaltung der Vorschriften
über den Datenschutz durch die kantonalen und kommunalen Organe
überwacht. Er berät Verwaltungsstellen in allen
datenschutzrechtlichen Belangen, sorgt für deren Ausbildung und
bearbeitet Anfragen und Gesuche von Privaten wie von der kantonalen
oder kommunalen Verwaltung. Im Berichtsjahr 2005 behandelte der
Datenschutzbeauftragte 168 Geschäftsfälle. Schwerpunkte bildeten
dabei die Anfragen von Gemeinden (39 Fälle), der Polizei (23),
betrafen Datenschutzfragen im Bereich der Informatik (20), der
Sozialhilfe sowie der Schulen.
Der Datenschutzbeauftragte wirkte auch entscheidend mit an der
Erarbeitung von neuen Rechtsgrundlagen im Bereich der Informatik und
der Statistik. Er begleitet zudem die Ende 2005 in Angriff genommene
Informatikstrategie, die während des laufenden Jahres wichtige
Ressourcen binden wird. Der Regierungsrat hat für diese entscheidende
Projekttätigkeit eine temporäre Stellenaufstockung um 10 Prozent
genehmigt.
Beispiele aus der Tätigkeit im 2005
Verschiedene Gemeinden beauftragen Inkassofirmen mit der
Eintreibung von offenen Forderungen. Die Fachstelle für
Schuldenfragen erkundigte sich beim Datenschutzbeauftragten, ob ein
solches Vorgehen aus Sicht des Datenschutzes zulässig sei. Gemäss dem
geltenden Gemeinde- und Steuergesetz kann eine Gemeinde verschiedene
Leistungen einem externen Leistungserbringer übertragen. Die Gemeinde
ist aber einer Geheimhaltungspflicht unterstellt und muss diese dem
Leistungserbringer überbinden. Die Übertragung der
Forderungseintreibung an einen Rechtsanwalt weist den Vorteil auf,
dass der Rechtsanwalt an ein strafrechtlich geschütztes
Berufsgeheimnis gebunden ist.
Für die Telefonüberwachung im Strafvollzug bestanden bisher nur
ungenügende Rechtsgrundlagen. Nach Rücksprache mit dem
Datenschutzbeauftragten wurde die Verordnung über den Strafvollzug so
ergänzt, dass eine angemessene Überwachung der Telefongespräche von
inhaftierten Personen zulässig ist.
Der Datenschutzbeauftragte hat die Ausschreibung und Vergabe eines
neuen Klinikinformationssystems im kantonalen Spital Sursee-Wolhusen
unterstützend begleitet und darauf geachtet, dass ein umfassendes
Datensicherheits- und Datenschutzkonzept von den Anbietern
mitgeliefert wurde.
Die Verwaltung von Personalakten wurde im Personalamt einer
eingehenden Untersuchung unterzogen. Dies führte zur Erarbeitung von
Richtlinien, die dem Datenschutzbeauftragten zur Begutachtung
unterbreitet wurden.
Ausblick
Der Datenschutz ist ein wichtiger Bestandteil des
Persönlichkeitsschutzes. Er ist nicht ein für allemal eingehalten,
sondern ist ein Dauerauftrag. Das Bewusstsein, dass nach einer
intensiven Zeit der Terrorbekämpfung viele Bereiche der Privatsphäre
in Mitleidenschaft gezogen wurden, wächst allmählich. Kürzlich erfuhr
man von verschiedenen Fällen, bei welchen staatliche Organe klar
überreagiert haben. So wurden gemäss der "New York Times" sämtliche
internationalen Finanzströme der Banken-Clearingstelle Swift in
Belgien überwacht, auch solche aus der Schweiz. Die Kompetenzen der
Staatsschützer werden, unter verschiedenen Vorwänden wie die Fussball
Europameisterschaft 2008, ständig erweitert. Auch in der
Privatwirtschaft wurden problematische Fälle aufgezeigt, wie bei der
Krankenkasse CSS, bei welcher angeblich über 150 Angestellte Einblick
in die Daten des vertrauensärztlichen Dienstes erhalten haben sollen,
was zu verschiedenen Untersuchungen geführt hat. Der Kanton Luzern
hat gewisse Schlüsse daraus gezogen, indem er seine Gesetzgebung an
die gesellschaftliche Entwicklung angepasst hat. Mit der Revision des
kantonalen Datenschutzgesetzes - zur Erreichung der
Eurokompatibilität und für den Zugriff auf Europäische Polizeidaten -
braucht es aber noch ein politisches Bekenntnis, dass man dem
Datenschutz auch die Mittel gibt, die er zur Erfüllung seiner
Aufgaben braucht. Mit der Dotation von weniger als einer
Vollzeitstelle kann die gesetzliche Verantwortung, auch bei sehr
effizienten Abläufen, nicht wahrgenommen werden.
Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragen
Jede Person, die in ihrer Beziehung zu kantonalen oder kommunalen
Dienststellen Datenschutzprobleme hat, kann sich an den
Datenschutzbeauftragten wenden (dsb@lu.ch oder 041 228'66'06). Der
Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Auskünfte und Ratschläge erfolgen im Rahmen der verfügbaren
personellen Mittel und sind kostenlos.
Hinweise für die Medien: Der Tätigkeitsbericht 2005 des kantonalen
Datenschutzbeauftragten kann kostenlos über obigen Kontakt bezogen
werden.
Kontakt
Dr. iur. Amédéo Wermelinger
Weitere Auskünfte:
Datenschutzbeauftragter des Kantons Luzern
Tel.:   +41/41/228'66'06
E-Mail:  dsb@lu.ch

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