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Staatskanzlei Luzern

Kommission des Grossen Rates befürwortet Gesetz über soziale Einrichtungen einstimmig

Luzern (ots)

Die Fachkommission Gesundheit, Arbeit und soziale
Sicherheit des Grossen Rates (GASK) befürwortet einstimmig den Erlass
eines Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG). Die GASK (Vorsitz
Ruth Fuchs-Scheuber, FDP, Schwarzenberg) hatte an einem Hearing je
repräsentative Vertretungen der Trägerschaften und der Heimleitungen
von im Kanton Luzern tätigen Heimen, von entsprechenden
Elternvereinigungen, sowie den Verband der Luzerner Gemeinden
angehört. An den anschliessenden mehrtägigen Beratungen der
Kommission nahmen Gesundheitsdirektor Markus Dürr, die Leiterin des
kantonalen Sozialamtes, Irmgard Dürrmüller Kohler, und weitere
Vertreter des Gesundheits- und Sozialdepartements teil.
Die GASK begrüsst, dass mit dem SEG, welches das bisherige
Heimfinanzierungsgesetz ersetzt, die Heimfinanzierung im Kanton
Luzern eine Rechtsgrundlage erhält, welche die Anerkennung von
sozialen Einrichtungen und die Qualitätssicherung regelt. Zudem
enthält das Gesetz eine wirksame Steuerung des Angebots, eine erhöhte
Transparenz bezüglich Verantwortung und Entscheidbefugnisse bei der
Finanzierung sowie eine verbesserte Kontrolle der Kosten. Da die
Gemeinden wie bisher hälftig an die Kosten der Heime zahlen und im
Rahmen der Aufgabenteilung das Heimwesen eine Verbundaufgabe
darstellt, wird die künftige Kommission für soziale Einrichtungen
paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und des
Kantons zusammen gesetzt sein.
Die GASK beantragt dem Grossen Rat, gegenüber dem Entwurf des
Regierungsrates im Zweckartikel des SEG ausdrücklich die Ethik als
zusätzliches Kriterium neben der Wirtschaftlichkeit, der Wirksamkeit
und der Qualität bei der Sicherstellung des Angebots an sozialen
Einrichtungen zu berücksichtigen. In Abweichung zum Regierungsrat
wünscht die GASK, den periodisch zu erstellenden Planungsbericht dem
Grossen Rat zur Kenntnis zu unterbreiten. Die neue Kommission für
soziale Einrichtungen soll nach Meinung der GASK vor Stellungnahmen
die sozialen Einrichtungen und die betroffenen
Behindertenorganisationen zwingend anhören. Um die Eigeninitiative
der Heime zu stärken, will die Kommission ihnen aus Betriebsgewinnen
finanzielle Rücklagen gestatten und ihnen Handlungsspielraum bei der
Verwendung von zweckgebundenen Spenden zugestehen.
Weiter möchte die GASK die Rechte der betreuungsbedürftigen
Personen stärken. So soll eine Aufnahmeverweigerung einer sozialen
Institution auf Antrag hin durch das kantonale Sozialamt überprüft
werden können.
Die Vorlage ist für die Januar-Session des Grossen Rates zur
Beratung vorgesehen, die Volksabstimmung über das Gesetz ist für den
17. Juni 2007 geplant.

Kontakt:

Ruth Fuchs-Scheuber
Präsidentin GASK
(ab Freitag, 19. Januar 2007, 13 Uhr)
Mobile +41/79/628'76'65

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