Kommission des Grossen Rates befürwortet Gesetz über soziale Einrichtungen einstimmig
Luzern (ots)
Die Fachkommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit des Grossen Rates (GASK) befürwortet einstimmig den Erlass eines Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG). Die GASK (Vorsitz Ruth Fuchs-Scheuber, FDP, Schwarzenberg) hatte an einem Hearing je repräsentative Vertretungen der Trägerschaften und der Heimleitungen von im Kanton Luzern tätigen Heimen, von entsprechenden Elternvereinigungen, sowie den Verband der Luzerner Gemeinden angehört. An den anschliessenden mehrtägigen Beratungen der Kommission nahmen Gesundheitsdirektor Markus Dürr, die Leiterin des kantonalen Sozialamtes, Irmgard Dürrmüller Kohler, und weitere Vertreter des Gesundheits- und Sozialdepartements teil.
Die GASK begrüsst, dass mit dem SEG, welches das bisherige Heimfinanzierungsgesetz ersetzt, die Heimfinanzierung im Kanton Luzern eine Rechtsgrundlage erhält, welche die Anerkennung von sozialen Einrichtungen und die Qualitätssicherung regelt. Zudem enthält das Gesetz eine wirksame Steuerung des Angebots, eine erhöhte Transparenz bezüglich Verantwortung und Entscheidbefugnisse bei der Finanzierung sowie eine verbesserte Kontrolle der Kosten. Da die Gemeinden wie bisher hälftig an die Kosten der Heime zahlen und im Rahmen der Aufgabenteilung das Heimwesen eine Verbundaufgabe darstellt, wird die künftige Kommission für soziale Einrichtungen paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und des Kantons zusammen gesetzt sein.
Die GASK beantragt dem Grossen Rat, gegenüber dem Entwurf des Regierungsrates im Zweckartikel des SEG ausdrücklich die Ethik als zusätzliches Kriterium neben der Wirtschaftlichkeit, der Wirksamkeit und der Qualität bei der Sicherstellung des Angebots an sozialen Einrichtungen zu berücksichtigen. In Abweichung zum Regierungsrat wünscht die GASK, den periodisch zu erstellenden Planungsbericht dem Grossen Rat zur Kenntnis zu unterbreiten. Die neue Kommission für soziale Einrichtungen soll nach Meinung der GASK vor Stellungnahmen die sozialen Einrichtungen und die betroffenen Behindertenorganisationen zwingend anhören. Um die Eigeninitiative der Heime zu stärken, will die Kommission ihnen aus Betriebsgewinnen finanzielle Rücklagen gestatten und ihnen Handlungsspielraum bei der Verwendung von zweckgebundenen Spenden zugestehen.
Weiter möchte die GASK die Rechte der betreuungsbedürftigen Personen stärken. So soll eine Aufnahmeverweigerung einer sozialen Institution auf Antrag hin durch das kantonale Sozialamt überprüft werden können.
Die Vorlage ist für die Januar-Session des Grossen Rates zur Beratung vorgesehen, die Volksabstimmung über das Gesetz ist für den 17. Juni 2007 geplant.
Kontakt:
Ruth Fuchs-Scheuber
Präsidentin GASK
(ab Freitag, 19. Januar 2007, 13 Uhr)
Mobile +41/79/628'76'65