A 2-Lärmsanierungsprojekt "Sentibrücken": Öffentliche Planauflage
Luzern (ots)
Das Dossier zur Lärmsanierung des A 2-Abschnittes "Sentibrücken" in Luzern liegt vom Montag, 29. Januar bis Dienstag, 27. Februar 2007 öffentlich auf. Die Kosten für die vorgesehenen Lärmschutzmassnahmen betragen ca. 13.7 Millionen Franken. Das Lärmsanierungsprojekt wird gleichzeitig mit der Gesamterneuerung des A 2-Abschnittes Reussegg - Grosshof im Zeitraum 2010 bis 2012 realisiert.
Das vorliegende, unter der Federführung des Kantons entwickelte Lärmschutzprojekt sieht den Bau einer neuen, 5 Meter hohen Lärmschutzwand zwischen den A 2-Transitspuren in Fahrrichtung Nord und der Stadteinfahrt vor. Auf ebenfalls je 5 Meter erhöht werden die bestehende, ostseitige Randwand entlang der Stadteinfahrt in Richtung Nord, die beiden bestehenden Randwände entlang der A 2-Transitspuren in Richtung Süd und die beiden bestehenden Randwände entlang der Stadtausfahrt. Geschlossen werden die vorhandenen seitlichen Öffnungen im Portalbereich des Reussport-, Sonnenberg- und Stadttunnels, die Galerie bei der Stadteinfahrt von der Geissmattbrücke her sowie die vorhandenen Lüftungsöffnungen im Bereich des Vortunnels zum Sonnenbergtunnel. Die vorhandene Öffnung im Bereich der Diensteinfahrt zum Betriebsgebäude Senti erhält ein neues Tor und das Südportal des Reussporttunnels wird neu gestaltet. Schliesslich wird auf den Transitspuren sowie im Beschleunigungsbereich auf der Stadteinfahrt in Richtung Nord ein l ärmarmer Belag eingebaut. Es ist geplant, die äusseren Oberflächen der neuen Lärmschutzwände mit einer horizontal strukturierten Verkleidung zu versehen. Die unteren Flächen werden das Wasser der Reuss spiegeln und so die Integration der baulichen Lärmschutzmassnahmen ins Stadtbild verbessern.
Mit den umfangreichen Massnahmen können die Lärmimmissionen in den exponierten Wohngebieten der Bramberg-, Geissmatt-, Luegeten-, Trüllhof-, St. Karli-, Militär- und Sentimattstrasse sowie an der Geissmatthöhe, Geissmatthalde und Trüllhofhalde um ca. 2 bis maximal 15 Dezibel vermindert werden. Die mittlere Wirkung beträgt ungefähr 6.5 dB(A). Um eine solche Wirkung mit einer rein verkehrstechnischen Massnahme erreichen zu können, müsste die heutige Verkehrsmenge um 78% reduziert werden. Mit dem Einbau des neuen offenporigen Fahrbahnbelags können insbesondere die hochfrequentigen und damit subjektiv stark störenden Reifengeräusche spürbar vermindert werden. Bei 56 von 67 Liegenschaften kann die heute vorhandene, als übermässig zu qualifizierende Lärmbelastung unter den massgebenden Immissionsgrenzwert gemäss Umweltrecht gesenkt werden. Weil bei 11 Liegenschaften die lärmrechtlichen Anforderungen für eine bestehende Anlage nicht eingehalten werden können, sind so genannte Sanierungserleichterungen zu gewähren. Damit wird der Strasseneigentümer von der Realisierung weitergehender Lärmschutzmassnahmen entbunden.
Für die öffentliche Auflage des Dossiers zur Lärmsanierung des A 2-Abschnittes "Sentibrücken" inkl. Gesuch um Erleichterungen wurde der Kanton vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ermächtigt. Die Unterlagen können auf dem Tiefbauamt der Stadt Luzern, Industriestrasse 6, 6005 Luzern eingesehen werden. Stellungnahmen zum Lärmsanierungsprojekt und zum Erleichterungsgesuch oder Einsprachen zu den vorgesehenen baulichen Massnahmen sind von den Betroffenen direkt an das UVEK, Generalsekretariat, Kochergasse 10, 3003 Bern, zu richten.
Anhänge: http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/4532_sentibruecke.jpg
Kontakt:
Beat Hofstetter
Kontakt:
Abteilungsleiter Planung Strassen Dienststelle
Verkehr und Infrastruktur
Tel.: +41/41/318'11'54