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Staatskanzlei Luzern

Volksinitiative "Kein Fixerraum in Wohnquartieren": Stadt Luzern muss noch einmal über die Bücher

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die
Stimmrechtsbeschwerde gegen den Entscheid des Grossen Stadtrates
betreffend die Ungültigkeiterklärung der Volksinitiative "Kein
Fixerraum in Wohnquartieren" gutgeheissen, soweit er darauf
eingetreten ist. Die Ungültigerklärung wird aufgehoben und der Grosse
Stadtrat angewiesen, die Gültigkeit der Initiative erneut zu prüfen.
Der Grosse Stadtrat ist seiner Prüfungspflicht nicht bzw. nur
ungenügend nachgekommen. Bei der Ungültigerklärung der Initiative hat
er sich ausschliesslich auf eine Stellungnahme des kantonalen Bau-
Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (BUWD) gestützt. Darin wurde
darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Initiative übergeordnetes,
d.h. kantonales Recht verletzen und vom Regierungsrat nicht genehmigt
werden könnte. In der Stellungnahme des BUWD wurden Zweifel
geäussert, ob die räumliche Ausdehnung des Verbotsperimeters sachlich
nachvollziehbar und in seiner Ausdehnung zweckmässig begrenzt ist.
Nach Ansicht des Regierungsrates reichen selbst erhebliche Zweifel
an der Vereinbarkeit der  Initiative mit übergeordnetem Recht nicht
aus, das Volksbegehren für ungültig zu erklären. Der Stadtrat hätte
prüfen müssen, ob bei Annahme der Initiative deren Mängel oder
Unklarheiten im Rahmen des Ortsplanungsverfahrens hätten behoben
werden können. Dies wurde ebenso wenig abgeklärt, wie die
Möglichkeit, das Volksbegehren für teilweise gültig zu erklären.

Kontakt:

Staatskanzlei Luzern
Tel.: +41/41/228'60'00

Gabi von Moos, Rechtsdienst JSD
Tel.: +41/41/228'57'86

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