Statistik Luzern erhält eigene Rechtspersönlichkeit
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat an seiner Sitzung vom 15. Juni 2007 die Verordnung über die Errichtung, Organisation und Finanzierung der zentralen Statistikstelle erlassen (SRL 28z).
Das am 1. Juli 2006 in Kraft getretene kantonale Statistikgesetz ermächtigt den Regierungsrat zur Errichtung einer eigenständigen öffentlich-rechtlichen Trägerschaft, welche die Rolle der zentralen Statistikstelle des Kantons wahrnehmen soll.
Die zentrale Statistikstelle wird mit Inkrafttreten am 1. Januar 2008 unter der Bezeichnung "LUSTAT Statistik Luzern" als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit mit Sitz in Luzern geführt. Mit der Verselbständigung wird die fachliche und organisatorische Unabhängigkeit noch verstärkt. Die kantonale Statistik bleibt dabei eine Staatsaufgabe und dem Statistikgesetz verpflichtet. Administrativ ist LUSTAT dem Finanzdepartement angegliedert. Der Leistungsauftrag ergibt sich aus dem Grundauftrag § 4 des Statistikgesetzes und aus dem vom Regierungsrat zu beschliessenden Mehrjahresprogramm gemäss § 11 des Statistikgesetzes.
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Gianantonio Paravicini Bagliani
Amt für Statistik des Kantons Luzern
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Tel.: +41/41/228'56'35 (Sekretariat)
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E-Mail: www.lustat.ch