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Staatskanzlei Luzern

Datum der Neuwahlen der richterlichen und kommunalen Behörden für die Amtsdauer 2008-2012

Luzern (ots)

In der ersten Hälfte des Jahres 2008 finden die
Neuwahlen der von den Stimmberechtigten zu wählenden richterlichen
Behörden und der Gemeinderäte sowie Gemeindeparlamente statt.
1. Richterliche Behörden
Die Neuwahl der Amtsstatthalterinnen und Amtsstatthalter sowie der
Friedensrichterinnen und Friedensrichter findet jeweils im ersten
Jahr nach der Neuwahl des Grossen Rates statt. Die Neuwahlen der
Amtsstatthalterinnen und Amtsstatthalter sowie der
Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind am gleichen Tag
durchzuführen. Für die Neuwahlen ist grundsätzlich das stille
Wahlverfahren möglich. Der Amtsantritt hat auf den 1. Juli 2008 zu
erfolgen.
2. Gemeinderäte, Gemeindeparlamente und Korporationsräte
Die Neuwahlen der Gemeinderäte, der Gemeindeparlamente und der
Korporationsräte finden ebenfalls im Jahr 2008 statt. Amtsantritt für
die Gemeinde- und Korporationsräte ist am 1. September 2008.
3. Vernehmlassungen zu den Wahlterminen
Die Gemeinden, Parteien und Korporationen erklärten sich im
Vernehmlassungsverfahren mit dem Terminvorschlag einverstanden.
4. Terminplan
7. Januar 2008     Eingabefrist für Wahlvorschläge für die Neuwahl
                   der Amtsstatthalter/innen und  
                   Friedensrichter/innen
31. Januar 2008    Schmutziger Donnerstag
 6. Februar 2008   Aschermittwoch
24. Februar 2008   Eidgenössischer Blankoabstimmungstermin
                   Wahl Amtsstatthalter/innen und
                   Friedensrichter/innen
 3. März 2008      Eingabefrist für Wahlvorschläge für die
                   Gemeinderats-,     
                   Einwohnerrats- und Korporationsratswahlen
23. März 2008      Ostern
20. Apri l 2008    Gemeinderats- und Einwohnerratswahlen 
                   Korporationsratswahlen
                   Eventuell 2. Wahlgang Amtsstatthalter/innen und   
                   Friedensrichter/innen
 1. Juni 2008      Eidgenössischer Blankotermin
                   eventuell 2. Wahlgang Gemeinderat 
 1. Juli 2008      Amtsantritt für die gewählten richterlichen
                   Behörden
 1. September 2008 Amtsantritt für die gewählten Gemeinde-,
                   Korporations- und Einwohnerräte 
28. September 2008 Eidgenössischer Blankoabstimmungstermin
30. November 2008  Eidgenössischer Blankoabstimmungstermin
5. Vorbehalt bei Gemeindevereinigungen
Die Gemeinden Beromünster und Gunzwil vereinigen sich per 1.
Januar 2009 und die Gemeinden Littau und Luzern per 1. Januar 2010.
Die Amtsdauer der Gemeinde- und Stadträte, der Gemeindeparlamente
sowie der Friedensrichterinnen und der Friedensrichter wurden
verlängert. Sieben Gemeinden im Hitzkirchertal beabsichtigen, am 25.
November 2007 über ihre Vereinigung per 1. Januar 2009 abzustimmen.
Bei diesen Gemeindevereinigungen finden die Neuwahlen der
Gemeinde- und Stadträte, des Gemeindeparlamentes und der
Friedensrichterinnen und Friedensrichter nicht am 24. Februar und 20.
April 2008, sondern an einem anderen Wahltag statt. Da diese
Wahltermine noch nicht bekannt sind, werden sie in einem späteren
Beschluss festgelegt.

Kontakt:

Kathrin Graber
Amt für Gemeinden
Tel.: +41/41/228'51'41

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