Datum der Neuwahlen der richterlichen und kommunalen Behörden für die Amtsdauer 2008-2012
Luzern (ots)
In der ersten Hälfte des Jahres 2008 finden die Neuwahlen der von den Stimmberechtigten zu wählenden richterlichen Behörden und der Gemeinderäte sowie Gemeindeparlamente statt.
1. Richterliche Behörden
Die Neuwahl der Amtsstatthalterinnen und Amtsstatthalter sowie der Friedensrichterinnen und Friedensrichter findet jeweils im ersten Jahr nach der Neuwahl des Grossen Rates statt. Die Neuwahlen der Amtsstatthalterinnen und Amtsstatthalter sowie der Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind am gleichen Tag durchzuführen. Für die Neuwahlen ist grundsätzlich das stille Wahlverfahren möglich. Der Amtsantritt hat auf den 1. Juli 2008 zu erfolgen.
2. Gemeinderäte, Gemeindeparlamente und Korporationsräte
Die Neuwahlen der Gemeinderäte, der Gemeindeparlamente und der Korporationsräte finden ebenfalls im Jahr 2008 statt. Amtsantritt für die Gemeinde- und Korporationsräte ist am 1. September 2008.
3. Vernehmlassungen zu den Wahlterminen
Die Gemeinden, Parteien und Korporationen erklärten sich im Vernehmlassungsverfahren mit dem Terminvorschlag einverstanden.
4. Terminplan
7. Januar 2008 Eingabefrist für Wahlvorschläge für die Neuwahl der Amtsstatthalter/innen und Friedensrichter/innen 31. Januar 2008 Schmutziger Donnerstag 6. Februar 2008 Aschermittwoch 24. Februar 2008 Eidgenössischer Blankoabstimmungstermin Wahl Amtsstatthalter/innen und Friedensrichter/innen 3. März 2008 Eingabefrist für Wahlvorschläge für die Gemeinderats-, Einwohnerrats- und Korporationsratswahlen 23. März 2008 Ostern 20. Apri l 2008 Gemeinderats- und Einwohnerratswahlen Korporationsratswahlen Eventuell 2. Wahlgang Amtsstatthalter/innen und Friedensrichter/innen 1. Juni 2008 Eidgenössischer Blankotermin eventuell 2. Wahlgang Gemeinderat 1. Juli 2008 Amtsantritt für die gewählten richterlichen Behörden 1. September 2008 Amtsantritt für die gewählten Gemeinde-, Korporations- und Einwohnerräte 28. September 2008 Eidgenössischer Blankoabstimmungstermin 30. November 2008 Eidgenössischer Blankoabstimmungstermin
5. Vorbehalt bei Gemeindevereinigungen
Die Gemeinden Beromünster und Gunzwil vereinigen sich per 1. Januar 2009 und die Gemeinden Littau und Luzern per 1. Januar 2010. Die Amtsdauer der Gemeinde- und Stadträte, der Gemeindeparlamente sowie der Friedensrichterinnen und der Friedensrichter wurden verlängert. Sieben Gemeinden im Hitzkirchertal beabsichtigen, am 25. November 2007 über ihre Vereinigung per 1. Januar 2009 abzustimmen.
Bei diesen Gemeindevereinigungen finden die Neuwahlen der Gemeinde- und Stadträte, des Gemeindeparlamentes und der Friedensrichterinnen und Friedensrichter nicht am 24. Februar und 20. April 2008, sondern an einem anderen Wahltag statt. Da diese Wahltermine noch nicht bekannt sind, werden sie in einem späteren Beschluss festgelegt.
Kontakt:
Kathrin Graber
Amt für Gemeinden
Tel.: +41/41/228'51'41