Beschwerdeführer im Investorenwettbewerb Sportarena Allmend abgeblitzt
Luzern (ots)
Der Regierungsstatthalter des Amtes Luzern ist auf die Aufsichtsbeschwerde betreffend Investorenwettbewerb Sportarena Allmend der CHance21 gegen den Stadtrat von Luzern nicht eingetreten.
CHance21 hatte in ihrer Eingabe vom 22. Mai 2007 dargelegt, dass die Wettbewerbsvorgaben für die Sportarena Allmend durch Behördenmitglieder oder städtische Angestellte eigenmächtig abgeändert worden seien. CHance 21 verlangte deshalb eine disziplinarische Untersuchung der Angelegenheit sowie eine nochmalige Ausschreibung des Investorenwettbewerbs mit der korrekten Planungsfläche.
Die Geschäftsleitung des Grossen Stadtrates ist vom Luzerner Stadtrat über das Projekt laufend orientiert worden und hat die Modifikation der Ausschreibung am 22. März 2007 behandelt. Die Vertretung der CHance21 im Stadtrat hatte davon Kenntnis. Damit aber wurde die Eingabefrist für eine Beschwerde verpasst, weshalb der Regierungsstatthalter nicht auf die Aufsichtsbeschwerde eintrat.
In seinem Entscheid weist der Regierungsstatthalter darauf hin, dass der Beschwerde ohnehin nicht Folge geleistet worden wäre. Die Voraussetzungen für eine Aufsichtsbeschwerde seien in diesem Fall nicht gegeben. Im Übrigen sei der Stadtrat als zentrales Führungsorgan mit Gesamtverantwortung befugt, im Rahmen der Projektentwicklung Vorgaben zu modifizieren, sofern dies Ziel und Zweck des Projektes dienten, für dessen Planung die Mittel bewilligt wurden.
Kontakt:
Josef Röösli
Regierungsstatthalter des Amtes Luzern
Tel.: +41/41/288'58'01