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Staatskanzlei Luzern

Grossratskommission befürwortet Dotationskapitalien für Spital und Psychiatrie

Luzern (ots)

Die grossrätliche Kommission für Gesundheit, Arbeit
und soziale Sicherheit (GASK) stimmt der Festsetzung eines
Dotationskapitals von 24 Mio. Franken in bar für das Luzerner
Kantonsspital und eines Dotationskapitals von 6.2 Mio. Franken in bar
für die Luzerner Psychiatrie einstimmig zu.
Mit der Annahme des Spitalgesetzes am 26. November 2006 durch das
Luzerner Stimmvolk werden die kantonalen Spitäler ab 1. Januar 2008
zu zwei Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, dem Luzerner
Kantonsspital und der Luzerner Psychiatrie, zusammengefasst. Nach dem
Spitalgesetz stellt der Kanton diesen Unternehmen je ein
Dotationskapital zur Verfügung. Der Grosse Rat legt die Höhe des
Dotationskapitals jedes Unternehmens auf den Zeitpunkt der
Verselbständigung hin fest. Dem mit der Botschaft B 17 vom
Regierungsrat gestellten Antrag, bare Dotationskapitalien von 24 Mio.
Franken für das Luzerner Kantonsspital und von 6.2 Mio. Franken für
die Luzerner Psychiatrie zur Verfügung zu stellen, ist die GASK an
ihrer letzten Sitzung einstimmig gefolgt.
Die GASK (Vorsitz Yvette Estermann, SVP, Kriens) liess sich in der
Beratung im Beisein von Regierungsrat Markus Dürr und Vertretern des
Gesundheits- und Sozialdepartements insbesondere über die
Berechnungsgrundsätze für die Festlegung der baren
Dotationskapitalien wie auch über die Bewertung der Sacheinlagen
innerhalb des Dotationskapitals informieren. Die Sacheinlagen an den
Dotationskapitalien bilden jedoch nicht Gegenstand der Botschaft B 17
und werden per 31. Dezember 2007 durch den Regierungsrat mit der
Eröffnungsbilanz bewertet.
Eingehend befasste sich die GASK mit der Frage, wie getätigte
Rückstellungen im Übergang zur Verselbständigung der Luzerner
Spitäler und Kliniken behandelt würden, insbesondere jene
Rückstellung von 4.65 Mio. Franken aus der Fusion von Luzerner
Kantonsspital und Luzerner Psychiatrie und wie sie im
Dotationskapital berücksichtigt werde. Der GASK wurde vom Departement
zudem die Möglichkeit eröffnet, in die Zahlen zum Umlaufvermögen und
zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten, welche zusammen die Grundlage
zur Berechnung des Dotationskapitals in bar bilden, Einblick zu
nehmen.
Die GASK stellt mit Befriedigung fest, dass die
Dotationskapitalien keine A-fonds-perdu-Beiträge sind, sondern
verzinsliche Kredite, welche die Liquidität der Betriebe sichern
sollen, aber von diesen nicht beansprucht werden müssen oder auch nur
zu einem Teil beansprucht werden könnten.
Die Beratung im Grossen Rat ist für die September-Session
traktandiert.

Kontakt:

Yvette Estermann, Präsidentin GASK
Tel. Geschäft: +41/41/310'90'90
Tel. Privat: +41/311'22'30
E-Mail: yvette.estermann@lu.ch

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