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Staatskanzlei Luzern

Flugplatz Emmen - Sachplan Militär: Stellungnahme des Kantons Luzern an die Bundesbehörden

Luzern (ots)

Der Kanton Luzern hat im September 2007 den
Bundesbehörden eine Stellungnahme zum Entwurf des Sachplanes Militär
eingereicht. Darin hat er sich insbesondere dafür eingesetzt, dass im
Objektblatt des Militärflugplatzes Emmen in Bezug auf die Zivile
Mitbenützung (ZMB) ausreichend detailliert und klar der aktuelle
Planungsprozess umschrieben wird. Die RUAG Aerospace soll für die
Abwicklung von Geschäftsflügen verantwortlich sein, deren
Koordination soll über die Wirtschaftsförderung Luzern laufen.
Die öffentliche Auflage des Sachplans Militär und die kantonale
Stellungnahme
Der Sachplan Militär des Bundes koordiniert die raumrelevanten
Aspekte von militärischen Anlagen. Der Entwurf des Sachplans lag vom
4. Juni bis 3. Juli 2007 in der Dienststelle Raumentwicklung,
Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi) und in den betroffenen
Gemeinden öffentlich auf. Verschiedene kantonale Stellen, mehrere
Gemeinden, der Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Emmen
sowie eine Privatperson haben Stellungnahmen eingereicht. Der Kanton
Luzern hat diese alle analysiert und eine kantonale Stellungnahme an
das eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
und Sport (VBS) verfasst. Diese Stellungnahme umfasst zwei
Teilbereiche mit folgenden wesentlichen Inhalten:
Verschiedene Präzisierungen des Sachplantextes und / oder der
Objektblätter
- Möglichst optimaler Schutz von Gewässern bei militärischem
     Betrieb
   - Präzise Beschreibung des Umgangs mit belasteten Böden
   - Die Reduktion von Schiess- und Übungsplatzperimetern sowie deren
     Anpassung an die bestehenden Perimeter von Schutzobjekten von   
     nationaler Bedeutung
   - Anpassung der militärischen Übersetzungsstellen an Flüssen auf  
     die aktuellen Hochwasserschutzprojekte
   - Zweckmässige Weiterentwicklung des Übungsplatz Dagmersellen
     unter Einbezug der Gemeinde 
   - Bessere Mitwirkungsmöglichkeit der Gemeinde Rothenburg beim
     Schiessplatz Emmen (Hüslenmoos) betreffend Lärmschutz
Objektblatt des Militärflugplatzes Emmen: Zivile Mitbenützung
Im öffentlich aufgelegten Erläuterungstext zum Objektblatt
Militärflugplatz Emmen ist der Planungsstand betreffend ziviler
Mitbenützung sehr offen formuliert und hat deshalb anfangs Juni 2007
zu mehreren kontroversen Diskussionen in der Öffentlichkeit und zu
Vorstössen im eidgenössischen Parlament geführt. Der Kanton Luzern
hat deshalb in seiner Stellungnahme beantragt, den aktuellen
Planungsstand in diesem Erläuterungstext nun so zu präzisieren, dass
die zurzeit laufende Neuorientierung des Projekts Zivile Mitbenützung
Militärflugplatz Emmen korrekt dargestellt wird:
"Der Militärflugplatz Emmen wird durch die RUAG Aerospace auf der
Basis einer Benützungsvereinbarung mit der Luftwaffe vom Dezember
2005 zivil mitbenützt.
Im Herbst 2006 hat die Projektträgerschaft ZMB (Kanton Luzern,
Gemeinde Emmen, RUAG Aerospace und Luftwaffe) eine Neuausrichtung des
Projekts ZMB beschlossen mit einer Beschränkung auf maximal 1000
jährliche zivile Flugbewegungen, um sowohl die Bedürfnisse der
Bevölkerung als auch diejenigen der Wirtschaft gezielter
berücksichtigen zu können. Bei dieser Neuausrichtung geht es nun
darum, die bereits jetzt zulässigen maximal 1000 jährlichen zivilen
Flugbewegungen nicht nur der RUAG Aerospace zur Verfügung zu stellen,
sondern - da die RUAG noch während längerer Zeit nur einen Teil
dieser Flüge selbst beansprucht - teilweise für Geschäfts- und
Arbeitsflüge von Drittfirmen zugänglich zu machen. Die Bedürfnisse
der Wirtschaft können im Rahmen der heute bewilligten Flugbewegungen
befriedigt werden; die Beurteilung und Koordination würden über die
Wirtschaftsförderung Luzern laufen. Solche zivilen Businessflüge
müssen nach wie vor weitestgehend im Rahmen der geltenden
militärischen Betriebszeiten abgewickelt werden, umfassen keine
grossen Flugzeugtypen und sind auch aus Sicht des Lärmschutzes ohne
weiteres vertretbar. Mit der strikten Eingrenzung auf Geschäfts- und
Arbeitsflüge sind weder zivile Sport- und Schulungsflüge noch
Entlastungsfunktionen für andere Flugplätze oder ein
Regionalflugplatz möglich. Diese Neuausrichtung ist aufgrund der
Limitierung auf 1000 jährliche Flugbewegungen und der Einhaltung der
militärischen Betriebszeiten nicht SIL-relevant (Sachplan
Infrastruktur Luftfahrt).
In den Fluglärmberechnungen und der Kurve im Kartenblatt ist
vorderhand nur der militärische Flugverkehr berücksichtigt worden.
Die räumliche Abstimmung einer allfälligen Erweiterung der zivilen
Mitbenützung erfolgt über den SIL bzw. die Verfahren nach LFG
(Luftfahrtgesetz)."
Darüber hinaus hat der Kanton Luzern dem VBS beantragt, das
Objektblatt zum Militärflugplatz um die Kategorie "Betroffene
Gemeinden" zu erweitern. Die Gemeinden Emmen, Eschenbach, Ballwil,
Inwil und Littau sowie Luzern, Ebikon, Buchrain und Rothenburg sind
anschliessend dieser Kategorie zuzuweisen. Mit der Aufnahme als
betroffene Gemeinde erwarten die Gemeinden den Einbezug bei
allfälligen Veränderungen in der Nutzung des Militärflugplatzes.

Kontakt:

Mike Siegrist
Kanton Luzern Dienststelle rawi
Tel. +41/41/228'51'89

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