Flugplatz Emmen - Sachplan Militär: Stellungnahme des Kantons Luzern an die Bundesbehörden
Luzern (ots)
Der Kanton Luzern hat im September 2007 den Bundesbehörden eine Stellungnahme zum Entwurf des Sachplanes Militär eingereicht. Darin hat er sich insbesondere dafür eingesetzt, dass im Objektblatt des Militärflugplatzes Emmen in Bezug auf die Zivile Mitbenützung (ZMB) ausreichend detailliert und klar der aktuelle Planungsprozess umschrieben wird. Die RUAG Aerospace soll für die Abwicklung von Geschäftsflügen verantwortlich sein, deren Koordination soll über die Wirtschaftsförderung Luzern laufen.
Die öffentliche Auflage des Sachplans Militär und die kantonale Stellungnahme
Der Sachplan Militär des Bundes koordiniert die raumrelevanten Aspekte von militärischen Anlagen. Der Entwurf des Sachplans lag vom 4. Juni bis 3. Juli 2007 in der Dienststelle Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi) und in den betroffenen Gemeinden öffentlich auf. Verschiedene kantonale Stellen, mehrere Gemeinden, der Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Emmen sowie eine Privatperson haben Stellungnahmen eingereicht. Der Kanton Luzern hat diese alle analysiert und eine kantonale Stellungnahme an das eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) verfasst. Diese Stellungnahme umfasst zwei Teilbereiche mit folgenden wesentlichen Inhalten:
Verschiedene Präzisierungen des Sachplantextes und / oder der Objektblätter
- Möglichst optimaler Schutz von Gewässern bei militärischem Betrieb - Präzise Beschreibung des Umgangs mit belasteten Böden - Die Reduktion von Schiess- und Übungsplatzperimetern sowie deren Anpassung an die bestehenden Perimeter von Schutzobjekten von nationaler Bedeutung - Anpassung der militärischen Übersetzungsstellen an Flüssen auf die aktuellen Hochwasserschutzprojekte - Zweckmässige Weiterentwicklung des Übungsplatz Dagmersellen unter Einbezug der Gemeinde - Bessere Mitwirkungsmöglichkeit der Gemeinde Rothenburg beim Schiessplatz Emmen (Hüslenmoos) betreffend Lärmschutz
Objektblatt des Militärflugplatzes Emmen: Zivile Mitbenützung
Im öffentlich aufgelegten Erläuterungstext zum Objektblatt Militärflugplatz Emmen ist der Planungsstand betreffend ziviler Mitbenützung sehr offen formuliert und hat deshalb anfangs Juni 2007 zu mehreren kontroversen Diskussionen in der Öffentlichkeit und zu Vorstössen im eidgenössischen Parlament geführt. Der Kanton Luzern hat deshalb in seiner Stellungnahme beantragt, den aktuellen Planungsstand in diesem Erläuterungstext nun so zu präzisieren, dass die zurzeit laufende Neuorientierung des Projekts Zivile Mitbenützung Militärflugplatz Emmen korrekt dargestellt wird:
"Der Militärflugplatz Emmen wird durch die RUAG Aerospace auf der Basis einer Benützungsvereinbarung mit der Luftwaffe vom Dezember 2005 zivil mitbenützt.
Im Herbst 2006 hat die Projektträgerschaft ZMB (Kanton Luzern, Gemeinde Emmen, RUAG Aerospace und Luftwaffe) eine Neuausrichtung des Projekts ZMB beschlossen mit einer Beschränkung auf maximal 1000 jährliche zivile Flugbewegungen, um sowohl die Bedürfnisse der Bevölkerung als auch diejenigen der Wirtschaft gezielter berücksichtigen zu können. Bei dieser Neuausrichtung geht es nun darum, die bereits jetzt zulässigen maximal 1000 jährlichen zivilen Flugbewegungen nicht nur der RUAG Aerospace zur Verfügung zu stellen, sondern - da die RUAG noch während längerer Zeit nur einen Teil dieser Flüge selbst beansprucht - teilweise für Geschäfts- und Arbeitsflüge von Drittfirmen zugänglich zu machen. Die Bedürfnisse der Wirtschaft können im Rahmen der heute bewilligten Flugbewegungen befriedigt werden; die Beurteilung und Koordination würden über die Wirtschaftsförderung Luzern laufen. Solche zivilen Businessflüge müssen nach wie vor weitestgehend im Rahmen der geltenden militärischen Betriebszeiten abgewickelt werden, umfassen keine grossen Flugzeugtypen und sind auch aus Sicht des Lärmschutzes ohne weiteres vertretbar. Mit der strikten Eingrenzung auf Geschäfts- und Arbeitsflüge sind weder zivile Sport- und Schulungsflüge noch Entlastungsfunktionen für andere Flugplätze oder ein Regionalflugplatz möglich. Diese Neuausrichtung ist aufgrund der Limitierung auf 1000 jährliche Flugbewegungen und der Einhaltung der militärischen Betriebszeiten nicht SIL-relevant (Sachplan Infrastruktur Luftfahrt).
In den Fluglärmberechnungen und der Kurve im Kartenblatt ist vorderhand nur der militärische Flugverkehr berücksichtigt worden. Die räumliche Abstimmung einer allfälligen Erweiterung der zivilen Mitbenützung erfolgt über den SIL bzw. die Verfahren nach LFG (Luftfahrtgesetz)."
Darüber hinaus hat der Kanton Luzern dem VBS beantragt, das Objektblatt zum Militärflugplatz um die Kategorie "Betroffene Gemeinden" zu erweitern. Die Gemeinden Emmen, Eschenbach, Ballwil, Inwil und Littau sowie Luzern, Ebikon, Buchrain und Rothenburg sind anschliessend dieser Kategorie zuzuweisen. Mit der Aufnahme als betroffene Gemeinde erwarten die Gemeinden den Einbezug bei allfälligen Veränderungen in der Nutzung des Militärflugplatzes.
Kontakt:
Mike Siegrist
Kanton Luzern Dienststelle rawi
Tel. +41/41/228'51'89