Luzern soll dem HarmoS-Konkordat beitreten
Luzern (ots)
Der Kanton Luzern soll der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule - dem HarmoS-Konkordat - beitreten und damit auch für die Luzerner Schulen national verbindliche Eckwerte im Bildungsbereich festlegen.
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat in seiner Botschaft zum HarmoS-Konkordat vor, der Vereinbarung beizutreten und damit einheitliche Strukturen und Ziele, verbindliche Bildungsstandards, bedarfsgerechte Tagesstrukturen sowie die Koordination des Sprachenunterrichts zu erreichen.
Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule, besser bekannt als "HarmoS-Konkordat", wurde von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren am 14. Juni 2007 einstimmig verabschiedet. Nach der grossen Zustimmung von Volk und Kantonen zu den neuen Bildungsartikeln in der Bundesverfassung in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006, sind die Kantone nun verpflichtet, wichtige Eckwerte im Bildungsbereich national einheitlich zu regeln.
Das HarmoS-Konkordat erfüllt diese Vorgaben für die obligatorische Schule. Es harmonisiert erstmals national die Dauer und die Ziele der Bildungsstufen sowie deren Übergänge. Gleichzeitig werden die bisherigen nationalen Lösungen bezüglich Schuleintrittsalter und Schulpflicht aktualisiert. Der Regierungsrat schreibt in seiner Botschaft an den Grossen Rat, dass es für den Kanton Luzern sinnvoll ist, dem Konkordat beizutreten, "da bereits heute mehrere der im HarmoS-Konkordat geregelten Neuerungen in unserem Kanton im Rahmen von Schulentwicklungsprojekten erprobt werden".
Keine zusätzlichen Projekte in Luzern notwendig
Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule stellt einen wichtigen Meilenstein in der interkantonalen Zusammenarbeit dar, hält der Regierungsrat in der Botschaft fest. "Wir beurteilen das Konkordat als gutes und geeignetes Instrument, um die Koordination der kantonalen Volksschulsysteme weiter voranzutreiben. Damit können einerseits Synergien bei der weiteren Entwicklung der Schulen genutzt, andererseits aber auch Mobilitätshindernisse für die Familien und die Schülerinnen und Schüler abgebaut werden".
Innerkantonal werden die Zielsetzungen des Konkordats in den Teilzielen des Projekts "Schulen mit Zukunft" bearbeitet, sodass für deren Umsetzung keine zusätzlichen Projekte notwendig sind. So werden unter anderem die Lehrplanfragen, die Einführung einer neuen Schuleingangsstufe sowie die Realisierung der schulergänzenden Betreuungsangebote im Rahmen dieses Projekts bearbeitet.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat deshalb den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule.
Kontakt:
Dr. Charles Vincent
Vorsteher Gruppe Volksschulen im Bildungs- und Kulturdepartement
erreichbar Montag, 29. Oktober 2007 von 12 bis 14 Uhr
Tel. +41/41/228'52'12