Grossratskommission befürwortet höhere Ausbildungszulage schon ab 2008
Luzern (ots)
Die grossrätliche Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) hat an ihrer letzten Sitzung bei wenigen Enthaltungen der Botschaft B 20 über die Anpassung der Familienzulagen zugestimmt. Der Beschlussesentwurf sieht vor, das Bundesgesetz über die Familienzulagen ein Jahr vor dem geplanten Inkrafttreten für den Kanton Luzern bereits auf den 1. Januar 2008 umzusetzen. Der Mindestansatz gemäss Bundesgesetz für Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr (Fr. 200.-) ist bereits heute im Kanton Luzern übertroffen (Fr. 210.-) und der Mindestansatz für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr (Fr. 210.-) ist im Kanton Luzern erreicht (Fr. 210.-). Der Ansatz des Bundes für die Ausbildungszulage (Fr. 250.-) ist heute im Kanton Luzern leicht unterschritten (Fr. 230.-). Gleichzeitig entrichtet der Kanton Luzern eine freiwillige Geburtszulage von F r. 800.-.
Mit der um ein Jahr vorgezogenen Ausrichtung der um 20 Franken erhöhten Ausbildungszulage für Jugendliche vom 16. bis zum vollendeten 25. Altersjahr kann der Kanton Luzern nach Auffassung der GASK (Vorsitz Yvette Estermann, SVP, Kriens), der Entwicklung der Familienzulagen in anderen Kantonen angemessen Rechnung tragen. Bei den Kinderzulagen erreicht oder übertrifft der Kanton Luzern die vom Bundesgesetz verlangten Mindestansätze bereits mit dem geltenden Recht; sie werden nicht erhöht. Die Erhöhung der Ausbildungszulagen wird geschätzte Mehrkosten von 2.6 Mio. Franken jährlich verursachen. Die gute finanzielle Lage der kantonalen Familienausgleichskasse erlaubt es trotzdem, gleichzeitig den Beitragssatz für die Arbeitgeber, welche die alleinigen Finanzierer der Leistungen sind, zu senken.
Die Beratung der Vorlage ist für die Novembersession des Grossen Rates vorgesehen.
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Yvette Estermann
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