Regierungsrat hat Kommission für soziale Einrichtungen ernannt
Luzern (ots)
Am 17. Juni 2007 wurde das Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) in einer kantonalen Volksabstimmung mit grosser Mehrheit angenommen. Nun beschloss der Regierungsrat, das Gesetz per 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen, aber einen wichtigen Teil zeitlich vorzuziehen. Neu für den Kanton Luzern ist, dass mit der Kommission für soziale Einrichtungen eine Kommission mit Behördenstatus geschaffen wurde. Das bedeutet, dass sie nicht bloss berät, sondern selber Entscheide fällt, so zum Beispiel über die Anerkennung von sozialen Einrichtungen und die Erteilung von Leistungsaufträgen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat ist dabei zwingend erforderlich. Deshalb hat sie dem Regierungsrat auch jährlich Bericht zu erstatten. Ausserdem wird sie zukünftig regelmässig zum Planungsbericht über die sozialen Einrichtungen Stellung nehmen. Die Zuständigkeit der Kommission erstreckt sich nicht nur auf die Einrichtungen im Behindertenwesen, sondern auch auf Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie auf Suchtinstitutionen.
Damit diese Kommission ihre für 2008 erforderlichen Entscheide rechtzeitig fällen kann, ist sie vom Regierungsrat bereits eingesetzt worden. Sie ist paritätisch aus vier Kantons- und vier Gemeindevertretern, beziehungsweise Vertreterinnen zusammengesetzt. In die Kommission für soziale Einrichtungen sind gewählt: Dürmüller Kohler Irmgard, lic.iur., lic.phil., Gesundheits- und Sozialdepartement, Leiterin der Dienststelle Gesellschaft und Soziales
Durrer Werner, Direktor der IV-Stelle Luzern
Dr. Charles Vincent, Bildungs- und Kulturdepartement, Vorsteher Gruppe Volksschulen
Herrn Roos Erwin, Finanzdepartement, Leiter Controllingdienste Dienststelle Finanzen
Odoni Rosmarie, Sozialvorsteherin Gemeinde Rain
Hodel Wendelin, Stadtammann Willisau
Mathis Oskar, Sozialvorsteher Gemeinde Horw
Stalder Andreas, Finanzdirektion der Stadt Luzern
Anlässlich der konstituierenden Sitzung wählte die Kommission Frau Irmgard Dürmüller als Präsidentin und Herrn Wendelin Hodel als Vizepräsidenten. Die Erteilung der Leistungsaufträge hat momentan oberste Priorität. Damit die betroffenen Institutionen ihren Betrieb nahtlos weiterführen können und ein reibungsloser Übergang von der alten zur neuen Gesetzgebung per 1. Januar 2008 möglich wird, muss die Kommission bis Ende Jahr sämtliche Leistungsaufträge klar formuliert und erteilt haben.
Kontakt:
Irmgard Dürmüller Kohler
Weitere Auskünfte bei:
Dienststellenleiterin Soziales und Gesellschaft Rösslimattstr. 37
6002 Luzern
Tel.: +41/41/228'57'79