Mehr Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum
Luzern (ots)
Der Luzerner Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Entwurf von Änderungen des Übertretungsstrafgesetzes und des Gesetzes über die Kantonspolizei betreffend Einführung einer allgemeinen Wegweisungsnorm und von Massnahmen gegen Littering sowie unbefugtes Plakatieren.
Die Vorlage besteht aus drei Teilen: der Einführung einer allgemeinen Wegweisungsnorm, welche die Wegweisung und Fernhaltung von störenden Personen oder Personengruppen auf öffentlichem Grund ermöglicht, der Schaffung eines Ordnungsbussenverfahrens für Littering und der Ausweitung des Straftatbestandes betreffend unbefugtes Plakatieren auf diejenigen Personen, welche Plakate anbringen lassen.
Wegweisungsnorm
In das Gesetz über die Kantonspolizei werden drei neue Wegweisungsgründe eingefügt. Erstens soll ein allgemeiner Wegweisungsgrund formuliert werden, auf den zurückgegriffen werden kann, wenn Personen oder Personengruppen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder stören. Zweitens soll eine Wegweisung auch dann möglich sein, wenn Dritte belästigt oder in der bestimmungsgemässen Benutzung des öffentlichen Grundes behindert werden. Drittens soll ein Wegweisungsgrund eingeführt werden, der bei der Verletzung des Pietätsgefühls von Dritten zur Anwendung gelangen soll. Die Wegweisungen sollen zuerst formlos erfolgen und erst wenn sich die betreffenden Personen widersetzen, soll die Wegweisung schriftlich verfügt werden. In besonderen Fällen, namentlich bei wiederholten Wegweisungen, soll die Verfügung mit einer Strafandrohung belegt werden können. Die maximale Wegweisungsdauer wurde aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Verglei chbare Wegweisungsnormen für öffentlichen Grund kennen bereits die Kantone Bern und Aargau. Im Kanton Zürich steht eine Wegweisungsnorm kurz vor ihrer Einführung.
Ordnungsbussen für Littering
Unter dem Begriff Littering wird das Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen ausserhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehältnisse und Sammelanlagen verstanden. Die Ordnungsbussen sind nur eine von verschiedenen Massnahmen im Kampf gegen das Littering. Daneben sollen die bereits eingeführten Informations-, produktbezogenen und strafrechtlichen Massnahmen weitergeführt werden. Zur Einführung von Ordnungsbussen gegen Littering-Vergehen sind in verschiedenen kantonalen Erlassen Anpassungen notwendig. Zum einen sind das Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen zu verbieten. Zum andern ist es zweckmässig, den Regierungsrat zu ermächtigen, auf dem Verordnungsweg Ordnungsbussentatbestände festzulegen. Schliesslich sind in einer Bussenliste die entsprechenden Ordnungsbussenhöhen zu bestimmen. Die Verbotsnorm und die Ermächtigung des Regierungsrates werden in das Übertretungsstrafgesetz eingefügt.
Gegen unbefugtes Plakatieren
Das Parlament hat im September 2007 - d.h. während der laufenden Vernehmlassung zur Vorlage betreffend Wegweisung und Littering - eine Motion über die Verhinderung von illegalem und wildem Plakatieren erheblich erklärt. Der Regierungsrat wird darin beauftragt, das Übertretungsstrafgesetz so anzupassen, dass künftig die Veranstalter von plakatierten Anlässen strafrechtlich belangt werden können. Nach geltendem Recht können nur diejenigen Personen strafrechtlich belangt werden, die selber unbefugt Plakate für bevorstehende Veranstaltungen anbringen. Künftig sollen sich auch Personen, die Plakate unbefugt anbringen lassen, strafbar machen. Dieser Änderungsvorschlag wurde erst nach der Vernehmlassung in die Vorlage aufgenommen.
Kontakt:
Frau Yvonne Schärli-Gerig
Regierungsrätin
Tel.: +41/41/228'59'11
heute Donnerstag, 24. Januar 2008, 13.45 - 15.00 Uhr
Reto Ruhstaller
Rechtsdienst JSD
Tel.: +41/41/228'59'22