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Staatskanzlei Luzern

Mehr Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat unterbreitet dem
Kantonsrat den Entwurf von Änderungen des Übertretungsstrafgesetzes
und des Gesetzes über die Kantonspolizei betreffend Einführung einer
allgemeinen Wegweisungsnorm und von Massnahmen gegen Littering sowie
unbefugtes Plakatieren.
Die Vorlage besteht aus drei Teilen: der Einführung einer
allgemeinen Wegweisungsnorm, welche die Wegweisung und Fernhaltung
von störenden Personen oder Personengruppen auf öffentlichem Grund
ermöglicht, der Schaffung eines Ordnungsbussenverfahrens für
Littering und der Ausweitung des Straftatbestandes betreffend
unbefugtes Plakatieren auf diejenigen Personen, welche Plakate
anbringen lassen.
Wegweisungsnorm
In das Gesetz über die Kantonspolizei werden drei neue
Wegweisungsgründe eingefügt. Erstens soll ein allgemeiner
Wegweisungsgrund formuliert werden, auf den zurückgegriffen werden
kann, wenn Personen oder Personengruppen die öffentliche Sicherheit
und Ordnung gefährden oder stören. Zweitens soll eine Wegweisung auch
dann möglich sein, wenn Dritte belästigt oder in der
bestimmungsgemässen Benutzung des öffentlichen Grundes behindert
werden. Drittens soll ein Wegweisungsgrund eingeführt werden, der bei
der Verletzung des Pietätsgefühls von Dritten zur Anwendung gelangen
soll. Die Wegweisungen sollen zuerst formlos erfolgen und erst wenn
sich die betreffenden Personen widersetzen, soll die Wegweisung
schriftlich verfügt werden. In besonderen Fällen, namentlich bei
wiederholten Wegweisungen, soll die Verfügung mit einer
Strafandrohung belegt werden können. Die maximale Wegweisungsdauer
wurde aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse von drei Monaten auf
einen Monat verkürzt. Verglei chbare Wegweisungsnormen für
öffentlichen Grund kennen bereits die Kantone Bern und Aargau. Im
Kanton Zürich steht eine Wegweisungsnorm kurz vor ihrer Einführung.
Ordnungsbussen für Littering
Unter dem Begriff Littering wird das Wegwerfen oder Liegenlassen
von Abfällen ausserhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehältnisse und
Sammelanlagen verstanden. Die Ordnungsbussen sind nur eine von
verschiedenen Massnahmen im Kampf gegen das Littering. Daneben sollen
die bereits eingeführten Informations-, produktbezogenen und
strafrechtlichen Massnahmen weitergeführt werden. Zur Einführung von
Ordnungsbussen gegen Littering-Vergehen sind in verschiedenen
kantonalen Erlassen Anpassungen notwendig. Zum einen sind das
Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen zu verbieten. Zum andern ist
es zweckmässig, den Regierungsrat zu ermächtigen, auf dem
Verordnungsweg Ordnungsbussentatbestände festzulegen. Schliesslich
sind in einer Bussenliste die entsprechenden Ordnungsbussenhöhen zu
bestimmen. Die Verbotsnorm und die Ermächtigung des Regierungsrates
werden in das Übertretungsstrafgesetz eingefügt.
Gegen unbefugtes Plakatieren
Das Parlament hat im September 2007 - d.h. während der laufenden
Vernehmlassung zur Vorlage betreffend Wegweisung und Littering - eine
Motion über die Verhinderung von illegalem und wildem Plakatieren
erheblich erklärt. Der Regierungsrat wird darin beauftragt, das
Übertretungsstrafgesetz so anzupassen, dass künftig die Veranstalter
von plakatierten Anlässen strafrechtlich belangt werden können. Nach
geltendem Recht können nur diejenigen Personen strafrechtlich belangt
werden, die selber unbefugt Plakate für bevorstehende Veranstaltungen
anbringen. Künftig sollen sich auch Personen, die Plakate unbefugt
anbringen lassen, strafbar machen. Dieser Änderungsvorschlag wurde
erst nach der Vernehmlassung in die Vorlage aufgenommen.

Kontakt:

Frau Yvonne Schärli-Gerig
Regierungsrätin
Tel.: +41/41/228'59'11
heute Donnerstag, 24. Januar 2008, 13.45 - 15.00 Uhr

Reto Ruhstaller
Rechtsdienst JSD
Tel.: +41/41/228'59'22

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