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Staatskanzlei Luzern

Der Regierungsrat will eine lohnwirksame Beurteilung für Lehrpersonen

Luzern (ots)

Der Regierungsrat will bei den Lehrpersonen das
System der lohnwirksamen Qualifikation einführen. Die Schulen
verfügen zwar bereits über Qualitätsmanagementsysteme, die auch eine
Beurteilung der Arbeit der Lehrpersonen beinhalten. Dennoch soll alle
zwei Jahre ein lohnwirksames Beurteilungs- und Förderungsgespräch
stattfinden. Dies hält der Regierungsrat in seinem Planungsbericht an
den Kantonsrat fest.
Die Beurteilung der Lehrpersonen ist im Kanton Luzern - anders als
beim übrigen Staatspersonal - bis jetzt nicht direkt lohnwirksam. In
einer Motion wurde vom Regierungsrat verlangt, mögliche Varianten von
lohnwirksamen Qualifikationssystemen sowie deren Auswirkungen und
Kosten aufzuzeigen. Im nun vorliegenden Planungsbericht an den
Kantonsrat nimmt der Regierungsrat dazu wie folgt Stellung:
Regelmässige Beurteilung
Alle Schulen des Kantons Luzern verfügen über ein
Qualitätsmanagementsystem. Darin stellt die Beurteilung der
Lehrpersonen einen wichtigen Aspekt dar. Aufgrund ihrer besonderen
Arbeitssituation sind für die Lehrpersonen jedoch häufig spezielle
Beurteilungsformen notwendig. Die Schulleitungen haben in der Regel
eine grosse Anzahl Lehrpersonen zu betreuen, die sie aber nur selten
bei ihrer Kernaufgabe, der Unterrichtstätigkeit, direkt beobachten
und beurteilen können.
Die Beurteilung der Lehrpersonen an den Volksschulen, den
Gymnasien und den Berufsfachschulen ist in den die jeweilige Stufe
betreffenden Gesetzen geregelt. Die praktizierten Systeme
unterscheiden sich nur geringfügig voneinander. Sie bestehen in der
Regel aus den Elementen Selbstbeurteilung, Fremdbeurteilung und
Qualitätsgruppe, welche regelmässig durchgeführt werden. Die
Beurteilungswerte haben bisher nur einen geringen Einfluss auf die
Besoldung der Lehrpersonen. Bei ungenügenden Leistungen kann ein
Stufenstillstand verfügt werden. Umgekehrt können gute Leistungen mit
Zulagen honoriert werden. Aber diese Leistungselemente haben im heute
geltenden System eher punktuellen Charakter.
Beurteilungswert ist zwei Jahre gültig
Einzelne Kantone (SH, SO, SG, ZH) haben in den letzten Jahren
Systeme für die lohnwirksame Beurteilung der Lehrpersonen eingeführt.
Allerdings zeigt sich in diesen Kantonen bereits jetzt, dass der
zeitliche Aufwand für die Beurteilenden wie auch für die
Administration im Vergleich zu den heute im Kanton Luzern
praktizierten Modellen wesentlich höher ist. Um den Aufwand zu
reduzieren, sind deshalb die Intervalle zwischen den einzelnen
Beurteilungszeitpunkten teilweise sehr gross, was der Schulqualität
und der Motivation der Lehrpersonen abträglich ist.
Die Beurteilungs- und Fördergespräche, wie sie der Kanton Luzern
sowohl an den Volksschulen als auch an den Schulen der Sekundarstufe
II kennt, können im Sinne einer Weiterentwicklung lohnwirksam
ausgestaltet werden. Aufgrund des Vergleichs mit den in anderen
Kantonen praktizierten Systemen schlägt der Regierungsrat im Bericht
eine Lösung vor, in der alle zwei Jahre ein lohnwirksames
Beurteilungs- und Fördergespräch stattfinden soll. Der entsprechende
Beurteilungswert soll somit für zwei Jahre Gültigkeit haben. Diese
Lösung soll im Rahmen des heute geltenden Besoldungssystems mit
Lohnklassen und Stufen umgesetzt werden. Der Mehraufwand der
Schulleitungen für zusätzliche Unterrichtsstunden kann bei der
Anwendung dieses Modells in Grenzen gehalten werden.
Für die Umsetzung der lohnwirksamen Beurteilung, die auch
weiterhin ein zentrales Element im schulischen Qualitätsmanagement
darstellt, sind zusätzliche Betriebsmittel im Umfang von rund 1,8
Millionen Franken notwendig. Diese ergeben sich vor allem aus dem
Mehraufwand für zusätzliche Unterrichtsbesuche der Schulleitungen.
Für die Einführung des neuen Systems ist zudem mit Kosten von 250'000
Franken zu rechnen.
Mit einem lohnwirksamen Beurteilungssystem können motivierte und
leistungsbereite Lehrpersonen gezielter honoriert werden. Das
vorgeschlagene Modell ermöglicht dies, ohne die Bedeutung der
Lehrpersonenbeurteilung für das Qualitätssystem einer Schule
einzuschränken, da weiterhin regelmässig alle zwei Jahre ein
Beurteilungs- und Fördergespräch stattfinden wird.

Kontakt:

Dr. Anton Schwingruber
Bildungsdirektor
Tel.: +41/41/228'52'03
(erreichbar heute Freitag, 22. Februar 2008 von 10 bis 13 Uhr)

Dr. Charles Vincent
Vorsteher Dienststelle Volksschulbildung
Tel.: +41/41/228'52'12
(erreichbar heute Freitag, 22. Februar 2008 von 10.30 bis 13.00 Uhr)

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