Der Regierungsrat will eine lohnwirksame Beurteilung für Lehrpersonen
Luzern (ots)
Der Regierungsrat will bei den Lehrpersonen das System der lohnwirksamen Qualifikation einführen. Die Schulen verfügen zwar bereits über Qualitätsmanagementsysteme, die auch eine Beurteilung der Arbeit der Lehrpersonen beinhalten. Dennoch soll alle zwei Jahre ein lohnwirksames Beurteilungs- und Förderungsgespräch stattfinden. Dies hält der Regierungsrat in seinem Planungsbericht an den Kantonsrat fest.
Die Beurteilung der Lehrpersonen ist im Kanton Luzern - anders als beim übrigen Staatspersonal - bis jetzt nicht direkt lohnwirksam. In einer Motion wurde vom Regierungsrat verlangt, mögliche Varianten von lohnwirksamen Qualifikationssystemen sowie deren Auswirkungen und Kosten aufzuzeigen. Im nun vorliegenden Planungsbericht an den Kantonsrat nimmt der Regierungsrat dazu wie folgt Stellung:
Regelmässige Beurteilung
Alle Schulen des Kantons Luzern verfügen über ein Qualitätsmanagementsystem. Darin stellt die Beurteilung der Lehrpersonen einen wichtigen Aspekt dar. Aufgrund ihrer besonderen Arbeitssituation sind für die Lehrpersonen jedoch häufig spezielle Beurteilungsformen notwendig. Die Schulleitungen haben in der Regel eine grosse Anzahl Lehrpersonen zu betreuen, die sie aber nur selten bei ihrer Kernaufgabe, der Unterrichtstätigkeit, direkt beobachten und beurteilen können.
Die Beurteilung der Lehrpersonen an den Volksschulen, den Gymnasien und den Berufsfachschulen ist in den die jeweilige Stufe betreffenden Gesetzen geregelt. Die praktizierten Systeme unterscheiden sich nur geringfügig voneinander. Sie bestehen in der Regel aus den Elementen Selbstbeurteilung, Fremdbeurteilung und Qualitätsgruppe, welche regelmässig durchgeführt werden. Die Beurteilungswerte haben bisher nur einen geringen Einfluss auf die Besoldung der Lehrpersonen. Bei ungenügenden Leistungen kann ein Stufenstillstand verfügt werden. Umgekehrt können gute Leistungen mit Zulagen honoriert werden. Aber diese Leistungselemente haben im heute geltenden System eher punktuellen Charakter.
Beurteilungswert ist zwei Jahre gültig
Einzelne Kantone (SH, SO, SG, ZH) haben in den letzten Jahren Systeme für die lohnwirksame Beurteilung der Lehrpersonen eingeführt. Allerdings zeigt sich in diesen Kantonen bereits jetzt, dass der zeitliche Aufwand für die Beurteilenden wie auch für die Administration im Vergleich zu den heute im Kanton Luzern praktizierten Modellen wesentlich höher ist. Um den Aufwand zu reduzieren, sind deshalb die Intervalle zwischen den einzelnen Beurteilungszeitpunkten teilweise sehr gross, was der Schulqualität und der Motivation der Lehrpersonen abträglich ist.
Die Beurteilungs- und Fördergespräche, wie sie der Kanton Luzern sowohl an den Volksschulen als auch an den Schulen der Sekundarstufe II kennt, können im Sinne einer Weiterentwicklung lohnwirksam ausgestaltet werden. Aufgrund des Vergleichs mit den in anderen Kantonen praktizierten Systemen schlägt der Regierungsrat im Bericht eine Lösung vor, in der alle zwei Jahre ein lohnwirksames Beurteilungs- und Fördergespräch stattfinden soll. Der entsprechende Beurteilungswert soll somit für zwei Jahre Gültigkeit haben. Diese Lösung soll im Rahmen des heute geltenden Besoldungssystems mit Lohnklassen und Stufen umgesetzt werden. Der Mehraufwand der Schulleitungen für zusätzliche Unterrichtsstunden kann bei der Anwendung dieses Modells in Grenzen gehalten werden.
Für die Umsetzung der lohnwirksamen Beurteilung, die auch weiterhin ein zentrales Element im schulischen Qualitätsmanagement darstellt, sind zusätzliche Betriebsmittel im Umfang von rund 1,8 Millionen Franken notwendig. Diese ergeben sich vor allem aus dem Mehraufwand für zusätzliche Unterrichtsbesuche der Schulleitungen. Für die Einführung des neuen Systems ist zudem mit Kosten von 250'000 Franken zu rechnen.
Mit einem lohnwirksamen Beurteilungssystem können motivierte und leistungsbereite Lehrpersonen gezielter honoriert werden. Das vorgeschlagene Modell ermöglicht dies, ohne die Bedeutung der Lehrpersonenbeurteilung für das Qualitätssystem einer Schule einzuschränken, da weiterhin regelmässig alle zwei Jahre ein Beurteilungs- und Fördergespräch stattfinden wird.
Kontakt:
Dr. Anton Schwingruber
Bildungsdirektor
Tel.: +41/41/228'52'03
(erreichbar heute Freitag, 22. Februar 2008 von 10 bis 13 Uhr)
Dr. Charles Vincent
Vorsteher Dienststelle Volksschulbildung
Tel.: +41/41/228'52'12
(erreichbar heute Freitag, 22. Februar 2008 von 10.30 bis 13.00 Uhr)