Kommission Justiz- und Sicherheit verabschiedet Erlasse zur Rechtsweggarantie und zu einer allgemeinen Wegweisungsnorm sowie Massnahmen gegen Littering und un-befugtes Plakatieren
Luzern (ots)
Die Kommission Justiz und Sicherheit des Kantonsrats (JSK) hat unter dem Vorsitz von Thomas Willi (CVP, Emmen) Änderungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege und weiterer Erlasse sowie Änderungen des Übertretungsstrafgesetzes und des Kantonspolizeigesetzes vorberaten.
Die erste Vorlage setzt die vom Bundesrecht per 1. Januar 2009 geforderte Rechtsweggarantie um. Diese Garantie bedeutet das Recht auf einen kantonalen gerichtlichen Entscheid in nahezu allen Rechtsstreitigkeiten. Ausnahmen sind nur zulässig für Entscheide mit vorwiegend politischem Charakter. Die wichtigste Änderung betrifft die Regelung des Rechtsmittelweges. Neu können auch Entscheide der Departemente und des Regierungsrates, welche auf kantonalem Recht basieren, grundsätzlich immer an das Verwaltungsgericht weiter gezogen werden. Dies bedeutet, dass insbesondere auch die Beschwerdeentscheide des Regierungsrates gegen Einbürgerungsentscheide der Gemeinden beim Verwaltungsgericht angefochten werden können. Luzern setzt damit die entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichts um. Neu wird auch ein gerichtliches Rechtsmittel vorgesehen gegen behördliche Akte in Stimmrechtsangelegenheiten, welche die politischen Rechte der Stimmberechtigten in kantonalen Angelegenheiten verletzen könnten. Der Regierungsrat schlug vor, dass die Stimmrechtsbeschwerde gegen Akte der Stimmberechtigten, des Gemeinderates, der Gemeindeversammlung und des Gemeindeparlamentes anstatt beim Regierungsrat beim Justiz- und Sicherheitsdepartement angefochten werden müssten. Die JSK lehnt diese Lösung ab. Sie erachtet die politische Relevanz von Stimmrechtsentscheiden der Gemeindebehörden als hoch genug, dass es sich rechtfertige, den Regierungsrat und nicht das Departement darüber entscheiden zu lassen. Die JSK wird dem Kantonsrat überdies beantragen, die Rechtsmittelfristen in Verwaltungssachen grundsätzlich von 10 auf neu 30 Tage zu erhöhen.
Die zweite Vorlage betrifft Massnahmen, welche einerseits durch erheblich erklärte Motionen gefordert und andererseits durch den Stadtrat von Luzern gewünscht wurden. Mit Littering bezeichnet man das Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen ausserhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehältnisse und Sammelanlagen. Neben den bereits eingeführten Informations-, produktbezogenen und strafrechtlichen Massnahmen im Kampf gegen das Littering soll ein Ordnungsbussenverfahren geschaffen werden, damit einfach und griffig vorgegangen werden kann. Hierfür ist es dem Regierungsrat zu ermöglichen, einen entsprechenden Bussenkatalog zu erlassen. Inskünftig soll es auch möglich sein, Veranstalter von wild und illegal plakatierten Anlässen zu bestrafen. Bisher konnte man nur gegen die Personen vorgehen, welche den Plakataushang vornahmen. Am ausgiebigsten diskutierte die JSK über die Einführung von drei neuen Wegweisungsgründen, durch welche der Polizei ermöglicht wird, Personen oder Personengruppen von bestimmten Plätzen wegzuweisen, wenn diese die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder stören, wenn Dritte belästigt oder in der bestimmungsgemässen Nutzung des öffentlichen Grundes behindert werden und wenn diese das Pietätsgefühl von Dritten verletzen. Die Kommission übernahm die vom Regierungsrat vorgeschlagene maximale Dauer der Wegweisung von einem Monat grossmehrheitlich.
Der Kantonsrat wird diese Gesetzesänderungen voraussichtlich an seiner Session vom 3./4. März 2008 beraten.
Kontakt:
Thomas Willi
Präsident JSK
Tel.: +41/41/268'02'51 oder
Tel.: +41/41/262'18'00