Armeewaffen können im Kanton Luzern weiterhin nicht im Zeughaus abgegeben werden
Luzern (ots)
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat in den letzten Wochen die Möglichkeiten einer freiwilligen Abgabe der persönlichen Armeewaffe abgeklärt. Logistisch gesehen wäre dies möglich, mit geringen Kosten verbunden und an sich sinnvoll.
In der Zwischenzeit hat sich aber der Regierungsrat gegen eine freiwillige Abgabe ausgesprochen. Er ist der Meinung, der Kanton Luzern sei nicht zuständig, einen Entscheid über die freiwillige Abgabe zu treffen. Dieser Entscheid liege beim Bund. Zudem sei das VBS daran, die Möglichkeiten einer Abgabe der persönlichen Waffe der Angehörigen der Armee zu prüfen. Der Bericht soll spätestens Ende Jahr vorliegen.
Eine freiwillige Abgabe der persönlichen Armeewaffe wird deshalb zur Zeit im Kanton Luzern nicht weiterverfolgt.
Kontakt:
Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'59'17
(Freitag, 29. Februar 2008 von 14.00 bis 15.00 Uhr)