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Staatskanzlei Luzern

Armeewaffen können im Kanton Luzern weiterhin nicht im Zeughaus abgegeben werden

Luzern (ots)

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat in den
letzten Wochen die Möglichkeiten einer freiwilligen Abgabe der
persönlichen Armeewaffe abgeklärt. Logistisch gesehen wäre dies
möglich, mit geringen Kosten verbunden und an sich sinnvoll.
In der Zwischenzeit hat sich aber der Regierungsrat gegen eine
freiwillige Abgabe ausgesprochen. Er ist der Meinung, der Kanton
Luzern sei nicht zuständig, einen Entscheid über die freiwillige
Abgabe zu treffen. Dieser Entscheid liege beim Bund. Zudem sei das
VBS daran, die Möglichkeiten einer Abgabe der persönlichen Waffe der
Angehörigen der Armee zu prüfen. Der Bericht soll spätestens Ende
Jahr vorliegen.
Eine freiwillige Abgabe der persönlichen Armeewaffe wird deshalb
zur Zeit im Kanton Luzern nicht weiterverfolgt.

Kontakt:

Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'59'17
(Freitag, 29. Februar 2008 von 14.00 bis 15.00 Uhr)

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