Steuergesetzrevision 2011 bringt den Kanton Luzern an die Spitze
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat den Entwurf für eine Teilrevision des Steuergesetzes (Steuergesetzrevision 2011) in die Vernehmlassung gegeben. Er will durch die Entlastung des Mittelstandes bei der Einkommenssteuer und die Halbierung der Gewinnsteuer die Attraktivität des Standortes Luzern weiter steigern. Mit der Halbierung der Gewinnsteuer wird der Kanton Luzern den ersten Rang unter den Kantonen belegen. Familien profitieren von einem zusätzlichen Kinderbetreuungsabzug. Damit wird der Kanton Luzern knapp hinter dem Kanton Tessin die höchsten Kinderabzüge in der Schweiz gewähren. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 20. Juni 2008.
In den letzten Jahren konnten die Steuern im Kanton Luzern erheblich reduziert werden. Die Staatssteuern wurden zwischen 2002 und 2008 linear um rund 20 Prozent gesenkt. Die Steuergesetzrevision 2005 brachte Entlastungen für die tieferen Einkommen und für die Familien. Im Bereich des Unternehmenssteuerrechts wurde die Doppelbelastung der an Unternehmen Beteiligten gemildert und die Kapitalsteuer gesenkt. Mit der Steuergesetzrevision 2008 wurden schwergewichtig die mittleren Einkommen und wiederum die Familien entlastet. Zudem wurde die Vermögenssteuer halbiert. Im Bereich der Unternehmen wurde die Gewinn- und die Kapitalsteuer gesenkt. Fortsetzung der bisherigen Strategie und Investition in den Standort Luzern
Der Regierungsrat will mit der Steuergesetzrevision 2011 die Politik der kontinuierlichen Steuerentlastungen in kleinen Schritten fortsetzen. Er schlägt in seiner Vernehmlassungsbotschaft zur Steuergesetzrevision 2011 folgende Änderungen des Steuergesetzes vor:Halbierung der Gewinnsteuer: Verfolgt man die Reformbestrebungen der anderen Kantone, beginnt sich bereits heute abzuzeichnen, dass die auf 2010 beschlossene Senkung der Gewinnsteuer um 25 Prozent voraussichtlich nicht ausreichen wird, um den im Finanzleitbild 06 anvisierten Spitzenplatz bei den juristischen Personen halten zu können. Die Gewinnsteuer soll deshalb halbiert werden. Dies führt zu Steuerentlastungen von rund 25 Millionen Franken bei den Staatssteuern und rund 33 Millionen Franken bei den Gemeindesteuern. Gleichzeitig rechnet der Regierungsrat mit einem Kompensationseffekt von 9 Millionen Franken für den Kanton und von 12 Millionen Franken für die Gemeinden.
Entlastung des Mittelst andes bei der Einkommenssteuer:
Bei den mittleren Einkommen ist der Nachholbedarf im interkantonalen Steuerbelastungswettbewerb am grössten. Hier soll deshalb nochmals eine spürbare Entlastung und gleichzeitig im Hinblick auf den Standortwettbewerb eine Abflachung des Progressionsverlaufs bei den höheren Einkommen vorgenommen werden. Gleichzeitig soll die kalte Progression beim Tarif und bei den Abzügen vorzeitig ausgeglichen werden. Die geplanten Massnahmen bei der Einkommenssteuer führen zu Steuerentlastungen von rund 30 Millionen Franken bei den Staatssteuern und rund 38 Millionen Franken bei den Gemeindesteuern.
Schaffung eines generellen Kinderbetreuungsabzugs:
Für die Eigenbetreuung der Kinder können neu 3000 Franken abgezogen werden. Fremdbetreuungskosten eines Kindes können nur soweit geltend gemacht werden, als sie den generellen Kinderbetreuungsabzug von 3000 Franken übersteigen. Der generelle Kinderbetreuungsabzug und der Fremdbetreuungsabzug so llen zusammen im Maximum 6700 Franken betragen. Die geplante Massnahme wird zu Steuerentlastungen von rund 11 Millionen Franken bei den Staatssteuern und rund 14 Millionen Franken bei den Gemeindesteuern führen.
Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II:
Die notwendige Anschlussgesetzgebung zur Unternehmenssteuerreform II soll möglichst schnell umgesetzt werden. Daraus resultieren weitere Steuerentlastungen von rund 10 Millionen Franken bei den Staatssteuern und rund 14 Millionen Franken bei den Gemeindesteuern.
Weitere Änderungen:
Die Bestimmungen über die steuerliche Höchstbelastung wird vereinfacht und den gesenkten Steuern angepasst. Die Einsicht in die Steuerdaten wird nicht mehr als zeitgemäss empfunden und soll deshalb abgeschafft werden.
Auswirkungen der Steuergesetzrevision 2011
Mit der frühzeitigen Ankündigung der erheblichen Entlastungen für natürliche und juristische Personen wird der Kompensationseffekt verstärkt. Privatpersonen und Unternehmen können sich auf die Steuerstrategie des Regierungsrates verlassen. Der Regierungsrat rechnet insbesondere durch die Halbierung der Gewinnsteuer mit einem Kompensationseffekt. Die Gemeinden werden die Auswirkungen der Steuergesetzrevision 2011 kurzfristig spüren, da sie die Steuerentlastungen mittragen müssen. Mittelfristig werden aber auch sie vom Kompensationseffekt profitieren können. Da die geplanten Entlastungsmassnahmen schon früh bekannt sind, können sie in die laufende Finanzplanung eingerechnet werden.
Anhänge http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/5760_stg-rev2011-Anhang.pdf
Kontakt:
Marcel Schwerzmann
Regierungsrat
Mittwoch, 2. April 2008, 14.30 - 17.00 Uhr
Tel.: +41/41/228'55'41
Felix Muff
Leiter Dienststelle Steuern
Mittwoch, 2. April 2008, 10.30 - 12.00 Uhr
Tel.: +41/41/228'55'80