KORRIGIERTE FASSUNG: Kommission für Erziehung und Bildung unterstützt HarmoS - Konkordat
Luzern (ots)
Die Kommission für Erziehung und Bildung (KEB) des Kantons Luzern steht vollumfänglich hinter dem wichtigen Bildungsprojekt HarmoS, das im Grundsatz bereits im Mai 2006 vom Schweizerischen Stimmvolk (Zustimmung zum Bildungsartikel) unterstützt wurde und lehnt das Referendum klar ab.
Viele Leute können nicht verstehen, dass in Zukunft bereits vierjährige Kinder "eingeschult" würden. HarmoS lässt sich aber nicht auf die Frage des Schuleintritts reduzieren. Den Begriff "Einschulung mit vier Jahren" erachtet die KEB "als nicht zutreffend, da sich die so genannte "Einschulung" auch zukünftig nicht gross vom heutigen Kindergarten unterscheiden wird". In begründeten Fällen kann auf Antrag der Eltern die Einschulung nach wie vor verschoben werden. Zudem weist die Kommission darauf hin, dass HarmoS nicht mit der Einführung der Basisstufe gleich zu setzen ist.
Im Zentrum stehen für die KEB die vielen Vorteile des Projektes HarmoS wie: einheitliche Strukturen, einheitliche Lehrpläne, Qualitätssicherung und -entwicklung der Schule aufgrund einheitlicher Bildungsstandards sowie die Koordination des Sprachenunterrichtes. Ziel ist es dabei, die Schülerinnen und Schüler optimal zu bilden, die Qualität der Schule weiter auszubauen und die Mobilität (z.B. bei Umzug in einen anderen Kanton) deutlich zu erleichtern. Weiter geht es um die Chancengleichheit aller Kinder, z.B. durch eine frühe sprachliche Förderung, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft.
"Bestmögliche Förderung der Kinder" als Ziel
Mit einer Ablehnung des HarmoS-Konkordats würde die überaus klare Zustimmung des Schweizer Volkes und damit auch der Luzerner Stimmbürgerinnen und -bürger vom 21. Mai 2006 zum Bildungsartikel in der Bundesverfassung übergangen.
Die KEB ruft die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf, zum HarmoS-Konkordat Ja zu sagen: "HarmoS ist ein gut durchdachtes Projekt, das unsere Kinder bestmöglich fördern will und die dringend notwendige Koordination unseres Schulwesens in der Schweiz ermöglichen wird".
Kästchen:
Kommission für Erziehungs- und Bildungsfragen (KEB) Die Kommission für Erziehungs- und Bildungsfragen KEB berät den Regierungsrat und das Bildungs- und Kulturdepartement BKD im gesamten Bereich der Erziehungs- und Bildungswesens. Sie stellt Anträge an das BKD und den Regierungsrat zu wesentlichen Themen aus dem Bereiche des Erziehungs- und Bildungswesens und bearbeitet Aufträge. Der Leistungsauftrag der Kommission für Erziehungs- und Bildungsfragen (KEB) ist im Gesetz über die Volksschulbildung definiert.
Kontakt:
Kommission für Erziehung und Bildung KEB des Kantons Luzern
Erich Hangartner, Präsident, CFO Schurter Holding AG
Tel.: +41/41/369'32'36 von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr