Förderprogramm zur effizienten Stickstoffnutzung beschlossen
Luzern (ots)
Der Kanton Luzern wird neu das Ausbringen von Gülle mit Schleppschlauch und einen reduzierten Stickstoffeinsatz finanziell entschädigen. Gestützt auf den Teilplan Ammoniak des Lufthygienischen Massnahmenplans tritt per 1. Januar 2009 das Förderprogramm zur effizienten Stickstoffnutzung in Kraft. Den Grossteil der Kosten des auf sechs Jahre beschränkten Programms übernimmt der Bund.
Die Ammoniak-Emissionen der Luzerner Landwirtschaft sind im landesweiten Vergleich überdurchschnittlich hoch. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat deshalb im Frühjahr 2007 den Teilplan Ammoniak des Lufthygienischen Massnahmenplans in Kraft gesetzt. Darin ist auch eine Massnahme enthalten, die eine effizientere Stickstoffnutzung in der Landwirtschaft mit einem Anreizsystem fördern soll. Der Bund hat in der Zwischenzeit mit dem Programm nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, die rechtlichen Vorraussetzungen geschaffen, damit eine Mitfinanzierung möglich ist. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Dienststelle Landwirtschaft und Wald mit Vertretern des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes, der Branchenorganisationen der Schweine- und Geflügelhalter, der landwirtschaftlichen Schulen sowie der Dienststelle Umwelt und Energie haben in der Zwischenzeit ein Förderprogramm entwickelt, das kantonsintern verabschiedet und nun beim Bund zur Genehmigung eingereicht werden soll. Bei der Entwicklung war auch AGRIDEA Lindau beteiligt, die bereits für den Kanton Thurgau ein ähnliches Programm begleitet hat.
Das Förderprogramm mit dem Titel "Ressourcenprojekt Stickstoff Luzern" ist auf sechs Jahre beschränkt und verursacht Kosten von insgesamt 26 Mio. Franken. Daran zahlt der Bund 80%. Ziel des Programms ist es, kantonsweit Anreize zu schaffen, um die Stickstoff-Effizienz zu erhöhen. Einerseits sollen bei der Ausbringung weniger Stickstoffverluste entstehen. Dazu wird die Ausbringung von Gülle mit Schleppschlauch mit 25 Franken pro Hektare und Gabe entschädigt, maximal 100 Franken pro Hektare und Jahr. Mit diesem Vorgehen können auch die Geruchsemissionen stark reduziert werden. Anderseits soll auch die Effizienz des Stickstoffeinsatzes gesteigert werden, damit ein höherer Anteil des eingesetzten Stickstoffs in Produkten erscheint und weniger Verluste auftreten. Beim reduzierten Stickstoffeinsatz wird jedes eingesparte Kilogramm Stickstoff mit acht Franken entschädigt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Reduktion des Stickstoff-Einsatzes weitgehend über die Verminderung des Mineraldüngereinsatzes erfolgt. Die steigenden Energiepreise helfen dabei, weil für die Produktion von Stickstoff sehr viel Energie aufgewendet werden muss. Hofdünger wird damit gegenüber Mineraldüngern wieder attraktiver. Diese zweite Massnahme soll auch Betrieben in Hanglage, die den Schleppschlauch nicht einsetzen können, die Möglichkeit geben, sich am Programm zu beteiligen. Sie können z.B. durch Verdünnen der Gülle und durch die Wahl des richtigen Zeitpunktes für den Gülleeinsatz ihre Stickstoff-Effizienz verbessern.
Die Teilnahme am Programm ist freiwillig und die beiden Massnahmen sind miteinander kombinierbar. Die Aufteilung der Kosten auf die beiden Massnahmen ergibt sich aus der Beteiligung der Betriebe. Bei der Massnahme Schleppschlauch wird mit einer Beteiligung von rund 60% und beim reduzierten Stickstoff-Einsatz mit 45% gerechnet.
Nach Ablauf der Projektdauer von sechs Jahren muss die erreichte Wirkung entschädigungslos aufrechterhalten werden. Betriebsleiter, die sich mit den Vorteilen des Schleppschlauchverteilers vertraut gemacht haben, werden diese Massnahme weiterführen. Auch beim reduzierten Stickstoffeinsatz wird mit einem gewissen Gewöhnungseffekt gerechnet, der langfristig anhält. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen können die Ammoniakemissionen im Kanton Luzern um durchschnittlich 15% reduziert werden.
Kontakt:
Josef Blum, Abteilungsleiter Landwirtschaft
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Tel.: +41/41/925'10'51