Kantonale Lösung für den Nichtraucherschutz
Luzern (ots)
Nach einer vorläufig gescheiterten Lösung des Nichtraucherschutzes auf Bundesebene will der Luzerner Regierungsrat eine kantonale Lösung vorantreiben.
Anfang November 2006 erklärte der Luzerner Kantonsrat zwei Motionen zum Nichtraucherschutz als erheblich. Da auf Bundesebene ein neues Gesetz über den Schutz vor dem Passivrauchen beraten wurde, hat der Luzerner Regierungsrat mit einer kantonalen Vorlage vorläufig zugewartet.
Nachdem in der laufenden Sommersession der Nationalrat an seinen Differenzen zur ständerätlichen Lösung festgehalten hat, will der Luzerner Regierungsrat eine eigene kantonale Lösung vorantreiben. Auf der Linie des ständerätlichen Lösungsvorschlages soll ein Entwurf zu einer Änderung des Gesundheitsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben werden. Die Änderung des Gesundheitsgesetzes soll voraussichtlich am 1. Juli 2009 in Kraft treten.
Kontakt:
Dr. Markus Dürr, Regierungsrat, Vorsteher des Gesundheits- und
Sozialdepartementes
Tel.: +41/41/228'60'81
Dr. Rolf Frick, Leiter der Abteilung Rechtsdienst des Gesundheits-
und Sozialdepartmentes
Tel.: +41/41/228'60'87