Änderung des Gastgewerbegesetzes in der Vernehmlassung
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, den Entwurf einer Änderung des Gastgewerbegesetzes in die Vernehmlassung zu geben.
Mit dem Entwurf werden verschiedene parlamentarische Vorstösse umgesetzt. Der Grosse Rat (heute Kantonsrat) hat am 25. Juni 2007 die Motion M 872 über eine Änderung des Gastgewerbegesetzes teilweise erheblich erklärt und damit den Regierungsrat beauf-tragt, eine bestehende Gesetzeslücke im Gastgewerbegesetz zu schliessen, so dass nicht mehr nur der Ausschank von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren, sondern auch dessen Abgabe verboten würde. Zusätzlich soll eine gesetzliche Grundlage für Testkäufe geschaffen und deren Durchführung geregelt werden. Am 24. Juni 2008 hat der Kantonsrat zudem die Motion M 191 über die Verschiebung der Sperrstunde um eine Stunde oder deren versuchsweise Abschaffung erheblich erklärt.
Mit der Änderung des Gastgewerbegesetzes unterbreitet der Regierungsrat einen Vorschlag für eine Liberalisierung der Sperrstunde, so dass in Einzelfällen eine Verlängerung der Öffnungszeit bis 05.00 Uhr möglich ist.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 30. September 2008.
Die Vernehmlassungsunterlagen können im Internet unter der Adresse
www.lu.ch/index/justiz_sicherheit/jsd_vernehmlassungen
(Vernehmlassungen des Justiz- und Sicherheitsdepartemtens) heruntergeladen werden.
Kontakt:
Gabi von Moos Jenny,
iur. Mitarbeiterin im Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'57'86 (Dienstag und Mittwoch)