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Staatskanzlei Luzern

Änderung des Gastgewerbegesetzes in der Vernehmlassung

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat das
Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, den Entwurf einer
Änderung des Gastgewerbegesetzes in die Vernehmlassung zu geben.
Mit dem Entwurf werden verschiedene parlamentarische Vorstösse
umgesetzt. Der Grosse Rat (heute Kantonsrat) hat am 25. Juni 2007 die
Motion M 872 über eine Änderung des Gastgewerbegesetzes teilweise
erheblich erklärt und damit den Regierungsrat beauf-tragt, eine
bestehende Gesetzeslücke im Gastgewerbegesetz zu schliessen, so dass
nicht mehr nur der Ausschank von alkoholischen Getränken an
Jugendliche unter 16 Jahren, sondern auch dessen Abgabe verboten
würde. Zusätzlich soll eine gesetzliche Grundlage für Testkäufe
geschaffen und deren Durchführung geregelt werden. Am 24. Juni 2008
hat der Kantonsrat zudem die Motion M 191 über die Verschiebung der
Sperrstunde um eine Stunde oder deren versuchsweise Abschaffung
erheblich erklärt.
Mit der Änderung des Gastgewerbegesetzes unterbreitet der
Regierungsrat einen Vorschlag für eine Liberalisierung der
Sperrstunde, so dass in Einzelfällen eine Verlängerung der
Öffnungszeit bis 05.00 Uhr möglich ist.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 30. September 2008.
Die Vernehmlassungsunterlagen können im Internet unter der Adresse
www.lu.ch/index/justiz_sicherheit/jsd_vernehmlassungen
(Vernehmlassungen des Justiz- und Sicherheitsdepartemtens)
heruntergeladen werden.

Kontakt:

Gabi von Moos Jenny,
iur. Mitarbeiterin im Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'57'86 (Dienstag und Mittwoch)

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