Kantonales Förderprogramm Energie: Erhöhung der Beiträge
Luzern (ots)
Die Dienststelle Umwelt und Energie hat das kantonale Förderprogramm für die Gebäudeerneuerung und solares Warmwasser nach einem Jahr ausgewertet und eine Erhöhung der Förderbeiträge beschlossen. Die Änderung tritt per 1. August 2008 in Kraft.
Seit April 2007 fördert der Kanton Luzern umfassende, energetische Gebäudeerneuerungen und den Bau von thermischen Solaranlagen bei bestehenden Gebäuden. Das Programm ist erfolgreich angelaufen. Nach über einem Jahr Laufzeit sollen aufgrund der gemachten Erfahrungen erste Anpassungen vorgenommen werden. Die Veränderungen sollen die Attraktivität des Förderprogramms steigern. Die Grundausrichtung des Förderprogramms wird jedoch nicht geändert.
Anpassungen bei Einfamilienhäusern
Es wird neu für Einfamilienhäuser mit einer Energiebezugsfläche (EBF) bis maximal 250 Quadratmeter zusätzlich zum Flächenbeitrag ein Grundbeitrag von 1000 Franken pro Objekt ausgerichtet. Mit dem Grundbeitrag können die anfallenden Fixkosten, beispielsweise für die Planung, zumindest teilweise abgedeckt werden. Damit soll für kleinere Gebäude ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, sich am Förderprogramm zu beteiligen.
Beispiel: Ein Einfamilienhaus mit 200 m2 EBF konnte bisher einen Förderbeitrag von 8'000 Franken (Fr. 40.-/m2) beanspruchen. Neu beträgt der Förderbeitrag 9'000 Franken.
Höhere Förderlimite bei Gebäuden
Der bisherige Maximalbeitrag pro Objekt wird von 40'000 Franken auf neu 60'000 Franken angehoben. Die Limite des MINERGIE-Bonus wird dementsprechend von 20'000 Franken auf 30'000 Franken erhöht.
Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 1'400 m2 EBF konnte bisher einen Förderbeitrag von 40'000 Franken (Maximalbetrag) beanspruchen. Neu beträgt der Förderbeitrag 56'000 Franken (Fr. 40.-/m2 EBF).
Höhere Förderbeiträge für thermische Solaranlagen
Der Grundbeitrag von bisher 1'000 Franken pro Anlage wird neu auf 1'500 Franken pro Anlage erhöht. Ebenso wird der Flächenbeitrag von bisher 100 Franken auf neu 150 Franken pro Quadratmeter Absorberfläche angehoben. Die übrigen Bedingungen (bestehendes Gebäude vor Baujahr 2000, Wohnanteil, usw.) bleiben bestehen.
Beispiel: Eine Solaranlage von 5 m2 Absorberfläche konnte bisher einen Förderbeitrag von 1'500 Franken beanspruchen. Neu beträgt der Förderbeitrag 2'250 Franken.
Gültig ab 1. August
Die Anpassungen treten per 1. August 2008 in Kraft. Ab diesem Datum werden Gesuche gemäss den neuen Förderbedingungen behandelt. Bereits eingereichte Gesuche können, sofern die Anlage oder Gebäudeerneuerung noch nicht realisiert ist, mit den neuen Bedingungen ein zweites Mal eingereicht werden. Eine rückwirkende Anpassung der Unterstützung für bereits realisierte Projekte erfolgt jedoch nicht.
Energieberatung
Weiterhin gibt Energieberatung Luzern kompetent Auskunft und ist die erste Anlaufstelle zum Förderprogramm Gebäudeenergie: Energieberatung, c/o öko-forum, Telefon 041 412 32 32, info@oeko-forum.ch, www.energieberatungluzern.ch
Hintergrundinformationen zum Förderprogramm sind unter www.luzern-erneuert.ch abzurufen.
Kontakt:
Thomas Joller, Dienststellenleiter Umwelt und Energie (uwe)
Tel.: +41/41/228'60'60
E-Mail: thomas.joller@lu.ch