Kantonsratkommission befürwortet neues Familienzulagengesetz
Luzern (ots)
Die kantonsrätliche Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit GASK (Vorsitz Rolf Hermetschweiler, SVP, Luzern) stimmt dem neuen Gesetz über die Familienzulagen nach zweiter Beratung einstimmig bei einer Enthaltung zu. Die Kommission liess sich in zwei Sitzungen durch die Vertreter des Gesundheits- und Sozialdepartements und der Ausgleichskasse Luzern ausführlich über das neue Gesetz informieren. Aus Sicht der Kommission ist es gerechtfertigt, dass der Kanton im Moment den Minimalansatz des Bundes bei den Jugendlichen von zwölf bis 16 Jahren leicht überschreitet (210 statt 200 Franken pro Monat) und dass die künftigen Zulagehöhen des Kantons Luzern grundsätzlich den Minimalansätzen des Bundes entsprechen. Die GASK unterstützt zudem die Erhöhung der Geburtenzulage, die durch die Bundesgesetzgebung nicht verlangt wird , von 800 auf 1000 Franken. Eine Minderheit der Kommission hatte die Adoptionszulage, welche bundesrechtlich ebenfalls nicht vorgeschrieben ist, als unnötig kritisiert, oder aber, dass deren Höhe von 1000 Franken nicht der Teuerung angepasst werde. Weitere Anträge in der Kommission hatten zum Ziel, die Kinder- und Ausbildungszulagen über die minimalen Ansätze des Bundes anzuheben. Sämtliche entsprechenden Anträge blieben in der Minderheit. Die GASK stimmte sodann der Einführung der Familienzulagen für Nichterwerbstätige wie auch der Neuregelung der Familienzulagen für Selbständigerwerbende nichtlandwirtschaftlicher Berufe zu.
Ausführlich widmete sich die Kommission schliesslich der Berechnungsmethodik des Lastenausgleichs unter den Familienausgleichskassen.
Kontakt:
Rolf Hermetschweiler
Präsident GASK
Tel.: +41/79/353'26'12