Revision des kantonalen Richtplans: Ergebnis der Anhörung
Luzern (ots)
Die im Entwurf des revidierten kantonalen Richtplans aufgezeigten raumordnungspolitischen Zielsetzungen und auch das Grundmodell für die Bildung regionaler Strukturen sind im Anhörungsverfahren deutlich befürwortet worden. In der Mehrzahl der Stellungnahmen spricht man sich jedoch gegen eine Gliederung des Kantons in nur drei Regionen aus.
Vom 30. April bis 31. August 2008 hatten Gemeinden, Regionen, Parteien, Verbände, Organisationen und Nachbarkantone sowie eidgenössische und kantonale Stellen Gelegenheit, zum Entwurf des revidierten kantonalen Richtplans Stellung zu nehmen. Insgesamt gingen 162 Stellungnahmen ein, darunter alle im Kantonsrat vertretenen Parteien und der überwiegende Teil der Luzerner Gemeinden.
Zustimmung zur strategischen Ausrichtung
Eine klare Mehrheit der Stellungnahmen befürwortet die im Revisionsentwurf aufgezeigte strategische Ausrichtung des Kantons Luzern auf die Metropolregion Nordschweiz. In mehreren Eingaben wird neben einer engeren kantonalen Zusammenarbeit mit den Kantonen Zürich und Aargau auch eine engere Kooperation mit dem Kanton Bern und dem Wirtschaftsraum Zug angeregt. Unterschiedlich wird der postulierte Grundsatz beurteilt, wonach sich das Wachstum auf den Hauptentwicklungsraum konzentriere. So wird unter anderem verlangt, dass dieser Grundsatz um die "gleichzeitige Förderung der ländlichen Entwicklungsräume" zu ergänzen sei, beziehungsweise, dass ein Bekenntnis zur Weiterentwicklung aller Regionen abzulegen sei.
Mehrheitlich auf Akzeptanz stösst die Bildung von regionalen Strukturen und entsprechenden regionalen Entwicklungsträgern. Eine kurzfristige Aufteilung des Kantons Luzern in nur drei Regionen stösst jedoch mehrheitlich auf Ablehnung. Einige erachten das Drei-Regionen-Modell als langfristig durchaus zukunftsfähig, bemängeln aber den Prozess der regionalen Neugliederung. Aus diesem Grund wird einem Vier-Regionen-Modell (Luzern, Seetal, Sursee-Mittelland und RegioHER) mehrheitlich zugestimmt. Gewünscht wird eine aktive Einbindung der Gemeinden in diesen Prozess, also eine Regionenbildung von unten nach oben, die gewachsene Strukturen berücksichtigt.
Konkretere Aussagen werden zu den Kompetenzzuweisungen zwischen regionalen Entwicklungsträgern, Gemeinden und Kanton verlangt. Die vorgesehene Zentrenstruktur, namentlich die Umklassifizierung einzelner Gemeinden, wird teilweise aus lokaler Betroffenheit in Frage gestellt und verlangt, die Zentren- und Raumstruktur gemäss Richtplan 1998 sei beizubehalten.
Ja zu Wohnschwerpunkten und strategischen Arbeitszonen
Die im Richtplanentwurf vorgesehenen klareren Regelungen zur Siedlungsentwicklung und -begrenzung werden zumeist positiv zur Kenntnis genommen. Der neue Ansatz von Wohnschwerpunkten wie auch die neu vorgesehenen strategischen Arbeitszonen finden weitgehend Zustimmung. Einige Gemeinden verlangen, dass Wohnen überall ohne Einschränkungen möglich sein müsse, und in verschiedenen Stellungnahmen wird gefordert, dass Mindestanforderungen an die Erschliessung dieser Gebiete im Richtplan festgeschrieben werden. Die Festsetzungen zu den verkehrsintensiven Nutzungen werden grundsätzlich gutgeheissen, verschiedentlich wünscht man jedoch eine Ausdehnung der Definition verkehrsintensiver Nutzungen auf Anlagen, die der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht unterliegen, sowie griffige Regeln zu Lebensmittel-Discountern in den Arbeitszonen ausserhalb der Ortskerne.
Optimale Anbindung der ländlichen Räume
Die dargelegten Festlegungen und Koordinationsaufgaben im Bereich der Gesamtverkehrspolitik werden im Grundsatz mitgetragen. Vermehrte Beachtung wird für die optimale Anbindung der ländlichen Räume an die Zentren und Hauptentwicklungsräume gewünscht. Die Aufzählung der Strassenbauvorhaben in den Koordinationsaufgaben wird in einzelnen Stellungnahmen ergänzt, beziehungsweise gekürzt. Gefordert werden verschiedene Ergänzungen bei der Schieneninfrastruktur (Sursee - Aargau, Sursee - Triengen, Wiggertalbahn, Doppelspurausbau Rotsee, Knotenausbauten) sowie das Schliessen von Lücken im Radroutenkonzept.
Sicherung der Biodiversität und der Vielfalt der Landschaft
Die Absicht, die Biodiversität zu sichern und die Vielfalt der Landschaft zu erhalten, stösst in der Anhörung auf positives Echo. Man wünscht, dass bei Vorhaben zur ökologischen Aufwertung, zum Hochwasserschutz sowie zur Ausscheidung von Gewässer- und Überflutungsräumen die Landwirte rechtzeitig einbezogen werden. Abgelehnt wird die Rückführung privater Seen in die Hoheit des Kantons. Vermisst wird zudem ein griffiges Fruchtflächen-Monitoring zur Verhinderung des Kulturlandverlustes. Die Öffnung der Landwirtschaftszone soll nach Meinung verschiedener Stellungnehmender unabhängig von der räumlichen Zuordnung möglich sein. Eine differenzierte Öffnung stösst auf Ablehnung.
Weiteres Vorgehen
Der Regierungsrat wird nun gestützt auf das Ergebnis der Anhörung den Richtplanentwurf überarbeiten und diesen im Frühjahr 2009 zur Gewährleistung der Mitwirkung der Bevölkerung während 60 Tagen öffentlich auflegen. Anschliessend wird der Regierungsrat den revidierten Richtplan dem Kantonsrat und dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreiten.
Kontakt:
Sven-Erik Zeidler
Dienststellenleiter Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und
Geoinformation
Tel. : +41/41/228'51'81