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Staatskanzlei Luzern

Bedauern über die Ablehnung des HarmoS-Konkordats

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat die Ablehnung des Beitritts
zur Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule
mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Das Abstimmungsergebnis muss nun
sorgfältig analysiert werden, bevor nächste Schritte eingeleitet
werden können.
Die Ablehnung dürfte vor allem wegen der im Abstimmungskampf
umstrittenen Vorverlegung des Kindergarteneintritts auf das fünfte
Altersjahr zustande gekommen sein. Das Referendumskomitee hat in
seinen Begründungen fast ausschliesslich diese Neuerung bekämpft und
die meisten anderen Reformpunkte ausdrücklich gutgeheissen. Die
Umsetzung der unbestrittenen Neuerungen soll deshalb weiterverfolgt
werden, es ist jedoch davon auszugehen, dass der Kanton Luzern nicht
mehr die gleichen Möglichkeiten zur Mitwirkung bei der Erarbeitung
und Vorbereitung der Umsetzung hat.
Was den früheren Kindergarteneintritt und den zweijährigen
Kindergarten betrifft, so müssen nun vor allem Schritte eingeleitet
werden, welche die Freiwilligkeit der Nutzung beinhalten. Diese
Freiwilligkeit war vom Referendumskomitee immer betont worden.
Zusammen mit den an der Volksschule beteiligten Verbänden sollen in
den nächsten Wochen das Abstimmungsergebnis näher analysiert und das
weitere Vorgehen erörtert werden.

Kontakt:

Staatskanzlei Luzern
Zentraler Informationsdienst
Staatskanzlei Luzern
Tel.: +41/41/228'60'00

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