AKK will Oberaufsicht über die ausgelagerte Verwaltung klar regeln
Luzern (ots)
Die Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrates AKK hat unter dem Vorsitz von Rolf Born (FDP, Emmen) beschlossen, vom Regierungsrat mit einer Kommissionsmotion die Ausarbeitung neuer und ergänzender gesetzlicher Grundlagen für die Oberaufsicht der Legislative zu verlangen. Die neue Kantonsverfassung sieht vor, dass der Kanton die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Gesetzgebung Personen und Organisationen des öffentlichen oder des privaten Rechts übertragen kann. So werden bereits heute verschiedenste Aufgaben von Organisationen ausserhalb der Verwaltung erfüllt. So sind die Spitäler, die Statistik, die Universität, die Luzerner Pensionskasse sowie die Gebäudeversicherung selbständige Anstalten.
Der Kantonsrat hat gestützt auf die Kantonsverfassung nicht nur die Oberaufsicht über den Regierungsrat und die Verwaltung, sondern auch über andere Träger öffentlicher Aufgaben. Die Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrates hat jedoch festgestellt, dass in der Praxis bei den verschiedenen Trägern öffentlicher Aufgaben unterschiedlichste Ansichten über das Ausmass der Oberaufsicht bestehen. Der Regierungsrat wird deshalb aufgefordert, dem Kantonsrat eine neue, ergänzte gesetzliche Grundlage für die Ausübung der Oberaufsicht des Kantonsrates über die ausgelagerten Verwaltungsbereiche vorzulegen. Die Kommission verlangt, dass sie bezüglich Oberaufsicht gestützt auf die neuen Gesetzesbestimmungen in sämtlichen Kontrollbereichen über die gleichen Rechte verfügt, wie sie sie heute gegenüber Regierung und Verwaltung hat. Die Kommission geht davon aus, dass mit einer solchen Regelung auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in Auslagerungen und Übertragungen von öffentlichen Aufgaben an Dritte gestärkt wird.
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Rolf Born
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