Werthenstein: Gebietsreform statt Sonderbeitrag
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat das Gesuch des Gemeinderats Werthenstein für einen Sonderbeitrag gemäss Gesetz über den Finanzausgleich in der Höhe von 5 Millionen Franken abgelehnt. Er ist sich bewusst, dass es der Gemeinde kaum gelingen wird, sich aus eigener Kraft aus ihrer unbefriedigenden Finanzsituation zu befreien. Ein Sonderbeitrag würde indessen ihren Finanzhaushalt nicht nachhaltig verbessern und ihre Strukturprobleme nicht beheben. Die Regierung strebt die Aufnahme von Fusionsgesprächen in der Region an.
Im Juni 2007 reichte der Gemeinderat Werthenstein ein Gesuch um einen Sonderbeitrag gemäss Gesetz über den Finanzausgleich in der Höhe von 5 Millionen Franken ein. Das Finanzdepartement und die Regierungsstatthalterin der Ämter Entlebuch und Willisau haben sich - zusammen mit dem Gemeinderat - intensiv mit dem Finanzhaushalt von Werthenstein auseinandergesetzt. Unter Berücksichtigung der geplanten Steuergesetzrevision 2011 zeigt sich, dass die finanziellen Aussichten der Gemeinde schlecht sind. Die relativ hohe Verschuldung und die komplizierte Gemeindestruktur verursachen überdurchschnittliche Kosten, die zu massiven Bilanzfehlbeträgen führen.
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass mit einem Sonderbeitrag von 5 Millionen Franken zwar eine mittelfristige Sanierung des Gemeindehaushalts erreicht werden könnte, die grundlegenden Strukturprobleme aber nicht nachhaltig beseitigt würden. Deshalb will er die kantonalen Finanzmittel für eine Gebietsreform in der Region von Werthenstein verwenden.
Der Regierungsrat fordert daher Werthenstein auf, erneut Fusionsverhandlungen mit den umliegenden Gemeinden aufzunehmen. Der Kanton begleitet einen solchen Fusionsprozess in beratender Funktion und stellt einen Fusionsbeitrag analog zu bereits durchgeführten Fusionen von Luzerner Gemeinden in Aussicht.
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Regierungsrat
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