Steuergesetzrevision: WAK sagt ja, will aber zeitlich staffeln
Luzern (ots)
Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat unter dem Vorsitz von Leo Müller (CVP, Ruswil) die Botschaft des Regierungsrates zur Steuergesetzrevision 2011 beraten. Sie unterstützt die Absicht der Regierung, den Mittelstand und besonders die Familien beim Einkommen (zusätzlicher Kinderbetreuungsabzug) sowie die Unternehmungen beim Gewinn steuerlich zu entlasten. Auf dem Hintergrund der aktuellen finanzpolitischen Lage und aus Rücksicht auf die Gemeinden beantragt sie dem Kantonsrat indessen, die Halbierung der Gewinnsteuer ab 2011 bis 2013 zeitlich gestaffelt einzuführen. Die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer soll erst ab 2013 erfolgen. Die übrigen Bestimmungen, insbesondere die Unternehmenssteuerreform II, sollen wie geplant und zusammen mit dem Bundesrecht auf den 01.01.2011 in Kraft treten.
Die Kommission erachtet die Steuergesetzrevision als notwendig und finanzierbar. Sie versetze den Kanton Luzern in die Lage, sich im Zentralschweizer Steuerwettbewerb zu behaupten. Der positive Migrationssaldo 2007 gegenüber sämtlichen Nachbarkantonen und die Tatsache, dass die Steuereinnahmen trotz den Steuerentlastungen in der Höhe von rund 20 Prozent in den Jahren 2005 und 2008 nicht gesunken sind, bestätigen die Kommission in der Absicht, die Steuergesetzrevision umzusetzen. Sie führe zu einer nachhaltigen Stärkung des Wirtschafts- und Wohnkantons Luzern.
Gemäss Botschaft des Regierungsrates würden beim Kanton pro Jahr rund 63 Mio. Fr. und bei den Gemeinden rund 82 Mio. Fr. Steuern wegfallen. Die WAK hat nun für den Übergang Erleichterungen beschlossen, so dass mehr Zeit für Übergangslösungen besteht. Gemäss WAK-Beschluss sind die Steuerausfälle für den Kanton im Jahr 2011 um 23 Mio. Fr. und im Jahr 2012 um 14 Mio. Fr. kleiner als vorgesehen. Bei den Gemeinden sind die Ausfälle nun im Jahr 2012 30 Mio. Fr. kleiner und im Jahr 2012 um Fr. 19 Mio. Fr. kleiner als ursprünglich vorgesehen. Das Steuergesetz greift somit erst ab dem 01.01.2014 voll. Diese Abfederung bringt einige Erleichterungen, die es insbesondere den Gemeinden erlaubt, sich an die neue Situation anzupassen.
Hinweis: Bitte beachten Sie die Tabelle mit den Steuerentlastungen im Anhang.
Anhänge: http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6517_wak_stg-rev_draft.pdf
Kontakt:
Kantonsrat Leo Müller
Präsident WAK
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