Information als Aufgabe des Staates: Plattform Integration vom 24. November 2008
Luzern (ots)
Mit dem neuen Ausländergesetz haben Bund, Kantone und Gemeinden einen zweifachen Informationsauftrag erhalten: einerseits sollen sie Zugewanderte über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz, ihre Rechte und Pflichten sowie über Angebote zur Integrationsförderung informieren. Andererseits soll die Bevölkerung für die Migrationspolitik und die besondere Situation der Zugewanderten sensibilisiert werden. Die diesjährige Plattform Integration, zu der die Fachstelle Gesellschaftsfragen des Kantons Luzern am letzten Montag eingeladen hatte, war bildete der den Auftakt zur Umsetzung des Informationsauftrages im Kanton Luzern.
Das Profil der neueingereisten Zugewanderten hat sich in den letzten Jahren sehr verändert. Während früher zwei Drittel der Neueinreisenden aus Nicht-EU-Staaten kamen, ist es heute umgekehrt: Zwei Drittel der Zugewanderte kommen heute aus der EU. Die weitaus grösste Gruppe - mehr als die Hälfte der Neueinreisenden - stammt aus Deutschland. In den letzten zehn Jahren hat sich auch das Ausbildungsniveau bei den neu zugewanderten Erwerbstätigen deutlich verbessert. So ist der Anteil der Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss von 55% auf 76% gestiegen. Der Anteil der neueingereisten Hilfskräfte hat sich nahezu halbiert.
Neuzuziehende sind eine wichtige Zielgruppe der Integrationsförderung des Kantons. Sabine Schoch von der kantonalen Fachstelle Gesellschaftsfragen stellte das kantonale Programm "Sprache und Information" vor, das den Zugewanderten eine schnelle Orientierung in der neuen Heimat und den Fremdsprachigen einen geeigneten und schnellen Erwerb an Deutschkenntnissen ermöglichen soll. Schon in den letzten sieben Jahren haben der Bund und der Kanton jährlich etwa 1'200 Plätze in Deutschkursangeboten unterstützt, damit die Kurskosten für Migrantinnen und Migranten erschwinglich blieben. Diese Angebote sollen im neuen Programm moderat erweitert werden, um möglichst alle fremdsprachigen Neueinreisenden erfassen zu können. Neu führt das Amt für Migration mit allen Einreisenden ein Begrüssungsgespräch durch, welches eine Erstinformation zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz bietet und auch auf geeignete Integrationsangebote hinweist. Dies ist ein erster konkreter Schritt auf dem Weg zu einer Willkommenskultur. Ab Neujahr werden Integrationsvereinbarungen abgeschlossen, das heisst Neueinreisende aus Drittstaaten ohne Anspruch auf Aufenthalt können zum Besuch eines Sprach- und Integrationskurses verpflichtet werden.
Das neue Ausländergesetz sieht die Information der Migrationsbevölkerung als eine Aufgabe der Behörden aller drei staatlichen Ebenen vor (Art. 56 AuG). Nicole Gysin vom Sekretariat der Konferenz der Kantonsregierungen stellte die Hauptergebnisse des Berichts und die Empfehlungen der Tripartiten Agglomerationskonferenz TAK zum gesetzlichen Informationsauftrag gegenüber der Migrationsbevölkerung zur Umsetzung des Gesetzesauftrags vor. Der Bericht zeigt, dass die Informationspraxis in den Kantonen und Gemeinden sehr unterschiedlich ist. Die Informationen sind selten zielgruppengerecht aufbereitet und es gibt kaum Strategien zur Information der Gesamtbevölkerung. Die TAK empfiehlt, die Aufgaben zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden entlang der verfassungsmässigen Zuständigkeiten aufzuteilen.
Sibylle Stolz, die Integrationsbeauftragte der Stadt Luzern, machte anschaulich, wie der Informationsauftrag auf der Gemeindeebene angegangen werden kann. In einem ersten Schritt haben die Dienstabteilungen der Stadt Luzern, die mit Neueinreisenden in Kontakt kommen, zusammengestellt, wie die Erstinformation in ihrer Zuständigkeit erfolgt. Als zentral für die Erreichung der Zielgruppen erweisen sich die Netzwerke aus Fachorganisationen, von Schlüsselpersonen, Migrantenvereinenn und Initiativgruppen in Quartieren.
Die Fachstelle Gesellschaftsfragen wird im 2009 ein Konzept zur Umsetzung des Informationsauftrages entwickeln. Weiter plant sie den Aufbau eines Netzwerkes zwischen den Ansprechstellen Integration der Gemeinden, den kommunalen Integrationskommissionen und andern Initiativgruppen. An der Plattform haben 150 freiwillig engagierte Einzelpersonen, interkulturelle Vermittelnde, Angehörige von Fachorganisationen, kommunalen Gruppen, Behörden und Migrantenorganisationen teilgenommen. Dies zeigt, dass das Engagement für die Integration sowohl bei den Zugewanderten als auch seitens der Behörden und der Schweizer Bevölkerung vorhanden ist.
Kontakt:
Hansjörg Vogel
Integrationsbeauftragter des Kantons Luzern
Fachstelle Gesellschaftsfragen (DISG)
Tel.: +41/41/228'61'77
E-Mail: hansjoerg.vogel@lu.ch
Sabine Schoch, , Fachstelle Gesellschaftsfragen (DISG)
Tel.: +41/41/228'57'56
E-Mail: sabine.schoch@lu.ch