Kantonspolizei Luzern wird im Jahr 2009 mit Tasern ausgerüstet
Luzern (ots)
Die Kantonspolizei Luzern kann im Jahr 2009 den Taser, ein sogenanntes Destabilisierungsgerät, anschaffen. Dies teilte am Donnerstag die Justiz- und Sicherheitsdirektorin Yvonne Schärli den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kantonspolizei Luzern am Jahresrapport in Nottwil mit. Die Taser werden nach einer internen Ausbildungsphase zur Anwendung kommen. "Wir sind froh, dass wir mit dem Taser ein wirkungsvolles Gerät für bedrohliche und gefährliche Ausnahmesituationen in die Hand bekommen" - sagt Beat Hensler - Kommandant der Kantonspolizei Luzern zum Entscheid.
Nachdem der Vorstand der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) Richtlinien zum einheitlichen Einsatz von Destabilisierungsgeräten empfohlen hat, hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement beschlossen, die Einführung des Tasers bei der Kantonspolizei Luzern zu bewilligen.
Die Kantonspolizei Luzern ist sehr erfreut über den Entscheid des Justiz- und Sicherheitsdepartements. Nachdem sich die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) bereits im vergangenen September einstimmig für die Einführung von Destabilisierungsgeräten ausgesprochen hat, wird die Kantonspolizei Luzern die Taser im kommenden Jahr anschaffen und diese nach einer fundierten internen Ausbildung insbesondere in gefährlichen Ausnahmesituationen zum Einsatz bringen. Das heisst grundsätzlich in Situationen, wo auch die Schusswaffe eingesetzt werden kann. Der TASER wird ausschliesslich von ausgebildeten Angehörigen der Sondergruppe Luchs benutzt werden.
Erfahrungen aus anderen Polizeikorps zeigen, dass mit dem Taser vermehrt auf einen Schusswaffeneinsatz verzichtet werden kann und damit ein verhältnismässiges polizeiliches Handeln ermöglicht wird. Mit dem Einsatz von Destabilisierungsgeräten können Polizeikorps Verletzungen oder sogar Todesfälle bei Arretierungen sowohl auf der Seite der Polizei wie auch auf deren Gegenseite vermindern. Auch die Gefährdung Dritter kann durch den Einsatz von Tasern verhindert werden. Die Geräte sind heute mit Ausnahme bei den Kantonspolizeien Uri und Luzern bereits bei sämtlichen Deutschweizer Kantonspolizeien eingeführt. Bei den Westschweizer Polizeikorps ist der Taser nicht im Einsatz. Die Taser verschiessen auf kurze Distanz zwei Elektroden, welche den getroffenen Personen einen elektrischem Impuls in die Skelettmuskulatur versetzen und sie dadurch vorübergehend bewegungsunfähig machen.
Kontakt:
Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Tel.: +41/41/228'59'18
Dienstag, 9. Dezember 2008, von 14.30 bis 16.00 Uhr
Beat Hensler
Kommandant Kantonspolizei Luzern
Tel.: +41/ 41/248'82'03
Dienstag, 9. Dezember 2008, 13.00 bis 15.00 Uhr