Bildungskommission befürwortet Gegenvorschlag zur Musikschulinitiative
Luzern (ots)
Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) des Kantonsrates lehnt die Volksinitiative Musikschulen ins Volksschulbildungsgesetz grossmehrheitlich ab und befürwortet gleichzeitig mit deutlichem Mehr den Gegenvorschlag des Regierungsrates. Die EBKK (Vorsitz Angela Pfäffli-Oswald, FDP, Grosswangen) hörte vor ihrer zweiten Beratung eine Vertretung des Initiativkomitees an. An der Beratung nahmen zudem Bildungs- und Kulturdirektor Anton Schwingruber sowie weitere Vertreter des Departements teil.
Mit dem Gegenvorschlag des Regierungsrates erachtet die EBKK die Anliegen der Initianten als weitgehend erfüllt, insbesondere deren Erwartungen bezüglich der Qualitätssicherung und der Gewährleistung von kantonsweit verbindlichen Anstellungsbedingungen für Musikschullehrpersonen. Mit der Anstellung eines Musikschulbeauftragten in einem 50-Prozent-Pensum erfüllt der Gegenvorschlag des Regierungsrates nach Meinung der EBKK ein weiteres berechtigtes Anliegen der Initiative, ebenso sei die Qualitätssicherung betreffend Weiterbildung der Musikschullehrpersonen mit dem Gegenvorschlag gewährleistet. Die Musikschulinitiative wird von der EBKK vor allem aus Kostengründen abgelehnt. Im Gegensatz zum Gegenvorschlag, der jährliche Kosten von 3.5 Millionen Franken verursacht, würde die Musikschulinitiative gemäss Botschaft des Regierungsrates jährliche Kosten von 17.5 Millionen Franken auslösen.
Die EBKK beantragt dem Kantonsrat, die bei Annahme des Gegenvorschlags nötig werdende Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung um eine Bestimmung zu ergänzen, wonach die Lehrpersonen an den Musikschulen in der Regel über eine fachgemässe Ausbildung verfügen müssen. Damit will die Kommission den Gemeinden in Ausnahmefällen die Anstellung von Lehrpersonen für den Musikschulunterricht gestatten, die nicht über ein Musiklehrerdiplom verfügen, aber musikalische und pädagogische Qualitäten nachweisen können.
Bei zwei Enthaltungen stimmte die EBKK weiter einstimmig der Änderung des Gesetzes über den Schutz der Kulturdenkmäler sowie des Planungs- und Baugesetzes in erster Beratung zu. Die Kommission hatte vorgängig zu ihren Beratungen Vertreter der regierungsrätlichen Denkmalkommission, des Hauseigentümerverbandes und des Verbandes der Luzerner Gemeinden angehört. An der Beratung wirkten weiter Bildungs- und Kulturdirektor Anton Schwingruber, die Leiterin der Dienststelle Hochschulbildung, Kultur und Sport, der kantonale Denkmalpfleger sowie der Kantonsarchäologe mit. Gegenüber der ersten Lesung im Kantonsrat beantragt die EBKK insgesamt fünf Änderungen: Zum einen sollen Bewilligungen für die Grundeigentümer gebührenfrei ausgestellt werden, zum andern soll die zuständige Dienststelle innert einer Frist von 5 Tagen nach der Anzeige eine vorläufige Unterschutzstellung verfügen müssen, wofür der Botschaftsentwurf eine Frist von 30 Tagen vorsah. Zudem beantragt die EBKK dem Kantonsrat , die Interessen der Eigentümer stärker zu gewichten und die Entschädigungspflicht des Staates bei Schutzmassnahmen auszudehnen. Schliesslich beantragt die Kommission dem Kantonsrat mit knapper Mehrheit, dass in der Denkmalkommission künftig die Interessen der Eigentümer durch eine Vertretung wahrzunehmen sei.
Kontakt:
Angela Pfäffli-Oswald
Präsidentin EBKK
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