WAK erzielt Durchbruch bei der Steuergesetzrevision
Luzern (ots)
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Kantonsrates unterstützt die Halbierung der Unternehmensgewinnsteuer. Gleichzeitig schlägt sie vor, auf die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer bei den juristischen Personen zu verzichten.
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Kantonsrates (Vorsitz Leo Müller, CVP, Ruswil) hat anlässlich der zweiten Beratung der Steuergesetzrevision die Halbierung der Gewinnsteuer von Unternehmen beschlossen. Sie hat sich nach intensiv geführter Debatte entschieden, diese Halbierung in einem Schritt einzuführen. Entgegen dem regierungsrätlichen Vorschlag soll diese Halbierung aber erst 2012 in Kraft treten.
Damit wird den Gemeinden mehr Zeit eingeräumt, sich an die neue Situation anzupassen. Nach der ersten Lesung war noch eine gestaffelte Inkraftsetzung zwischen 2011 und 2013 vorgesehen. Die nun vorgeschlagene Reduktion in einem Schritt soll ein klares politisches Signal setzen. Der Kanton Luzern macht damit einen Quantensprung bei der Besteuerung von juristischen Personen.
Damit die Steuerausfälle etwas reduziert werden können, schlägt die WAK zudem vor, bei den juristischen Personen die Gewinnsteuer nicht an die Kapitalsteuer anzurechnen. Sie streicht somit einen Vorschlag des Regierungsrates aus der Vorlage. Damit nimmt die WAK Rücksicht auf die Bedenken wegen zu hoher Steuerausfälle, die insbesondere von den Gemeinden geäussert worden waren.
Alles in allem kann von einem Durchbruch im Steuerbereich gesprochen werden. Der Kantonsrat hat in der ersten Lesung in der Januarsession 2009 diese Grundsatzentscheide bei der Steuergesetzrevision 2011 offen gelassen und die WAK beauftragt, dem Plenum einen Vorschlag zu unterbreiten. Mit diesem Entscheid konnte nun in der WAK ein breit abgestützter, wenn auch nicht einstimmiger Kompromiss gefunden werden.
Der Kantonsrat wird die zweite Beratung der Steuergesetzrevision 2011 noch im Frühjahr 2009 durchführen.
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Leo Müller
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