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Staatskanzlei Luzern

Erster Jahresbericht der KOSEG

Luzern (ots)

Die kantonale Kommission für soziale Einrichtungen
KOSEG legt ihren ersten Jahresbericht vor. Sie spielt eine wichtige
Rolle für die Anerkennung und Planung der sozialen Einrichtungen für
Kinder-, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen sowie für
suchttherapeutische Einrichtungen im Kanton Luzern. Das Schwergewicht
lag bei der Erarbeitung der wichtigsten Entscheidungsgrundlagen und
der vertraglichen Vereinbarungen mit allen Einrichtungen im Kanton.
Aufgrund der neuen Finanz- und Aufgabenverteilung NFA fallen dem
Kanton bedeutende neue Aufgaben zu, so auch beim Bau und Betrieb von
Institutionen für Menschen mit Behinderung. Gleichzeitig mit der NFA
wurde innerhalb des Kantons die Finanzierung der sozialen
Einrichtungen mit dem Gesetz über soziale Einrichtungen SEG neu
geregelt. Wichtige operative Entscheide im Bereich der sozialen
Einrichtungen trifft seither die im SEG geschaffene und durch den
Regierungsrat gewählte Kommission für soziale Einrichtungen KOSEG.
Sie ist seit dem 1. Oktober 2007 im Amt und legt nun ihren ersten
Jahresbericht vor. Die Kommission ist paritätisch aus je vier
Vertretungen der Gemeinden und des Kantons zusammengesetzt. Die
Einrichtungen selber sind nicht vertreten, um Interessekonflikte von
vornherein auszuschliessen. Präsidiert wird die Kommission durch
Irmgard Dürmüller Kohler, die Leiterin der Dienststelle Soziales und
Gesellschaft DISG im Gesundheits- und Sozialdepartement. Die
Kommission entscheidet über die Anerkennung sozialer Einrichtungen im
Kanton, erteilt ihnen Leistungsaufträge und entscheidet auch über
grosse Investitionen. Sie wird auch Stellung nehmen zum
Planungsbericht über die Angebote an sozialen Einrichtungen, zu
Verordnungsänderungen etc. Sie bearbeitet ein breites Spektrum von
Aufgaben und befasst sich mit den sehr unterschiedlichen sozialen
Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit
Behinderungen sowie im suchttherapeutischen Bereich.
Erhöhter Startaufwand
Kanton und Gemeinden wollen ihre Verantwortung für die sozialen
Einrichtungen wahrnehmen und sich nicht auf die Rolle eines
unbeteiligten Subventionsgebers beschränken. Entsprechend hoch war
der Arbeitsaufwand in den ersten fünfzehn Monaten, und zwar sowohl
für die KOSEG wie für die DISG, welche die Geschäftsstelle der
Kommission führt. Um den laufenden Betrieb nicht zu gefährden, wurde
allen bestehenden 33 Einrichtungen im Kanton mit einem auf vier Jahre
befristeten Leistungsauftrag die Anerkennung gemäss Gesetz über
soziale Einrichtungen SEG erteilt. Mit allen Einrichtungen mussten
jedoch detaillierte Leistungsvereinbarungen ausgehandelt und
abgeschlossen werden. Den Budgetverhandlungen und -vereinbarungen
gingen Qualitätsgespräche voraus.
Mit der Umsetzung des neuen Gesetzes verfügt der Kanton erstmals
über detaillierte Zahlen und Informationen im Bereich der sozialen
Einrichtungen und ihrer Bewohner. Inhaltlich darf festgestellt
werden, dass das Angebot an Heimplätzen für Kinder, Jugendliche und
Erwachsene mit einer Behinderung im Kanton Luzern sehr vielfältig und
qualitativ gut ist. So verfügen wir im Kanton Luzern über 522 Wohn-
und Ausbildungsplätze für Kinder (auch Säuglinge) und Jugendliche in
unterschiedlichen Einrichtungen, in kleinen, mittleren und sehr
grossen Heimen, in Pflegefamilien, Internaten von Sonderschulen; der
Kanton Luzern verfügt über Therapieplätze, Plätze für Notaufnahmen,
für den Massnahmenvollzug, für teilbetreutes Wohnen, für
sozialpädagogische Familienbegleitung, für Nachbetreuung und Plätze
in einer Beobachtungsstation der Luzerner Psychiatrie sowie
Ausbildungsplätze. Für Erwachsene mit Behinderung (körperlicher,
geistiger, psychischer oder Mehrfachbehinderung) sind insgesamt 983 
Wohnplätze und 1118 Werkstatt- und Beschäftigungsplätze vorhanden,
wiederum unterschiedlicher Art wie Wohnplätze, Wohnen mit
Beschäftigung, Tagesplätze, Arbeitsplätze in Werkstätten sowie
Ausbildungs- und Abklärungsplätze. Gestützt auf das Gesetz über
soziale Einrichtungen SEG leisten Kanton und Gemeinden jährlich
Zahlungen von mehr als 140 Millionen Franken für rund 2800
Platzierungen. Darin enthalten sind auch die über 400 Luzernerinnen
und Luzern, die in ausserkantonalen Einrichtungen platziert sind.
Weitere Aufgaben und zukunftsgerichtete Aktivitäten
Die Kommission bewilligte im vergangen Jahr zusätzliche Plätze im
Kinder- und Jugendbereich wie z.B. die Plätze in der Notaufnahme
Utenberg in Luzern. Sie beschäftigte sich intensiv mit momentanen
Engpässen. Geprüft und gefördert werden deshalb auch Vorhaben, welche
darauf abzielen, Menschen mit einer leichteren geistigen Behinderung
nicht in stationären Einrichtungen unterzubringen, sondern möglichst
selbständig wohnen zu lassen. Der angemeldete Bedarf an Plätzen in
allen Bereichen muss sorgfältig geprüft werden. Trotz erheblicher
Verbesserungen werden die Planungsgrundlagen als noch ungenügend
betrachtet.
Zur Beurteilung von Bauprojekten erarbeitete die DISG im Auftrag
der KOSEG und in Zusammenarbeit mit der kantonalen Dienststelle
Immobilien die erforderlichen Unterlagen. Bewilligt wurden vier
Sanierungsprojekte. Ein erklärtes Ziel der Kommission besteht darin,
nur noch Gesuche für einfache, zweckmässige und kostengünstige Bauten
zu bewilligen. Deshalb wurden zwei Gesuche zur Überarbeitung
zurückgewiesen. Kleinere, aber nicht unwichtige Arbeiten und
Beschlüsse betrafen Spendenreglemente, das zentralschweizerische
Behindertenkonzept und anderes mehr.
Die KOSEG im staatlichen Rahmen
Die KOSEG ist als Behörde mit Entscheidkompetenzen konzipiert. Sie
arbeitet wie jede andere Behörde innerhalb der staatlichen
Rahmenbedingungen, Ordnungen und finanziellen Vorgaben. Vor allem bei
der Schaffung zusätzlicher Wohn- und Beschäftigungsplätze ist sie an
Vorgaben gebunden. Ihre Entscheide sind abhängig von den Finanzen,
welche durch die zuständigen politischen Gremien für diese Zwecke im
kantonalen Budget zur Verfügung gestellt werden können. Das Heimwesen
wird im Kanton Luzern zudem von den Gemeinden zur Hälfte
mitfinanziert. Die enge Zusammenarbeit mit den sozialen Einrichtungen
wird das Verständnis für diese Mechanismen fördern.
Den Jahresbericht finden Sie im Anhang.
Anhänge
   http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6672_koseg-jb.pdf

Kontakt:

Irmgard Dürmüller Kohler
Präsidentin Kommission für soziale Einrichtungen
Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Tel.: +41/41/228'57'79
E-Mail: irmgard.duermueller@lu.ch

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