Erster Jahresbericht der KOSEG
Luzern (ots)
Die kantonale Kommission für soziale Einrichtungen KOSEG legt ihren ersten Jahresbericht vor. Sie spielt eine wichtige Rolle für die Anerkennung und Planung der sozialen Einrichtungen für Kinder-, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen sowie für suchttherapeutische Einrichtungen im Kanton Luzern. Das Schwergewicht lag bei der Erarbeitung der wichtigsten Entscheidungsgrundlagen und der vertraglichen Vereinbarungen mit allen Einrichtungen im Kanton.
Aufgrund der neuen Finanz- und Aufgabenverteilung NFA fallen dem Kanton bedeutende neue Aufgaben zu, so auch beim Bau und Betrieb von Institutionen für Menschen mit Behinderung. Gleichzeitig mit der NFA wurde innerhalb des Kantons die Finanzierung der sozialen Einrichtungen mit dem Gesetz über soziale Einrichtungen SEG neu geregelt. Wichtige operative Entscheide im Bereich der sozialen Einrichtungen trifft seither die im SEG geschaffene und durch den Regierungsrat gewählte Kommission für soziale Einrichtungen KOSEG. Sie ist seit dem 1. Oktober 2007 im Amt und legt nun ihren ersten Jahresbericht vor. Die Kommission ist paritätisch aus je vier Vertretungen der Gemeinden und des Kantons zusammengesetzt. Die Einrichtungen selber sind nicht vertreten, um Interessekonflikte von vornherein auszuschliessen. Präsidiert wird die Kommission durch Irmgard Dürmüller Kohler, die Leiterin der Dienststelle Soziales und Gesellschaft DISG im Gesundheits- und Sozialdepartement. Die Kommission entscheidet über die Anerkennung sozialer Einrichtungen im Kanton, erteilt ihnen Leistungsaufträge und entscheidet auch über grosse Investitionen. Sie wird auch Stellung nehmen zum Planungsbericht über die Angebote an sozialen Einrichtungen, zu Verordnungsänderungen etc. Sie bearbeitet ein breites Spektrum von Aufgaben und befasst sich mit den sehr unterschiedlichen sozialen Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen sowie im suchttherapeutischen Bereich.
Erhöhter Startaufwand
Kanton und Gemeinden wollen ihre Verantwortung für die sozialen Einrichtungen wahrnehmen und sich nicht auf die Rolle eines unbeteiligten Subventionsgebers beschränken. Entsprechend hoch war der Arbeitsaufwand in den ersten fünfzehn Monaten, und zwar sowohl für die KOSEG wie für die DISG, welche die Geschäftsstelle der Kommission führt. Um den laufenden Betrieb nicht zu gefährden, wurde allen bestehenden 33 Einrichtungen im Kanton mit einem auf vier Jahre befristeten Leistungsauftrag die Anerkennung gemäss Gesetz über soziale Einrichtungen SEG erteilt. Mit allen Einrichtungen mussten jedoch detaillierte Leistungsvereinbarungen ausgehandelt und abgeschlossen werden. Den Budgetverhandlungen und -vereinbarungen gingen Qualitätsgespräche voraus.
Mit der Umsetzung des neuen Gesetzes verfügt der Kanton erstmals über detaillierte Zahlen und Informationen im Bereich der sozialen Einrichtungen und ihrer Bewohner. Inhaltlich darf festgestellt werden, dass das Angebot an Heimplätzen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer Behinderung im Kanton Luzern sehr vielfältig und qualitativ gut ist. So verfügen wir im Kanton Luzern über 522 Wohn- und Ausbildungsplätze für Kinder (auch Säuglinge) und Jugendliche in unterschiedlichen Einrichtungen, in kleinen, mittleren und sehr grossen Heimen, in Pflegefamilien, Internaten von Sonderschulen; der Kanton Luzern verfügt über Therapieplätze, Plätze für Notaufnahmen, für den Massnahmenvollzug, für teilbetreutes Wohnen, für sozialpädagogische Familienbegleitung, für Nachbetreuung und Plätze in einer Beobachtungsstation der Luzerner Psychiatrie sowie Ausbildungsplätze. Für Erwachsene mit Behinderung (körperlicher, geistiger, psychischer oder Mehrfachbehinderung) sind insgesamt 983 Wohnplätze und 1118 Werkstatt- und Beschäftigungsplätze vorhanden, wiederum unterschiedlicher Art wie Wohnplätze, Wohnen mit Beschäftigung, Tagesplätze, Arbeitsplätze in Werkstätten sowie Ausbildungs- und Abklärungsplätze. Gestützt auf das Gesetz über soziale Einrichtungen SEG leisten Kanton und Gemeinden jährlich Zahlungen von mehr als 140 Millionen Franken für rund 2800 Platzierungen. Darin enthalten sind auch die über 400 Luzernerinnen und Luzern, die in ausserkantonalen Einrichtungen platziert sind.
Weitere Aufgaben und zukunftsgerichtete Aktivitäten
Die Kommission bewilligte im vergangen Jahr zusätzliche Plätze im Kinder- und Jugendbereich wie z.B. die Plätze in der Notaufnahme Utenberg in Luzern. Sie beschäftigte sich intensiv mit momentanen Engpässen. Geprüft und gefördert werden deshalb auch Vorhaben, welche darauf abzielen, Menschen mit einer leichteren geistigen Behinderung nicht in stationären Einrichtungen unterzubringen, sondern möglichst selbständig wohnen zu lassen. Der angemeldete Bedarf an Plätzen in allen Bereichen muss sorgfältig geprüft werden. Trotz erheblicher Verbesserungen werden die Planungsgrundlagen als noch ungenügend betrachtet.
Zur Beurteilung von Bauprojekten erarbeitete die DISG im Auftrag der KOSEG und in Zusammenarbeit mit der kantonalen Dienststelle Immobilien die erforderlichen Unterlagen. Bewilligt wurden vier Sanierungsprojekte. Ein erklärtes Ziel der Kommission besteht darin, nur noch Gesuche für einfache, zweckmässige und kostengünstige Bauten zu bewilligen. Deshalb wurden zwei Gesuche zur Überarbeitung zurückgewiesen. Kleinere, aber nicht unwichtige Arbeiten und Beschlüsse betrafen Spendenreglemente, das zentralschweizerische Behindertenkonzept und anderes mehr.
Die KOSEG im staatlichen Rahmen
Die KOSEG ist als Behörde mit Entscheidkompetenzen konzipiert. Sie arbeitet wie jede andere Behörde innerhalb der staatlichen Rahmenbedingungen, Ordnungen und finanziellen Vorgaben. Vor allem bei der Schaffung zusätzlicher Wohn- und Beschäftigungsplätze ist sie an Vorgaben gebunden. Ihre Entscheide sind abhängig von den Finanzen, welche durch die zuständigen politischen Gremien für diese Zwecke im kantonalen Budget zur Verfügung gestellt werden können. Das Heimwesen wird im Kanton Luzern zudem von den Gemeinden zur Hälfte mitfinanziert. Die enge Zusammenarbeit mit den sozialen Einrichtungen wird das Verständnis für diese Mechanismen fördern.
Den Jahresbericht finden Sie im Anhang.
Anhänge http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6672_koseg-jb.pdf
Kontakt:
Irmgard Dürmüller Kohler
Präsidentin Kommission für soziale Einrichtungen
Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Tel.: +41/41/228'57'79
E-Mail: irmgard.duermueller@lu.ch