Stand der Unterdeckung bei Pensionskassen in der Zentralschweiz
Luzern (ots)
Die turbulente Entwicklung an den Finanzmärkten hat negative Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Pensionskassen. Die Anzahl von Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung hat in der Zentralschweiz zugenommen. Dies ist nicht nur für die unterdeckten Vorsorgeeinrichtungen, sondern auch für die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) als Aufsichtsbehörde eine besondere Herausforderung. Sie muss die Unterdeckungsproblematik auf der behördlichen Ebene auffangen resp. bearbeiten.
Um zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Situation betreffend Unterdeckung in der Zentralschweiz besser abschätzen zu können und um die Arbeitsabläufe der ZBSA der konkreten Situation anzupassen, hat die ZBSA die Vorsorgeeinrichtungen ersucht, bis Ende Februar mitzuteilen, ob der Deckungsgrad per 31. Dezember 2008 unter 100 Prozent liegt.
Viele Vorsorgeeinrichtungen haben die Angaben geliefert, wobei zu beachten ist, dass es sich im jetzigen Zeitpunkt um Schätzungswerte und noch nicht um erhärtete Fakten handelt.
Die der ZBSA vorliegenden Unterlagen und Schätzungen zeigen im Wesentlichen folgendes Bild: In der Zentralschweiz befinden sich rund 20 Prozent der relevanten Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung (Ende 2007 waren es 3 Prozent). Dabei liegt der Deckungsgrad der gemeldeten Vorsorgeeinrichtungen grossmehrheitlich über 90 Prozent. Nur wenige Vorsorgeinrichtungen weisen einen Deckungsgrad von weniger als 90 Prozent auf (ca. 5 % der relevanten Vorsorgeeinrichtungen).
Diese Angaben liegen wesentlich tiefer als die Angaben der diversen Studien, die in letzter Zeit veröffentlicht wurden (z.B. Swisscanto: 75 % der Vorsorgeinrichtungen in der Schweiz in Unterdeckung). Zudem bleibt zu beachten, dass die Pensionskassen für eine Sanierung gemäss Weisung des Bundesrates 5 bis 7, maximal aber 10 Jahre Zeit haben. Die Deklaration von ergriffenen Massnahmen (Sanierungskonzept) muss mit der Berichterstattung der Vorsorgeeinrichtung per 30. Juni 2009 an die Aufsichtsbehörde erfolgen.
Kontakt:
Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA)
Dr. iur. Markus Lustenberger, Geschäftsleiter
Tel.: +41/41/228'65'20
E-Mail: markus.lustenberger@zbsa.ch