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Staatskanzlei Luzern

Zentralschweizer Literaturförderung: Kantone lancieren gemeinsam sechsten Wettbewerb

Luzern (ots)

Die sechs Kantone der Zentralschweiz schreiben
wiederum gemeinsam einen Literaturwettbewerb aus. Für Werkbeiträge
stehen insgesamt maximal 60 000 Franken zur Verfügung. Erstmals wird
der Wettbewerb anonym durchgeführt.
Alle zwei Jahre schreiben die Kantone der Zentralschweiz einen
Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literatinnen und
Literaten vergeben werden - mit der Ausschreibung 2009/10 nun bereits
zum sechsten Mal.
Werkbeiträge und Nachwuchsförderung
Für Werkbeiträge stellen die sechs Zentralschweizer Kantone
insgesamt maximal 60 000 Franken zur Verfügung. Die Jury kann in
eigener Kompetenz ein bis drei Werkbeiträge in der Höhe von je 5 000
bis 25'000 Franken vergeben, davon ein Beitrag von 5'000 bis 10'000
Franken im Sinne einer gezielten Förderung eines Erstlingswerks.
Die für die Durchführung des Wettbewerbs zuständige Konferenz der
kantonalen Kulturbeauftragten der Zentralschweiz (KBKZ) hat gemäss
Reglement eine Fachjury mit fünf Mitgliedern gewählt: Dirk Vaihinger,
Verleger, Zürich (Präsident); Roman Bucheli, Literaturkritiker NZZ,
Zürich, Max Christian Graeff, Autor/Verleger, Kriens; Franziska
Schläpfer, Literaturvermittlerin, Zürich, Ruth Schweikert, Autorin,
Zürich. Mit beratender Stimme vertritt Lukas Vogel,
Kulturbeauftragter des Kantons Nidwalden, die KBKZ in der Jury.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt ist, wer mindestens seit drei Jahren in der
Zentralschweiz Wohnsitz hat; wer zu einem früheren Zeitpunkt
mindestens 15 Jahre in der Zentralschweiz Wohnsitz hatte oder
Personen, deren Werk oder Tätigkeit einen engen Bezug zum Kulturraum
Zentralschweiz aufweist. Eingereicht werden dürfen nur Texte aus
erster Hand, die in deutscher Sprache geschrieben und bis zum
Zeitpunkt des Juryentscheides unveröffentlicht sind. Alle
literarischen Formen sind zugelassen, mit Ausnahme von Theatertexten.
Für diese Gattung findet in einem Vierjahresrhythmus ein separater
Wettbewerb statt. Manuskripte sollen mindestens 30 Seiten, jedoch
maximal 100 Seiten umfassen.
Die Wettbewerbsbeiträge sind bis zum 30. Juni 2009 einzureichen.
Die Jury wird im November 2009 entscheiden, die Preisübergabe findet
im Frühjahr 2010 statt.
Wettbewerbsreglement und Bewerbungsunterlagen können auf
www.sz.ch/kultur (Rubrik Kulturförderung, Rubrik Literaturförderung)
oder bei der Geschäftsstelle der Zentralschweizer Literaturförderung
c/o Kanton Schwyz, Kulturförderung, Postfach 2201, 6431 Schwyz, Tel.
041/819'19'48, E-Mail:  kulturfoerderung.afk@sz.ch bezogen werden.

Kontakt:

Geschäftsstelle Zentralschweizer Literaturförderung
Rebekka Fässler
Kulturbeauftragte Kanton Schwyz
Tel.: +41/41/819'19'48

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