Verkehrshaus der Schweiz. Stadt und Kanton subventionieren weiter
Luzern (ots)
Stadt und Kanton Luzern wollen die Leistungsvereinbarungen mit dem Verkehrshaus der Schweiz (VHS) für die Jahre 2010 bis 2013 weiterführen. Der Regierungsrat und der Stadtrat haben je eine entsprechende Botschaft zuhanden der Parlamente verabschiedet.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat zuhanden des Kantonsrats eine Botschaft über die Bewilligung eines Rahmenkredits für das Verkehrshaus der Schweiz VHS von insgesamt 2'26 Millionen Franken, beziehungsweise 565'000 Franken pro Jahr für die Periode von vier Jahren von 2010 bis Ende 2013 verabschiedet. Der Stadtrat Luzern beantragt seinerseits parallel beim Stadtparlament einen Rahmenkredit von 1,56 Millionen Franken, beziehungsweise 392'000 Franken pro Jahr, ebenfalls für insgesamt vier Jahre. Die Stadt überlässt darüber hinaus das Grundstück dem Verkehrshaus weiterhin unentgeltlich im Baurecht. Weiter fördert die Stadt das VHS wie bisher über einen erfolgsabhängigen Beitrag, indem sie zwei Drittel der einbezahlten Billettsteuer zurückerstattet.
Gemeinsames und aufeinander abgestimmtes Vertragswerk
Die finanziellen Beiträge von Kanton und Stadt Luzern sind gebunden an einen Leistungskatalog, der den Museumsbetrieb mit seiner Ausstellungs- und Vermittlungstätigkeit gegenüber der breiten Öffentlichkeit, den Schulen sowie dem Tourismus sicherstellt. Die Laufzeit des Subventionsvertrages ist auf vier Jahre angelegt. Sollte allerdings der Bund seine jährliche Finanzhilfe mit Auslaufen seiner Subventionsperiode per 2011 nicht weiterführen, würde auch der Luzerner Subventionsvertrag seine Basis und Gültigkeit verlieren.
Stadt und Kanton Luzern erwarten, dass der Bund auch nach 2011 seine Verantwortung gegenüber dem Verkehrshaus der Schweiz weiterhin wahrnimmt. Bund, Kanton und Stadt Luzern sind seit vielen Jahren im Rahmen von aufeinander abgestimmten Verträgen für die Beiträge der öffentlichen Hand an das Verkehrshaus zuständig. Das zurzeit beim Ständerat liegende Kulturförderungsgesetz des Bundes sollte die Rechtsgrundlage schaffen, damit diese Finanzierung auch in Zukunft sichergestellt ist. Gemäss der Medienmitteilung der zuständigen Kommission des Ständerates hat diese anlässlich ihrer Vorberatung des Gesetzesentwurfes einen entsprechenden Nationalratsentscheid jedoch nicht übernommen. Damit wäre die künftige Bundesfinanzierung für das VHS gefährdet. Sollte das Gesetz effektiv in dieser Fassung rechtsgültig werden, wäre das für den Verkehrshausbetrieb von grosser Tragweite: Ohne Leistungsauftrag des Bundes und ohne entsprechende Finanzierung wäre der Sammlungs- und konservatorische Auft rag des VHS in Frage gestellt. In diesem Fall würden auch Stadt und Kanton Luzern ihre Verpflichtungen gegenüber dem VHS neu verhandeln wollen.
Kanton und Stadt haben ein koordiniertes Vorgehen angestrebt. Die Parlamente werden voraussichtlich im Juni über den Subventionsbeitrag mit Leistungsvereinbarungen entscheiden.
Hinweis an die Medien:
Die Botschaft des Regierungsrates und der Bericht und Antrag des Luzerner Stadtrates werden den Medien zeitlich koordiniert zugestellt.
Kontakt:
Rosie Bitterli Mucha
Chefin Kultur Stadt Luzern
Tel.: +41/41/208'82'86
erreichbar heute Mittwoch, 8. April 2009 von 15 bis 16 Uhr
Albin Bieri
Projektleiter Kulturförderung Kanton Luzern
Tel.: +41/41/228'57'59
erreichbar heute Mittwoch, 8.April 2009 14 bis 15.30 Uhr