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Staatskanzlei Luzern

Verkehrshaus der Schweiz. Stadt und Kanton subventionieren weiter

Luzern (ots)

Stadt und Kanton Luzern wollen die
Leistungsvereinbarungen mit dem Verkehrshaus der Schweiz (VHS) für
die Jahre 2010 bis 2013 weiterführen. Der Regierungsrat und der
Stadtrat haben je eine entsprechende Botschaft zuhanden der
Parlamente verabschiedet.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat zuhanden des Kantonsrats
eine Botschaft über die Bewilligung eines Rahmenkredits für das
Verkehrshaus der Schweiz VHS von insgesamt 2'26 Millionen Franken,
beziehungsweise 565'000 Franken pro Jahr für die Periode von vier
Jahren von 2010 bis Ende 2013 verabschiedet. Der Stadtrat Luzern
beantragt seinerseits parallel beim Stadtparlament einen Rahmenkredit
von 1,56 Millionen Franken, beziehungsweise 392'000 Franken pro Jahr,
ebenfalls für insgesamt vier Jahre. Die Stadt überlässt darüber
hinaus das Grundstück dem Verkehrshaus weiterhin unentgeltlich im
Baurecht. Weiter fördert die Stadt das VHS wie bisher über einen
erfolgsabhängigen Beitrag, indem sie zwei Drittel der einbezahlten
Billettsteuer zurückerstattet.
Gemeinsames und aufeinander abgestimmtes Vertragswerk
Die finanziellen Beiträge von Kanton und Stadt Luzern sind
gebunden an einen Leistungskatalog, der den Museumsbetrieb mit seiner
Ausstellungs- und Vermittlungstätigkeit gegenüber der breiten
Öffentlichkeit, den Schulen sowie dem Tourismus sicherstellt. Die
Laufzeit des Subventionsvertrages ist auf vier Jahre angelegt. Sollte
allerdings der Bund seine jährliche Finanzhilfe mit Auslaufen seiner
Subventionsperiode per 2011 nicht weiterführen, würde auch der
Luzerner Subventionsvertrag seine Basis und Gültigkeit verlieren.
Stadt und Kanton Luzern erwarten, dass der Bund auch nach 2011
seine Verantwortung gegenüber dem Verkehrshaus der Schweiz weiterhin
wahrnimmt. Bund, Kanton und Stadt Luzern sind seit vielen Jahren im
Rahmen von aufeinander abgestimmten Verträgen für die Beiträge der
öffentlichen Hand an das Verkehrshaus zuständig. Das zurzeit beim
Ständerat liegende Kulturförderungsgesetz des Bundes sollte die
Rechtsgrundlage schaffen, damit diese Finanzierung auch in Zukunft
sichergestellt ist. Gemäss der Medienmitteilung der zuständigen
Kommission des Ständerates hat diese anlässlich ihrer Vorberatung des
Gesetzesentwurfes einen entsprechenden Nationalratsentscheid jedoch
nicht übernommen. Damit wäre die künftige Bundesfinanzierung für das
VHS gefährdet. Sollte das Gesetz effektiv in dieser Fassung
rechtsgültig werden, wäre das für den Verkehrshausbetrieb von grosser
Tragweite: Ohne Leistungsauftrag des Bundes und ohne entsprechende
Finanzierung wäre der Sammlungs- und konservatorische Auft rag des
VHS in Frage gestellt. In diesem Fall würden auch Stadt und Kanton
Luzern ihre Verpflichtungen gegenüber dem VHS neu verhandeln wollen.
Kanton und Stadt haben ein koordiniertes Vorgehen angestrebt. Die
Parlamente werden voraussichtlich im Juni über den Subventionsbeitrag
mit Leistungsvereinbarungen entscheiden.
Hinweis an die Medien:
Die Botschaft des Regierungsrates und der Bericht und Antrag des
Luzerner Stadtrates werden den Medien zeitlich koordiniert
zugestellt.

Kontakt:

Rosie Bitterli Mucha
Chefin Kultur Stadt Luzern
Tel.: +41/41/208'82'86
erreichbar heute Mittwoch, 8. April 2009 von 15 bis 16 Uhr

Albin Bieri
Projektleiter Kulturförderung Kanton Luzern
Tel.: +41/41/228'57'59
erreichbar heute Mittwoch, 8.April 2009 14 bis 15.30 Uhr

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