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Staatskanzlei Luzern

Kommission stimmt Gesetz über den öffentlichen Verkehr und der Änderung des Kantonsstrassen-Bauprogramms zu

Luzern (ots)

Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des
Kantonsrates stimmt dem Gesetz über den öffentlichen Verkehr (B 90) 
in erster Beratung zu. Das neue Gesetz über den öffentlichen Verkehr 
ersetzt das heutige Gesetz über den öffentlichen Verkehr und den 
schienengebundenen Güterverkehr. Wichtigster Bestandteil der Vorlage 
ist die Schaffung einer einzigen, für den ganzen Kanton zuständigen 
Stelle zur Planung, Bestellung und Festsetzung des Angebots im 
öffentlichen Verkehr, womit die bestehende Zweiteilung der 
Angebotsverantwortung im öffentlichen Regionalverkehr einerseits und 
im öffentlichen Agglomerationsverkehr andererseits abgelöst werden 
soll. Die VBK hat dieses Geschäft an ihrer Sitzung vom 8. Mai 2009 
unter dem Vorsitz von Pius Zängerle (CVP, Adligenswil) beraten.
Die Kommission unterstützt die Vorlage, weil damit die 
verschiedenen Aufgaben bei einer zentralen Stelle zusammengeführt 
werden. Deren Organisation in einer öffentlichrechtlichen Anstalt 
wird als zweckmässig beurteilt. Die VBK ist überzeugt, dass das 
stetig wachsende Angebot damit optimal koordiniert werden kann. Das 
Ziel muss ein qualtitativ hochstehendes Mobilitätsmanagement sein, 
was auch ausdrücklich festgehalten wird.
Begrüsst wird insbesondere das neu eingeführte Instrument des 
öV-Berichtes. Allerdings verlangt die Kommission, dass dieser alle 
zwei Jahre dem Kantonsrat vorgelegt wird. Damit wird es dem Parlament
ermöglicht, auf die künftige Strategie Einfluss zu nehmen.
Für Grossprojekte schliesslich schlägt die VBK eine etwas 
flexiblere Lösung vor, wonach neben Fonds auch andere 
Finanzierungssysteme möglich sein sollen. Klar ist dagegen, dass 
diese jeweils einer eigenständigen Grundlage bedürfen.
Weiter hat die Kommission den Kantonsratsbeschluss über die 
Änderung des Bauprogramms 2007?2010 für die Kantonsstrassen (B 100) 
gutgeheissen. Die Nachführung wurde vom Kantonsrat aufgrund der 
Entwicklungen im IFAP und der terminlichen Veränderungen verlangt. 
Der Regierungsrat hat den neuen Rahmenbedingungen mit dieser Vorlage 
Rechnung getragen. Die VBK wurde bereits früh einbezogen, weshalb 
keinerlei Änderungen mehr beantragt werden. Wesentlich ist der 
Kommission, dass mit dieser Nachführung für das laufende Bauprogramm 
für Kantonsstrassen die notwendige Planungs- und Umsetzungssicherheit
wieder hergestellt wird.
Die Vorlagen werden voraussichtlich an der Maisession des 
Kantonsrates beraten.

Kontakt:

Pius Zängerle
Präsident VBK
Tel.: +41/79/653?12?60

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