Revision kantonaler Richtplan: Öffentliche Auflage
Luzern (ots)
Vom 2. Juni bis zum 31. Juli 2009 können sich alle interessierten Personen und Institutionen zum revidierten kantonalen Richtplan äussern. Der Entwurf liegt während 60 Tagen öffentlich auf.
Der geltende kantonale Richtplan wurde im August 1998 vom Regierungsrat erlassen und 1999 vom Bundesrat genehmigt. Der Richtplan ist in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Im Hinblick auf eine zukunftsweisende raumordnungspolitische Positionierung des Kantons Luzern wurde die Überarbeitung des geltenden kantonalen Richtplans im Frühling 2007 eingeleitet. Vom 30. April 2008 bis am 31. August 2008 fand die Anhörung des Richtplanentwurfs 2008 beim Bund, bei den Nachbarkantonen, bei den Gemeinden und Regionen sowie bei den Parteien, Verbänden und Organisationen statt. Die rund 1800 Anträge in den insgesamt eingegangenen 165 Stellungnahmen wurden einzeln beurteilt und gestützt darauf der Richtplantext und die Richtplankarte angepasst.
Zwei Räume - vier Entwicklungsträger
Im Kapitel Raumstrukturen wurde das Drei-Regionen-Modell des Entwurfs 2008 fallen gelassen und durch eine Gliederung des Kantons in die Räume Luzern Agglomeration und Luzern Landschaft ersetzt. Diesen Räumen sind angelehnt an ihre räumlichen Stärken und Vorzüge jeweils spezifische Funktionen zugewiesen. Daneben sind die Hauptentwicklungsachse und die Zentren als zusätzliche Raumstrukturelemente festgelegt. Auch der Abschnitt zu den regionalen Entwicklungsträgern wurde umfassend überarbeitet und neu strukturiert. Darin wird dargelegt, dass sich die regionalen Entwicklungsträger als Dachstruktur verstehen, unter der verschiedene Formen überkommunaler Zusammenarbeit gebündelt und aufeinander abgestimmt werden können, ohne dass damit eine vierte Staatsebene geschaffen wird. Erläutert sind auch die Aufgaben und Instrumente der regionalen Entwicklungsträger. Im Kapitel Siedlung werden die Standortanforderungen für Wohnschwerpunkte präzisiert. Zudem wird klarer gemacht, dass in erst er Linie Wohnschwerpunkte in den Zentren für eine Verdichtung vorgesehen sind. Die erforderliche Anbindung des Raumes Luzern Landschaft an die Zentren und an die Hauptentwicklungsachse wird im Kapitel Mobilität wesentlich stärker hervorgehoben. Zudem ist die neue Direktführung der Bahnlinie von Ebikon unter dem See zu einem unterirdischen Kopfbahnhof Luzern, der später auch zu einem Durchgangsbahnhof ausgebaut werden kann, als Zwischenergebnis verankert.
Öffentliche Orientierungsveranstaltungen
Der Entwurf des revidierten Richtplans liegt bei der Dienststelle Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi), Murbacherstrasse 21, 6002 Luzern und in allen Gemeindekanzleien des Kantons Luzern auf. Sämtliche Dokumente sind auch im Internet unter www.rawi.lu.ch aufgeschaltet. Im Rahmen des Auflageverfahrens finden am 3. Juni 2009 (Emmenbrücke, Gersag Seminar- und Kongresszentrum, 18.00 Uhr) und 9. Juni 2009 (Tuchlaube Sursee, 18.00 Uhr) öffentliche Orientierungsveranstaltungen statt. Die Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen.
Kontakt:
Sven-Erik Zeidler
Leiter Dienststelle Raumentwicklung
Wirtschaftsförderung und Geoinformation
Tel.: +41/41/228?51?81
Mike Siegrist
Abteilungsleiter Raumplanung
Tel.: +41/41/228?51?89