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Staatskanzlei Luzern

Revision kantonaler Richtplan: Öffentliche Auflage

Luzern (ots)

Vom 2. Juni bis zum 31. Juli 2009 können sich alle
interessierten Personen und Institutionen zum revidierten kantonalen 
Richtplan äussern. Der Entwurf liegt während 60 Tagen öffentlich auf.
Der geltende kantonale Richtplan wurde im August 1998 vom 
Regierungsrat erlassen und 1999 vom Bundesrat genehmigt. Der 
Richtplan ist in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft zu überprüfen 
und gegebenenfalls anzupassen. Im Hinblick auf eine zukunftsweisende 
raumordnungspolitische Positionierung des Kantons Luzern wurde die 
Überarbeitung des geltenden kantonalen Richtplans im Frühling 2007 
eingeleitet. Vom 30. April 2008 bis am 31. August 2008 fand die 
Anhörung des Richtplanentwurfs 2008 beim Bund, bei den 
Nachbarkantonen, bei den Gemeinden und Regionen sowie bei den 
Parteien, Verbänden und Organisationen statt. Die rund 1800 Anträge 
in den insgesamt eingegangenen 165 Stellungnahmen wurden einzeln 
beurteilt und gestützt darauf der Richtplantext und die 
Richtplankarte angepasst.
Zwei Räume - vier Entwicklungsträger
Im Kapitel Raumstrukturen wurde das Drei-Regionen-Modell des 
Entwurfs 2008 fallen gelassen und durch eine Gliederung des Kantons 
in die Räume Luzern Agglomeration und Luzern Landschaft ersetzt. 
Diesen Räumen sind angelehnt an ihre räumlichen Stärken und Vorzüge 
jeweils spezifische Funktionen zugewiesen. Daneben sind die 
Hauptentwicklungsachse und die Zentren als zusätzliche 
Raumstrukturelemente festgelegt. Auch der Abschnitt zu den regionalen
Entwicklungsträgern wurde umfassend überarbeitet und neu 
strukturiert. Darin wird dargelegt, dass sich die regionalen 
Entwicklungsträger als Dachstruktur verstehen, unter der verschiedene
Formen überkommunaler Zusammenarbeit gebündelt und aufeinander 
abgestimmt werden können, ohne dass damit eine vierte Staatsebene 
geschaffen wird. Erläutert sind auch die Aufgaben und Instrumente der
regionalen Entwicklungsträger. Im Kapitel Siedlung werden die 
Standortanforderungen für Wohnschwerpunkte präzisiert. Zudem wird 
klarer gemacht, dass in erst er Linie Wohnschwerpunkte in den Zentren
für eine Verdichtung vorgesehen sind. Die erforderliche Anbindung des
Raumes Luzern Landschaft an die Zentren und an die 
Hauptentwicklungsachse wird im Kapitel Mobilität wesentlich stärker 
hervorgehoben. Zudem ist die neue Direktführung der Bahnlinie von 
Ebikon unter dem See zu einem unterirdischen Kopfbahnhof Luzern, der 
später auch zu einem Durchgangsbahnhof ausgebaut werden kann, als 
Zwischenergebnis verankert.
Öffentliche Orientierungsveranstaltungen
Der Entwurf des revidierten Richtplans liegt bei der Dienststelle 
Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi), 
Murbacherstrasse 21, 6002 Luzern und in allen Gemeindekanzleien des 
Kantons Luzern auf. Sämtliche Dokumente sind auch im Internet unter 
www.rawi.lu.ch aufgeschaltet. Im Rahmen des Auflageverfahrens finden 
am 3. Juni 2009 (Emmenbrücke, Gersag Seminar- und Kongresszentrum, 
18.00 Uhr) und 9. Juni 2009 (Tuchlaube Sursee, 18.00 Uhr) öffentliche
Orientierungsveranstaltungen statt. Die Veranstaltungen stehen allen 
Interessierten offen.

Kontakt:

Sven-Erik Zeidler
Leiter Dienststelle Raumentwicklung
Wirtschaftsförderung und Geoinformation
Tel.: +41/41/228?51?81

Mike Siegrist
Abteilungsleiter Raumplanung
Tel.: +41/41/228?51?89

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